[Berlin-wireless] Rechtliche Absicherung

mickey mickey
Fr Jan 18 19:37:34 CET 2008


Hallo,

Victor Hahn schrieb:
> Antwort: Ein öffentlicher Provider haftet nicht für die Rechtsverletzungen 
> seiner Nutzer, muss aber nachweisen können, die Rechtsverletzungen nicht 
> selbst begangen zu haben.
> 
> Habt ihr hierzu noch Infos? Das klingt ja so, als müsste man loggen um diesen 
> Nachweis erbringen zu können?

In dubio pro Reo - im Zweifel für den Angeklagten.

Also bitte die Kirche im Dorf lassen: AFAIK muss die (vermeintliche) 
Straftat bewiesen werden und nicht die Unschuld. Bisher kann man in 
diesem Land jedenfalls (noch) nicht für etwas verurteilt werden, was man 
defakto nicht getan hat. Justizirrtümer vorbehalten.

Als Betreiber eines Gateways mag es allerdings in Einzelfällen 
vorkommen, dass man vorübergehend Gegenstand von Ermittlungen wird. Das 
kann natürlich unangenehm sein, führt aber dennoch nicht zu einer wie 
auch immer gearteten (Mit-)Schuld.

Schau Dir mal den Vortrag von Herrn Geitl an. Der ist, wie ich finde, 
sehr aufschlussreich.

Grüße,

-- 
mickey at netfreaks.org
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