[Berlin-wireless] Rechtliche Absicherung

Michael Below mbelow
Fr Jan 18 17:00:39 CET 2008


Hallo Victor,

Am Fr 18 Jan 2008 16:24:15 CET
schrieb Victor Hahn <victor at open-bash.org>:

> Ihr bietet ja frei verfügbare Internet-Gateways an, oder? Wie macht
> ihr das, auch gerade im Hinblick auf Vorratsdatenspeicherung? Logt
> ihr alle Verbindungen? Würde das überhaupt reichen? Müssten sich
> nicht theoretisch alle Benutzer vorher anmelden und ihre Identität
> offenlegen (was einem Internet-Verbot für Freifunk gleichkäme)?

Die Vorschriften über die eigentliche Vorratsdatenspeicherung sind ja
glücklicherweise erst ab 1. Januar 2009 verbindlich (vgl. der neue §
150 Abs. 12b TKG). Bis dahin hat hoffentlich eine der verschiedenen
Verfassungsbeschwerden etwas bewirkt. Ansonsten muss man dann ggf.
streiten, ob Freifunk tatsächlich ein öffentlich zugänglicher
Telekommunikationsdienst ist, oder eher ein wissenschaftliches
Experiment mit begrenzter Teilnehmerzahl.

Ein akuteres Problem sind Urheberrechtsverletzungen (Tauschbörsen etc),
da ist sich die Rechtsprechung immer noch nicht einig, ob derjenige, der
seinen Internetanschluss Dritten zur Verfügung stellt,
Vorsichtsmaßnahmen ergreifen muss. Es gibt aber einen Filter für die
Freifunk-Firmware, der die Nutzung von Tauschbörsen verhindern soll.

Ciao
  Michael
 

-- 
Michael Below
Rechtsanwalt
www.judiz.de




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