[Berlin-wireless] Lizenzpolitik von OpenWrt

Felix Fietkau nbd
Sa Nov 24 19:53:18 CET 2007


Daniel Nitzpon wrote:
> Felix Fietkau schrieb:
>> Robert Schuster wrote:
>>> Nun aber zur Lösung eures Problems: Die GPLv3 erlaubt ausdrücklich die
>>> Hinzunahme von Einschränkungen entfernender Klauseln. Du kannst also
>>> eine Klausel hinzufügen die soviel sagt wie: "Hiermit erlaube ich das
>>> Linken mit Programmteilen die unter [L]GPLv2, MIT, BSD, .. stehen. Jede
>>>
>> Es steht nichts im Wege, außer ... die GPLv2 selbst. Die Kompatibilität mit
>> der GPLv2 ist nur durch eine Lizenz zu lösen, deren Einschränkungen eine
>> echte Untermenge der GPLv2 sind. Eine explizite Erlaubnis als Zusatz zur
>> GPLv3 kann hier nicht funktionieren, denn sonst wäre es ja nach dem
>> gleichen Prinzip möglich, eine entsprechende Ausnahme für die Lizenz eines
>> proprietären Moduls zu konstruieren.
> 
> hä? kapier ich nicht. kannst du das nochmal genauer erklären, warum das 
> nicht funktionieren können soll?
Bei der GPLv2 ist das Linken nur mit einer Lizenz möglich, die keine
zusätzlichen Einschränkungen mit sich bringt.
GPLv3 hat zusätzliche Einschränkungen => inkompatibel.
Wenn man jetzt bei der GPLv3 eine Klausel einbaut, die das Linken mit GPLv2
erlaubt, dann hat sie aber immer noch zusätzliche Einschränkungen im
Vergleich zur GPLv2 => immer noch inkompatibel.

Wenn man jetzt die GPLv3 soweit umbaut, dass sie tatsächlich zur GPLv2
kompatibel ist, dann kommt genau das gleiche raus wie 'GPLv2 or later', und
dann macht es überhaupt keinen Sinn mehr, die GPLv3 zu nehmen.

- Felix





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