[Berlin-wireless] Zapp2

Sven-Ola Tuecke sven-ola
Di Aug 17 18:34:31 CEST 2010


Hallo Reto,

vielen Dank fuer die Ansage. Unser Schmuddelfilmverleih gibt also die Datei an 
irgend wen. Der stellt sie zum (illegalen) Upload auf seinen Webserver. Aus 
dem Webserverlog kann ich jede Menge Abmahnungen ableiten? Na prima - dolle 
Zeiten sind das...

// Sven-Ola

Am Dienstag, 17. August 2010, um 18:27:33 schrieb rmantz at gwdg.de:
> Hi,
> 
> was auf der Sigint10 gesagt wurde, ist richtig. Sowohl Up- als auch
> Download stellen Urheberrechtsverletzungen dar. Es gab bis vor 2 (?)
> Jahren eine gewisse Unsicherheit was § 53 UrhG, also die Schranke der
> Privatkopie, anging. Diese ist aber durch eine Gesetzesänderung (ich meine
> mit dem "zweiten Korb") beseitigt worden.
> Seitdem heißt es in § 53 Abs. 1 UrhG: "...soweit nicht zur
> Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder
> öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird". Da man davon
> ausgehen darf, dass niemand, der eine CD kauft, damit das Recht erwirbt,
> das Werk auch "öffentlich zugänglich" zu machen, also online zu stellen,
> erlaubt § 53 UrhG auch den Download nicht (mehr).
> 
> Abmahnungen können also auch aufgrund Downloads erfolgen. Bisher passiert
> das wohl relativ selten. Das hat aber einen technischen Hintergrund,
> soweit ich das beurteilen kann: Wenn man (z.B. mit einem modifizierten
> Client) nur herunterlädt und nicht hochlädt, dann werden (zumindest in
> manchen Filesharing-Protokollen) die eigenen Dateien nicht bei der Suche
> angezeigt, da sie nicht downloadbar sind. Damit finden auch die
> Abmahndienstleister die Dateien nicht und können nicht abmahnen.
> 
> Grüße
> Reto





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