[Berlin-wireless] Beschwerde meinerseits bei der Internet-Polizei Berlin und Entschuldigung bei dem betroffenen Hauseigentümer.

smilebef at gmail.com smilebef
Sa Jun 15 19:48:51 CEST 2013


morgen sende ich das hier ab, wenn es Einwende gibt, dürfen diese noch
angemerkt werden.


Beschwerde bei der Polizei Berlin zu Vorgang: 130606-0940-255960
nachdem die Anhörung der Polizei zu diesem Vorfall bei mir schriftlich
eingegangen ist. Eine Kopie dieser Beschwerde erhält der
Freifunk-Verein und der Eigentümer des betreffenden Hauses.


Enstchuldigung beim Haus-Eigentümer:
  Hiermit entschuldige ich mich bei dem Eigentümer des betreffenden
Hauses für mein Begängnis und versichere Ihm,
mit seinem Eigentum sorgsamst umgegangen zu sein. Ich versichere
ebenfalls, das dies eine Ausnahme gewesen ist und dies auch nur wegen
der Neigung meines Nachbarn geschah, meine Funkanlage regelmäßig zu
entwenden zu zerstören oder sogar vom Dach zu werfen. (Bleiakku,
Funkgerät, 50W Solarzelle, Batterie-Ladegerät)


In diesem Brief steht meine Meinung und mein begrenztes Wissen.
Ich habe mir beim Verfassen kein Rechtsbeistand geholt, es können also
Denk-Fehler enthalten sein. Diese werden wir aber sicherlich gemeinsam
aufklären.


Der Vorwurf gegen mich zu dieser Zeit: 
  Hausfriedensbruch durch das Betreten einer Dachfläche unseres
Nachbarhauses.

Mein Beweggrund das fremde Dach zu betreten:
  Um meine Freifunkanlage vor den mutwilligen und zerstörenden
Übergriffen meines aggressiven und scheinbar wild gewordenen Nachbarn
zu schützen.


Sachverhalt:
  Der oben beschriebene aggressive Hausbewohner aus unserem Haus, hat
die Polizei gerufen, um mich, wegen des, meiner Meinung nach nicht
gegebenen Tatbestand des Hausfriedensbruchs (siehe unten) anzuzeigen.
  Das geschah nachdem dieser Nachbar selbst als fremde Person des
Nachbargrundstücks dieses Nachbargrundstück unter Zeugen betreten hat,
und auf diesem Dach an meiner Funkanlage alle Kabel herausgerissen hat.
  Die Polizeibeamten hätte in diesem Fall meiner Meinung nach lediglich
Streitschlichtend wirken müssen. Statt dessen reagiert der leitende
Beamte der Polizei hier auf eigenartiger Weise regelrecht parteiisch
gegen mich, gegen Freifunk und damit auch gegen einen Zeugen. Der
Polizeibeamte suchte so fieberhaft nach einer illegale Handlung
meinerseits, so dass ich erst im nach hinein Herrn Müller von der
Funkzentrale telefonisch verständlich machen konnte, das der anzeigende
aggressive Nachbar selbst auch auf dem Nachbardach gewesen ist, eine
Minute bevor er die Polizei verständigte. Obwohl die Beamten auch seine
Papiere aufgenommen hatten, musste ich Herrn Müller erst telefonisch im
Nachhinein erklären, dass der anzeigende Nachbar überhaupt nicht im
Nachbarhaus wohnt, sondern in meinem Haus. Und dass der anzeigende
Nachbar damit selbst den vermeintlichen Hausfriedensbruch begangen hat.
Dieser Nachbar hat bei seiner Tat schon viel eher den Tatbestand eines
Friedensbruches begangen, da er auf dem Nachbardach eine mutwillige
Sachbeschädigung an meiner Funkanlage durchgeführt hat. Diese
Sachbeschädigung wurde unter Protest des Zeugen durchgeführt. Der Zeuge
wurde vor der Sachbeschädigung von dem aggressiven Nachbarn beleidigt.
Der Polizeibeamte benannte diese Taten des Nachbarn lediglich einen
Nachbarschaftsstreit, aber ermittelt gegen mich im Falle eines
Verstoßes gegen das Telekomunikationsgesetz und wegen
Hausfriedensbruch. Der aggressive Nachbar, weiß mit Sicherheit nicht,
was eine Bundesnetzagentur ist, und hat die Beamten sicherlich nicht zu
solch einer Recherche bewegt. Somit ist die Recherche vermutlich von
dem mobilen Beamten bzw. von Herrn Müller in der Funkleitzentrale
ausgegangen.

Vorwurf gegen den leitenden Beamten, welcher diesen Vorgang aufgenommen
hat und gegen Herrn Müller, welcher während dieser Zeit in der
Funkzentrahle Wedekindstr. saß: Die Polizei hat sich meines Erachtens
nach in dieser Sache aus Unwissenheit und Vorsatz Konflikt-Aufwiegelnd
verhalten und ohne realer Bedrohung meinerseits, oder auch ohne
dringendem Handlungsbedarfes versucht mir eine kriminelle Handlung
anzubasteln. Das ist trotz Anzeige des aggressiven Nachbarn, meiner
Meinung nach eine unbegründete und willkürliche Aufnahme einer
Ermittlung gegen mich und den Freifunk. Obwohl dem Polizeibeamten von
vorn herein nicht klar war, ob Freifunk tatsächlich illegal ist. Für
mich bleibt es auch ein Rätzel, wo der Zusammenhang, von Freifunk und
illegaler Handlung im Kopf dieses Beamten herkommt. 


Nähere Ausführungen:

Zum einen 
  wollten die Polizei mir eine illegale Handlung mit einem
handelsüblichen Router anbasteln. Ohne einem dringenden Tatverdacht,
ohne einer Beschwerde der Bundesnetzagentur, und ohne oder einer
Beschwerde der deutschen Telekom ermittelte die Polizei gegen mich, im
Verstoß gegen das Telekomunikationsgesetz und behauptete ich müsse
diese Anlage genemigen lassen. (Dies macht jedoch bereits der
Hersteller) Zum anderen wollten die Polizei mir den Tatbestand
Hausfriedensbruch anbasteln. Zu diesem Zweck informierte die Polizei
die Hausverwaltung und hat eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch beim
Eigentümer regelrecht angefragt. Das ist schon deswegen Absurd, weil
hier keine Partei des Nachbarhauses diese Sache überhaupt bemerkt
hatte. Es bestand eigentlich überhaupt kein Grund den Eigentümer zu
informieren, weil ohne dem bewusstem Wissen des Eigentümers von dieser
Tat zum Tatzeitpunk überhaupt kein Straftatbestand des Friedensbruches
vorliegen kann. Zum einen muß der Hausbesitzer allen möglichen Personen
vorweg ein Verbot erteilen und zum anderen muß jemand einen Frieden
brechen. Selbst wenn sich der Eigentümer zur Anzeige entschließen
sollte, müssen die Umstände wirklich schlecht für mich ausfallen, wenn
es hier zu einer Verurteilung kommt. Da ich mich größtenteils auf
der Brandschutzmauer bewegt habe, bestand weder eine Beeinträchtigung
der Hausbewohner noch wurde die Substanz des Hauses beschädigt.
Weshalb die Hausbewohner meine Begängnis auch nicht bemerkten,
geschweige denn anzeigten. Eben deshalb wurde die Polizei auch nicht
von den eigentlichen betreffenden Parteien informiert, sondern von dem
aggesieven Nachbarn ( aus unserem Vorderhaus). (Die Dachterasse liegt
über dem Seitenflügel, in dem ich wohne.)


1. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist erst dann erfüllt, 
  wenn ich trotz eines Verbotes des Eigentümers ein fremdes Grundstück
betreten hätte. Zu dem muß ein Friedensbruch vorliegen, welcher selbst
mit Verbot des Eigentümers auf dem Dach beim Sonnenbad nur schwierig
nachzuweisen ist.

2. In diesem Fall hat der Polizeibeamte regelrecht aufwiegelnd gewirkt.
  Vielleicht frei nach dem Motto: Zeigen Sie doch bitte diese Typen an.
  Das ist ein Freifunker, der hat lange Haare! Der muß doch irgendwo kriminell sein.

3. Der Besitzer des Nachbarhauses, welcher sowieso Kenntniss von der
Nachbardachterasse und dem möglichen Betreten des Daches durch unsere
Hausbewohner hat, hätte sicherlich seine Bedenken schon längst geäußert,
  wenn er an dieser Stelle Probleme sehen würde. 
  Zum anderen kommen auch Bewohner des Nachbarhauses zu uns auf die
Dachterasse und betreten ihr eigenes Dach auf diese Weise.

Beschwerde:
  Allein durch das unbegründete Informieren des Hausbesitzers
  erzeugt die Polizei Unannehmlichkeiten und einen Arbeitsaufwand
  beim Hauseigentümer und möglicherweise ein Umdenken dieses 
  Hauseigentümers gegen uns Hausbewohner (im allgemeinen). 
  Diese Handlung wird sich ganz sicher in einer Ablehnenden Haltung
  gegen uns Hausbewohnern äußern und selbst eine Art Friedensbruch
bewirken! Dafür darf ich mich schon heute bedanken!


Möglicher Bezug Freifunk:
  Da ich, wegen Zerstörungsattacken an meinen Funkanlagen durch den
aggesiven Nachbarn, schon mehrfach mit der Polizei in Berührung
gekommen bin, war diese Funkanlage im Bezug mit dem Nachbarn und dem
Hausdach schon im Polizei-Computer zu finden. 
  Seltsam empfand ich nämlich das besondere Interesse der
Polizei-Beamten, wissen zu wollen, wass ich wohl mit diesem Router im
ISN-Band treibe. Dass ich eine neue Formel, zur schnellen Berechnung
von Verschlüsselungstechniken gefunden hätte und diese auch anwenden
würde, schien wohl auch den Beamten zu futuristisch zu sein. Damit
würde ich nämlich tatsächlich illegale Handlungen treiben. Dies war
aber nicht Gegenstand Ihrer Recherche. Sonst hätten sie die Anlage auch
sicherstellen müssen. Der Leitende Beamte ging mit Nachdruck auf mich
zu, und wollte wissen, was ich wohl mit dieser Anlage treibe. Er gaben
mir sogar zu verstehen, dass alles was ich sage, gegen mich verwendet
werden kann. Trotzdem bestand der Beamte auf meine Aussage. Unter
Zeugen, wohlgemerkt! Ich denke, dass es weder den Bamten noch den
Polizeistab und auch nicht den Innenminister etwas angeht, was ich in
diesem demokratischen Staat mit meinem Router auf dem Dach treibe,
solange keine Beschwerde der Bundesnetzagentur vorliegt.
  Ich gestand trotzdem, wegen meiner grundehrlichen Haltung und um dem
Beamten zu Zeigen, dass ich zur Kooperation bereit bin,  "Ich betreibe
einen Freifunk Knoten". Auf Grundlage meiner Aussage recherchierten die
Beamten schließlich akribisch über die Legalität von Freifunk und ob
ich diese Funkanlge bei der Bundesnetzagentur hätte zulassen müssen.
  Ich brachte sogar die Zulassung des Herstellers TP-Link in die
Dienstelle um mich zu entlasten. Sie suchten ganz offensichtlich ob
Freifunk wohl illegal sei, ohne eine Anzeige von einer Personen mit
berechtigtem Interesse erhalten zu haben. Das nenne ich Willkür und
Generalverdacht oder gezielten Versuch der Kriminalisierung. 



Weitere Auswirkungen:
  Lustig ist auch zu sehen, wenn ich mich nun bei der
Polizeidienststelle oder bei Hauseigentümer vorstelle, "Hallo ich bin
der, gegen den wegen Hausfriedensbruch und Verletzung des
Telekomunikationsgesetzes ermittelt wird.", wie sich die Personen
plötzlich abwenden und das anfänglich nette Gespräch versuchen zu
verkürzen. Es ist den Beamten wahrscheinlich nicht klar, dass ich,
wegen betretens der Nachbardachfläche, noch nicht verurteilt wurde.
Obwohl sie eine einschlägige Ausbildung erhalten haben.




Nachwort:
  Ich bin mit Sicherheit nicht der erste auf diesem Dach gewesen. Das
scheint dem Hausbesitzer bis jetzt jedoch nicht sonderlich gestört zu
haben, sonst hätten wir bereits ein generelles Verbot erhalten. Ich kann
mir momentan auch nichts kriminelleres vorstellen, als die Aussicht auf
dem Hausdach eines fremden Hauses zu genießen. So wie dies täglich im
Berlin tausendfach geschieht. Als Argument der Polizeibeamten bekam ich
immer wieder zu hören, wie viel sie zu tun hätten und dass wir das mit
dem Nachbarschaftsstreit doch bitte unter uns zu klären hätten. Wohl
kaum! Das wäre Selbstjustiz, genau dafür haben wir meiner Meinung nach
die Polizei.


Vielen Dank für ihre Geduld, und für Ihr Verständnis.





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