[Berlin-wireless] Pruefungsplichten
Reto Mantz
rmantz
Mi Jan 9 09:17:54 CET 2008
Hi,
es ist aber endlich eine konsequente Anwendung der Kriterien, die der
BGH aufgestellt hat.
Das LG Hamburg hat da im gesamten letzten Jahr regelmäßig über die
Stränge geschlagen und dadurch natürlich auch die Verunsicherung gefördert.
Interessant ist folgende Ausführung des OLG Frankfurt: "Eine Pflicht, die
Benutzung seines Internetanschlusses zu u?berwachen oder gegebenenfalls zu
verhindern, besteht jedoch nur, wenn der Anschlussinhaber konkrete
Anhaltspunkte
dafu?r hat, dass der Nutzer den Anschluss zu Rechtsverletzungen
missbrauchen wird. "
und
"Nach dem oben Ausgefu?hrten kann zwar nicht ausgeschlossen werden, sondern
liegt es vielmehr nahe, dass sich eines der Familienmitglieder des
Beklagten an dem
streitgegensta?ndlichen urheberrechtswidrigen Filesharing beteiligt hat.
Da die
Kla?gerin jedoch keine derartigen oder a?hnlichen Rechtsversto?ße vortragen
kann, die
vor dem 18.09.2006 mit Hilfe des Computers des Beklagten begangen
wurden, traf
^^^^^^^^^^^^^^^^^^!!!!!
den Beklagten bezu?glich keines seiner Familienmitglieder eine
U?berwachungspflicht. "
Es ist zwar nur ein Beschluss im einstweiligen Verfahren, also keine
Hauptsacheentscheidung, aber es könnte darauf hindeuten, dass sich
Frankfurt *nicht* (wie ich befürchtet hatte) der Hamburger Linie
("verurteile alles, was nicht bei drei auf den Bäumen ist und/oder einen
Computer zu Hause stehen hat...") anschließt.
Grüße
Reto
Sven-Ola Tücke schrieb:
> Hey,
>
> irgendwie ist Sendepause wenn mal was positives durchkommt. Das hier ist
> definitiv gut fuer uns. Sicher kein allgemeiner Freifahrtschein - aber
> immerhin:
>
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/10148
>
> // Sven-Ola
> _______________________________________________
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>
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