[Berlin-wireless] Freifunk und verängstigte Café Besitzer

Sven-Ola Tuecke sven-ola
Do Dez 15 10:06:35 CET 2011


Hallo Reto et. al,

vielen Dank für Deine Ausführungen zum Thema. Das Hotel-WLAN-Urteil 
kannte ich noch nicht. Zusammengefasst: wenn ein Abmahnanwalt bei seiner 
IP-zu-Postadressen-Abfrage erkennbar auf einen Gastro-Betrieb stößt, 
darf er nicht mehr automatisch davon ausgehen, dass der IP-Inhaber das 
Filesharing selbst macht. Dann wäre es wohl günstig, für 
gemeinschaftliche Inet-Zugänge einen (zweiten / gesonderten) DSL-Vertrag 
zu haben, der die gemeinschaftliche bzw. Gastro-Nutzung im Adresszusatz 
kennzeichnet, nicht wahr?

Aber: was ist mit der Störerhaftung? Der Gast "versteckt" sich hinter 
dem NAT des Routers. Alle Gäste haben ja die gleiche (für Abmahnanwälte 
  sichtbare) externe IP-Adresse. Trotz persönlich zugeordnetem 
Verschlüsselungskennwort (und bei einem Hotel: Vorlage des 
Personalausweises) kann also ohne Riesenverbindungsdatenbank keine 
Zuordnung "Herunterladevorgang-zu-Person" erfolgen. Riesendatenbanken 
können auf Routern technisch nicht realisiert werden & darüber hinaus 
darf so ein Hotel-Betreiber aus gutem Grund nicht einfach alle 
Verbindungsdaten mitspeichern. Wodurch garantiert wieder die bekannte 
Störerhaftung greifen wird...

Notiz: dasselbe gilt derzeit auch für Mobilfunk-Netzbetreiber. 
Einerseits bekommt man via GPRS/UMTS eine private IP, die via NAT in 
eine extern sichtbare IP umgesetzt wird. Andererseits dürfen 
Mobilfunkbetreiber keine X Monate speichern. Noch nicht. Unsere 
Mobilfunkbetreiber "schützt" im Moment nur die Tatsache, dass 
Filesharing über Mobilfunk im Moment wenig Laune macht (Bandbreite, 
Volumenbegrenzungen). Das ändert sich vielleicht mit Einführung von LTE 
- schauen wir mal. Aber ein Mobilfunkbetreiber hat ja auch das 
"Providerprivileg" und ist damit fein 'raus.

Aus obigen Erwägungen kann ich jedem nur dringend empfehlen, sich einen 
passenden VPN-Provider anzulachen. Am besten mit Bitcoins oder 
Prepaid-Kreditcard bezahlt. Dann gibts keinen Ärger wenn der 
VPN-Provider "ausgehoben" wird, weil 90% der VPN-Provider-Kunden 
natürlich Filesharing machen. UND: zusätzlich einen kleinen Verstoß 
gegen die Netzneutralität - also Filesharing-Filter / Leven7 / Zapp 
einsetzen falls ein besonders schlauer Abmahnanwalt auf die Idee kommt, 
sich / seinen Kumpel in Euer Cafe zu setzen um einen nachweisbaren 
"Test-Download" zu starten...

P.S.: Abmahn-Anwälte lieben dynamische IP-Adressen aus dem Pool der 
großen DSL-Provider. Da kennen sie sich aus - alles andere ignorieren 
Sie (im Moment). Ist ein Massengeschäft, dass vom überhöhten Preis für 
einen wiederholbaren Vorgang lebt. Eine feste IP-Adresse (gemieteter 
Server, Firmen-IP- Behörden-IP, am besten aus dem Ausland etc) bekommt 
offenbar wesentlich seltener Post.

Meine Hoffnung ist ja im Übrigen, dass sich das Problem auf Dauer von 
selber löst, beispielsweise weil:

a) die Nutzer erkennen, dass Filehoster / Streamingdienste wesentlich 
praktischer sind oder

b) die Inhalte-Anbieter erkennen, dass Kundenkriminalisierung auf Dauer 
zu weniger Profit führt oder

c) sich pauschale Vergütungsmodelle durchsetzen (Gruß an die GEZ und die 
Festplatten-Verteuerungs-Mafia)

My 2 cents, // Sven-Ola

Am 14.12.2011 22:11, schrieb Reto Mantz:
> 2. Alternativen
>
> Dafür hast Du bisher drei mögliche Szenarien gesehen:
>
> a. Verschlüsselung (WPA2 Enterprise)
> -- hoher Aufwand, zusätzlich Speicherung von personenbezogenen Daten
> notwendig (Datenschutz-/Datensicherheitsproblematik)
> b. VPN (z.B. Slowenien)
> -- wenn ich die Diskussion recht verstanden habe, schwer vermittelbar
> c. P2P Blocker (freifunk-p2pblock, freifunk-zapp-de)
>
> Ich würde noch Alternative 1a in den Ring werfen: WPA2 mit Personal Key,
> also ohne Radius-Server.





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