[Berlin-wireless] Fwd: [FoeBuD-News] Mitmachen: Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren
Michael Kappes
michael
Sa Dez 18 18:35:44 CET 2010
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: [FoeBuD-News] Mitmachen: Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren
Datum: Fri, 17 Dec 2010 16:22:29 +0100
Von: FoeBuD e.V. <mail at foebud.org>
Antwort an: mail at foebud.org
Organisation: FoeBuD e.V. + BigBrotherAwards
An: pd-text at ml.foebud.org
Mitmachen: Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren
Die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. ruft auf zur
Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen Internetsperren. Das
so genannte Zugangserschwerungsgesetz ist seit dem 23. Februar 2010 in
Kraft. Alle politischen Initiativen, dieses Gesetz aufzuheben, waren
bisher erfolglos. Der FoeBuD hat nun die Anwälte Dominik Boecker und
Thomas Stadler mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt.
Betroffen vom Zugangserschwerungsgesetz sind:
1. Alle Internetnutzer, denen damit der freie Zugang zu Informationen
verwehrt werden kann,
2. Webseitenbetreiber, die befürchten müssen, dass ihre Webseite
versehentlich auf eine Sperrliste kommt und
3. Internet Service Provider, die gesetzlich gezwungen sind, die
Netzsperren umzusetzen.
Alle Betroffenen können sich bis zum 12. Februar 2011 an der
Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Internetzensur beteiligen.
Sie müssen dafür nur ein Formular ausfüllen und es ausgedruckt an den
FoeBuD senden, der die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen
wird. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei, zur
Finanzierung wird um Spenden gebeten.
Das Online-Formular zum Unterzeichnen und weitere Informationen finden
Sie unter: http://www.foebud.org/netzsperren [1]
Die Verfassungsbeschwerde wird am 21. Februar 2011 beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht. Je mehr Menschen sich beteiligen
und je schneller sie dies tun, desto besser!
Bürgerrechtler, Netzaktivisten, Juristen, Missbrauchsopfer und weite
Teile der Presse haben dieses Gesetz seit langem kritisiert. Die
wichtigsten Kritikpunkte:
Das Gesetz verlangt den Aufbau einer technischen Infrastruktur, die es
ermöglicht, beliebige "unerwünschte" Inhalte zu blockieren. Damit wird
Zensur möglich - ein Vorgehen, das bei anderen Ländern wie China oder
Iran einhellig kritisiert wird.
Es besteht ein erhebliches Risiko, dass Seiten gesperrt werden, die
gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen
aus anderen Ländern.
Durch Netzsperren verschwindet kein strafbarer Inhalt aus dem
Internet. Die strafbaren Inhalte bleiben unverändert online.
Computerkundige Kriminelle können die Blockaden leicht umgehen.
Netzsperren sind kein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung der
Missbrauchsdarstellungen. Im Gegenteil. Täter werden durch Netzsperren
gewarnt, Ermittlungen der Polizei dadurch vereitelt.
Das Sperren nach Zugangserschwerungsgesetz wird zur Zeit nicht
vollzogen, weil das Bundesministerium des Inneren durch einen - in
dieser Form eindeutig rechtswidrigen - Nichtanwendungserlass das BKA
angewiesen hat, vorerst keine Sperrlisten von Webseiten zu führen.
Letztlich muss aber jederzeit damit gerechnet werden, dass das Gesetz
doch vollzogen wird, zumal die großen Internet-Provider die
technischen Voraussetzungen bereits geschaffen haben.
Mit dieser Verfassungsbeschwerde will der FoeBuD e.V. den Aufbau einer
Zensurinfrastruktur für das Internet stoppen. Das
Zugangserschwerungsgesetz muss zurückgenommen werden!
Weitere Informationen zum Thema Netzsperren erhalten Sie auf den
Seiten zur Verfassungsbeschwerde [2]. Die ausführliche Erläuterung,
warum das Zugangserschwerungsgesetz verfassungswidrig ist, ist auf der
Webseite von RA Thomas Stadler [3] nachzulesen. Die Stellungnahmen der
Sachverständigen im Rechtsausschuss, u.a. von Dominik Boecker finden
sich auf der Website des Deutschen Bundestages [4]. Ausführliche
Informationen zum Zugangserschwerungsgesetz können bei Wikipedia
nachgelesen werden [5]
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenlos. Es entstehen
jedoch hohe Kosten. Um diese Kosten abzufedern benötigen wir Ihre
Spende. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit für Bürgerrechte und
Datenschutz mit Ihrer Spende! [6] Konto 5459545902 Sozialbank (BLZ
37020500)
Freundliche Grüße
FoeBuD e.V.
//Rena Tangens & padeluun
Links:
[1] http://www.foebud.org/netzsperren
[2] http://www.foebud.org/vb-netzsperren
[3]
http://www.internet-law.de/2010/11/netzsperren-warum-das-zugangserschwerungsgesetz-verfassungswidrig-ist.html
[4]
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/03_Zugangserschwerung/04_Stellungnahmen/index.html
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz
[6] https://www.foebud.org/spende
FoeBuD e.V. & Big Brother Awards Deutschland
Marktstr. 18 D-33602 Bielefeld Tel: 0521-175254
Mail: mail at foebud.org Web: www.foebud.org www.bigbrotherawards.de
Spenden:
Konto: 5459 5459 05, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ: 370 205 00
eBanking-freundlich: 5459545905, BLZ: 37020500
Online spenden: https://www.foebud.org/spende/
--
FoeBuD-Mitteilungen abbestellen? Besuchen sie diese Website:
https://mail.foebud.org/cgi-bin/mailman/listinfo/pd-text
oder schreiben Sie uns eine Mail.
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname : signature.asc
Dateityp : application/pgp-signature
Dateigröße : 261 bytes
Beschreibung: OpenPGP digital signature
URL : <http://lists.berlin.freifunk.net/pipermail/berlin/attachments/20101218/f348b164/attachment.pgp>
Mehr Informationen über die Mailingliste Berlin