[Berlin-wireless] AGB's bei Alice-DSL...
Gregor Welters
entwicklung
Do Nov 16 17:55:39 CET 2006
Hallo Berlin,
Daniel Paufler schrieb:
>Hallo
>
>
>
>>überprüfen, was Sie mit Ihrem Anschluss machen, aber wenn halt was
>>illegales drüber läuft, sind Sie haftbar.
>>Also hoffe ich mal, dass es in der Freifunkcommunity keine
>>Kinderraubkopierenden, Pornosvergewaltigenden und
>>Bombenbauanleitungenherunterladenden Terroristen gibt... ;-)
>>
>>
>
>Irgendwie geht mir das Rechtsverständis gewaltig auf die Nerven. Wieso
>muss ich bitte dafür haften, wenn andere Verbrechen begehen?
>
>Wieso wollen mir alle einreden, dass ich meine _Unschuld_ beweisen muss?
>Ich dachte, dass das anderesherum sei. Zumindest seit ca. 25 Jahren
>wachse ich so auf.
>
>Nicht ich hafte, sondern der es verbrochen hat. Dann sollen die den
>suchen - ich helfe gerne.
>
>Grüße
>
>Daniel
>
ich habe hierzu letztens etwas wirklich erhellendes gefunden:
Aus dem Teledienstegesetz (TDG):
§9
[Durchleitung von Informationen]
(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem
Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung
vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
die Übermittlung nicht veranlasst,
den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem
der Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu
begehen.
(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des
Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige
Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung
der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht
länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise
erforderlich ist."
"§ 3
[Begriffsbestimmungen]
Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Ausdruck
"Diensteanbieter" jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder
fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung
vermittelt; ..."
Quelle: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/tdg_de.htm#a2p6
und http://bundesrecht.juris.de/tdg/__9.html
ergo: das Problem existiert de facto nicht.
viele Grüße aus Düsseldorf,
Gregor
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