[wlanfhain] Rechte an Docs
Juergen Sell
js
Mo Mär 17 12:36:17 CET 2003
Was spricht dagegen,
dass bei Veroeffentlichungen im Namen des Vereins die Rechte, soweit
uebertragbar/veraenderbar, an den Verein uebergehen und die Veroeffentlichung
unter die GNU Free Documentation gestellt wird.
die Einschraenkung ist m.E. notwendig, da da Urheberrecht in D nicht
uebertragbar und ausserdem ja Rechte Dritter nicht angetastet werden koennen
(z.B. wir veroeffentlichen als Verein ein Dokument von Firma/Person a.b, an dem
wir keine Rechte haben - dann kann auch keiner von uns etwas abtreten an den
Verein)
Muss eine entsprechende Regel noch in die Satzung oder gibt es andere Wege,
das fest zu verankern - ich will ja nie darueber sprechen/streiten muessen, ob
das im konkreten Einzelfall auch angewandt werden soll/muss oder nicht.
Entweder wir legen das als grundsaetzlich fest oder gar nicht.
Was meint Ihr?
Juergen
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