[wlanfhain] Rechte an Docs

Juergen Sell js
Mo Mär 17 12:36:17 CET 2003


Was spricht dagegen,
dass bei Veroeffentlichungen im Namen des Vereins die Rechte, soweit  
uebertragbar/veraenderbar, an den Verein uebergehen und die Veroeffentlichung  
unter die GNU Free Documentation  gestellt wird.

die Einschraenkung ist m.E. notwendig, da da Urheberrecht in D nicht  
uebertragbar und ausserdem ja Rechte Dritter nicht angetastet werden koennen  
(z.B. wir veroeffentlichen als Verein ein Dokument von Firma/Person a.b, an dem  
wir keine Rechte haben - dann kann auch keiner von uns etwas abtreten an den  
Verein)

Muss eine entsprechende Regel noch in die Satzung oder gibt es andere Wege,  
das fest zu verankern - ich will ja nie darueber sprechen/streiten muessen, ob  
das im konkreten Einzelfall auch angewandt werden soll/muss oder nicht.
Entweder wir legen das als grundsaetzlich fest oder gar nicht.

Was meint Ihr?
Juergen






Mehr Informationen über die Mailingliste Berlin