[Berlin-wireless] Abmahnung

Robin Sedlaczek robin.sedlaczek
Di Jun 10 23:41:46 CEST 2014


Das werde ich tun!

Danke Euch!

Robin



Von meinem Windows Phone gesendet
________________________________
From: Daniel Paufler<mailto:dpaufler at leo34.net>
Sent: ?6/?10/?2014 23:18
To: berlin at berlin.freifunk.net<mailto:berlin at berlin.freifunk.net>
Subject: Re: [Berlin-wireless] Abmahnung

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Hallo Bianco

Auf dem WCW hat Bea, welche auch viele Freifunker vertritt, dazu einen
Vortrag gemacht.

http://wiki.freifunk.net/Wireless_Community_Weekend_2014/Timetable
- ->
http://wiki.freifunk.net/images/4/4b/Wcw2014_Die_Maer_von_rechtsfreien_Raeumen.pdf

Auf den Folien steht auch der Kontakt.

Evlt. Interessant:
http://www.wider-die-windmuehlen.de/2013/09/freifunker-streicht-sieg-ein-gegen-abmahnindustrie/

Daniel



On 10/06/14 22:04, Bianco Veigel wrote:
> Hallo,
>
> tl;dr:
>
> 1. Gibt es im Freifunk einen Anwalt, oder Erfahrungen mit Anwälten
> aus der Umgebung, die mich beraten können und wollen? 2. Gibt es
> ein Budget für rechtliche Fragen, wodurch ich unterstützt werden
> könnte? Ich habe gehört, dass der Freifunk Rheinland Rückstellungen
> für solche Fälle hat.
>
> ich habe am Sonnabend (07.06.2014) zwei Abmahnungen wegen angeblich
> über meinen Internetanschluss begangener Urheberrechtsverletzungen
> bekommen. Direkt vorweg: Es ist ausgeschlossen, dass diese von mir
> begangen wurden (ich nutze kein Bittorrent und habe von den
> abgemahnten Filmen vorher nie gehört).
>
> Rein formal scheint die Abmahnung und die angebotene
> Unterlassungserklärung korrekt zu sein. Die IP-Adresse war mir zu
> diesem Zeitpunkt zugewiesen, Anschrift und Teilnehmernummer sind
> korrekt, der Rechteinhaber ist angegeben und auch der
> Gerichtsbeschluss zur Datenweitergabe liegt bei.
>
> Der Grund, warum ich das hier schreibe, ist, dass wir an diesem
> Tag unser Freifunk umgebaut und den Link zum Rathaus Neukölln in
> Betrieb genommen haben. Bei dieser Umstellung ist mir der Fehler
> unterlaufen, dass der Traffic aus dem Freifunk für einige Stunden
> nicht durch den VPN Tunnel geleitet wurde, sondern direkt über
> meinen Telekomanschluss geroutet wurde. Ich gehe daher davon aus,
> dass die Urheberrechtsverletzung von einem der FreifunkNUTZER
> begangen wurde.
>
> Nun habe ich vier Optionen:
>
> 1. Abgabe der Unterlassungserklärung und bezahlen: Sind insgesamt
> 1630 ¤, ist also keine Option
>
> 2. Abgabe der Unterlassungserklärung und NICHT bezahlen: Die
> Unterlassungserklärung könnte als Schuldeingeständnis gewertet
> werden, da der Anspruch auf Abgabe nur gegenüber dem Täter besteht
> und ich würde mich dem Risiko einer Vertragsstrafe aussetzen,
> unabhängig ob die nächste Urheberrechtsverletzung von mir begangen
> wird. Da der Anspruch zur Abgabe nicht besteht, will ich das auch
> nicht.
>
> 3. Nichts tun: Es wird an verschiedenen Stellen davon abgeraten,
> aber ich habe auch mehrfach gehört, dass dann einfach nichts
> passiert. Im schlimmsten Fall kommt dann eine einstweilige
> Verfügung und dann brauch ich einen Anwalt.
>
> 4. Anwalt suchen und antworten: Ich muss den Anwalt bezahlen und
> bleibe auf den Kosten sitzen (allein 150 ¤ für die Erstberatung).
> Dafür wäre danach Ruhe.
>
> Das Problem ist, dass nur Option 4 als sinnvoll erscheint, aber
> ich glaube an die Unschuldsvermutung und Gerechtigkeit und sehe
> daher nicht ein, warum ich am Ende auch nur einen Cent bezahlen
> soll.
>
> Ich habe versucht einige Informationen und Urteile zum Thema
> Urheberrechtsverletzung bei Freifunk zu finden und bin dann auf
> [1] gestoßen. Was mich stört, ist dass es keine gerichtliche
> Entscheidung gibt, dass der Betreiber von Freifunknetzen nicht
> haftbar ist, sondern anscheinend immer alles eingestellt wird,
> bevor es vor Gericht landet.
>
> Ich WILL, dass den Abmahnanwälten die Geschäftsgrundlage zerstört
> wird, da es wie in meinem Fall zu oft die Falschen trifft. Ich
> könnte mich einfach rausreden und wahrscheinlich würden die das
> auch einstellen, wenn ich Freifunk erwähne, aber die haben mir
> meine Pfingsten versaut und dafür sollen die bluten.
>
> Mein Plan wäre daher, das mit einer negativen Feststellungsklage
> zu erwiedern, oder auf die Einstweilige Verfügung zu warten und
> dann vor Gericht zu klären. Das Problem dabei sind die Risken, der
> Aufwand und am Ende auch die Kosten. Ich kann das finanzielle
> Risiko momentan nicht einschätzen, denke aber ich bin durchaus in
> der Lage das leisten zu können und (was ich wichtiger finde) zu
> wollen.
>
> Ich würde mich über schnelle Antworten freuen, da die Frist am
> 16.06.2014 abläuft und ich vom 13.06. bis 15.06. Urlaub machen
> wollte (wenn die mir den nicht auch versauen).
>
> Grüße Bianco
>
> [1]
> http://www.wider-die-windmuehlen.de/2013/09/freifunker-streicht-sieg-ein-gegen-abmahnindustrie/
>
>
>
> _______________________________________________ Berlin mailing
> list Berlin at berlin.freifunk.net
> http://lists.berlin.freifunk.net/cgi-bin/mailman/listinfo/berlin
>

- --
Dipl. Inf. (FH) Daniel Paufler
Angewandte Informatik - Computer Aided Facility Management

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