[Berlin-wireless] Beschwerde meinerseits bei der Internet-Polizei Berlin und Entschuldigung bei dem betroffenen Hauseigentümer.

freifunk at bit1.pro freifunk
So Jun 16 13:10:14 CEST 2013


P.S. Hatte selber mal ne Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Das Verfahren 
wurden (wegen Nichtigkeit?) eingestellt...
>
> On 06/16/2013 08:54 AM, Sven-Ola Tuecke wrote:
>> Hey,
>>
>> ganz ehrlich: für mich klingt das nach Maschendrahtzaun 2.0. Es muss 
>> einen Grund geben, weswegen Dein Nachbar "wie ein Berserker kämpft". 
>> ExtremAluHut? Geht es um Verstrahlungsangst?
>>
>> N.B. auch so Beamte sind mögl. parteiisch, wenn sie eine Partei für 
>> einen Spinner und die andere für rechtschaffen halten. Strahlenangst? 
>> Verschlüsselungsangst? NSA-Panik? An sich wollen Beamte normalerweise 
>> sowas mögl. schnell vom Tisch haben, das kann ein Ansatz sein.
>>
>> Rein Taktisch: ich würde das in 2 Schreiben teilen. Formuliere eine 
>> Entschuldigung für den Eigentümer des Nachbarhauses. Ohne 
>> Rechtfertigung aber evt. mit kurzer Erläuterung Deiner Motivation. Da 
>> fehlt der entscheidende Satz "...werde es ohne Erlaubnis nicht 
>> wieder...". Und ein zweites Schreiben "Beschwerde" (kannste ja das 
>> erste mit dranheften).
>>
>> Außerdem: IANAL, aber *vor* Absenden einen Rechtskundigen durchlesen 
>> lassen. Da sind ruckzuck Selbstbeschuldigungen drin, die anschließend 
>> *gegen* Dich verwendet werden. Hausfriedensbruch könnte zudem 
>> schwerer wiegen als Sachbeschädigung. Soviel Zeit sollte sein - und 
>> so teuer kann "Durchlesen" auch nicht sein (evt. vorher 
>> Kostenvoranschlag "Rechtaberatung" abfragen) - könnte jedenfalls 
>> billiger sein als das, was mögl danach folgt.
>>
>> Für Streitschlichtung isses zu spät?
>>
>> // Sven-Ola
>>
>>
>>
>> smilebef at gmail.com schrieb:
>>
>>     morgen sende ich das hier ab, wenn es Einwende gibt, dürfen diese noch
>>     angemerkt werden.
>>
>>
>>     Beschwerde bei der Polizei Berlin zu Vorgang: 130606-0940-255960
>>     nachdem die Anhörung der Polizei zu diesem Vorfall bei mir schriftlich
>>     eingegangen ist. Eine Kopie dieser Beschwerde erhält der
>>     Freifunk-Verein und der Eigentümer des betreffenden Hauses.
>>
>>
>>     Enstchuldigung beim Haus-Eigentümer:
>>     Hiermit entschuldige ich mich bei dem Eigentümer des betreffenden
>>     Hauses für mein Begängnis und versichere Ihm,
>>     mit seinem Eigentum sorgsamst umgegangen zu sein. Ich versichere
>>     ebenfalls, das dies eine Ausnahme gewesen ist und dies auch nur wegen
>>     der Neigung meines Nachbarn geschah, meine Funkanlage regelmäßig zu
>>     entwenden zu zerstören oder sogar vom Dach zu werfen. (Bleiakku,
>>     Funkgerät, 50W Solarzelle,
>>     Batterie-Ladegerät)
>>
>>
>>     In diesem Brief steht meine Meinung und mein begrenztes Wissen.
>>     Ich habe mir beim Verfassen kein Rechtsbeistand geholt, es können also
>>     Denk-Fehler enthalten sein. Diese werden wir aber sicherlich gemeinsam
>>     aufklären.
>>
>>
>>     Der Vorwurf gegen mich zu dieser Zeit:
>>     Hausfriedensbruch durch das Betreten einer Dachfläche unseres
>>     Nachbarhauses.
>>
>>     Mein Beweggrund das fremde Dach zu betreten:
>>     Um meine Freifunkanlage vor den mutwilligen und zerstörenden
>>     Übergriffen meines aggressiven und scheinbar wild gewordenen Nachbarn
>>     zu schützen.
>>
>>
>>     Sachverhalt:
>>     Der oben beschriebene aggressive Hausbewohner aus unserem Haus, hat
>>     die Polizei gerufen, um mich, wegen des, meiner Meinung nach nicht
>>     gegebenen Tatbestand des Hausfriedensbruchs (siehe unten) anzuzeigen.
>>     Das geschah nachdem dieser Nachbar selbst als fremde Person des
>>     Nachbargrundstücks dieses
>>     Nachbargrundstück unter Zeugen betreten hat,
>>     und auf diesem Dach an meiner Funkanlage alle Kabel herausgerissen hat.
>>     Die Polizeibeamten hätte in diesem Fall meiner Meinung nach lediglich
>>     Streitschlichtend wirken müssen. Statt dessen reagiert der leitende
>>     Beamte der Polizei hier auf eigenartiger Weise regelrecht parteiisch
>>     gegen mich, gegen Freifunk und damit auch gegen einen Zeugen. Der
>>     Polizeibeamte suchte so fieberhaft nach einer illegale Handlung
>>     meinerseits, so dass ich erst im nach hinein Herrn Müller von der
>>     Funkzentrale telefonisch verständlich machen konnte, das der anzeigende
>>     aggressive Nachbar selbst auch auf dem Nachbardach gewesen ist, eine
>>     Minute bevor er die Polizei verständigte. Obwohl die Beamten auch seine
>>     Papiere aufgenommen hatten, musste ich Herrn Müller erst telefonisch im
>>     Nachhinein erklären, dass der anzeigende Nachbar überhaupt nicht im
>>     Nachbarhaus wohnt, sondern in meinem Haus.
>>       Und
>>     dass der anzeigende
>>     Nachbar damit selbst den vermeintlichen Hausfriedensbruch begangen hat.
>>     Dieser Nachbar hat bei seiner Tat schon viel eher den Tatbestand eines
>>     Friedensbruches begangen, da er auf dem Nachbardach eine mutwillige
>>     Sachbeschädigung an meiner Funkanlage durchgeführt hat. Diese
>>     Sachbeschädigung wurde unter Protest des Zeugen durchgeführt. Der Zeuge
>>     wurde vor der Sachbeschädigung von dem aggressiven Nachbarn beleidigt.
>>     Der Polizeibeamte benannte diese Taten des Nachbarn lediglich einen
>>     Nachbarschaftsstreit, aber ermittelt gegen mich im Falle eines
>>     Verstoßes gegen das Telekomunikationsgesetz und wegen
>>     Hausfriedensbruch. Der aggressive Nachbar, weiß mit Sicherheit nicht,
>>     was eine Bundesnetzagentur ist, und hat die Beamten sicherlich nicht zu
>>     solch einer Recherche bewegt. Somit ist die Recherche vermutlich von
>>     dem mobilen Beamten bzw. von Herrn Müller in der Funkleitzentrale
>>     ausgegangen.*
>>     Vorwurf gegen den leitenden Beamten, welcher diesen Vorgang aufgenommen
>>     hat und gegen Herrn Müller, welcher während dieser Zeit in der
>>     Funkzentrahle Wedekindstr. saß: Die Polizei hat sich meines Erachtens
>>     nach in dieser Sache aus Unwissenheit und Vorsatz Konflikt-Aufwiegelnd
>>     verhalten und ohne realer Bedrohung meinerseits, oder auch ohne
>>     dringendem Handlungsbedarfes versucht mir eine kriminelle Handlung
>>     anzubasteln. Das ist trotz Anzeige des aggressiven Nachbarn, meiner
>>     Meinung nach eine unbegründete und willkürliche Aufnahme einer
>>     Ermittlung gegen mich und den Freifunk. Obwohl dem Polizeibeamten von
>>     vorn herein nicht klar war, ob Freifunk tatsächlich illegal ist. Für
>>     mich bleibt es auch ein Rätzel, wo der Zusammenhang, von Freifunk und
>>     illegaler Handlung im Kopf dieses Beamten herkommt.
>>
>>
>>     Nähere Ausführungen:
>>
>>     Zum einen
>>     wollten die Polizei mir eine illegale Handlung mit einem*handelsüblichen Router anbasteln. Ohne einem dringenden Tatverdacht,
>>     ohne einer Beschwerde der Bundesnetzagentur, und ohne oder einer
>>     Beschwerde der deutschen Telekom ermittelte die Polizei gegen mich, im
>>     Verstoß gegen das Telekomunikationsgesetz und behauptete ich müsse
>>     diese Anlage genemigen lassen. (Dies macht jedoch bereits der
>>     Hersteller) Zum anderen wollten die Polizei mir den Tatbestand
>>     Hausfriedensbruch anbasteln. Zu diesem Zweck informierte die Polizei
>>     die Hausverwaltung und hat eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch beim
>>     Eigentümer regelrecht angefragt. Das ist schon deswegen Absurd, weil
>>     hier keine Partei des Nachbarhauses diese Sache überhaupt bemerkt
>>     hatte. Es bestand eigentlich überhaupt kein Grund den Eigentümer zu
>>     informieren, weil ohne dem bewusstem Wissen des Eigentümers von dieser
>>     Tat zum Tatzeitpunk überhaupt kein Straftatbestand des Friedensbruches
>>     vorliegen kann. Zum einen muß der
>>     Hausbesitzer allen möglichen Personen
>>     vorweg ein Verbot erteilen und zum anderen muß jemand einen Frieden
>>     brechen. Selbst wenn sich der Eigentümer zur Anzeige entschließen
>>     sollte, müssen die Umstände wirklich schlecht für mich ausfallen, wenn
>>     es hier zu einer Verurteilung kommt. Da ich mich größtenteils auf
>>     der Brandschutzmauer bewegt habe, bestand weder eine Beeinträchtigung
>>     der Hausbewohner noch wurde die Substanz des Hauses beschädigt.
>>     Weshalb die Hausbewohner meine Begängnis auch nicht bemerkten,
>>     geschweige denn anzeigten. Eben deshalb wurde die Polizei auch nicht
>>     von den eigentlichen betreffenden Parteien informiert, sondern von dem
>>     aggesieven Nachbarn ( aus unserem Vorderhaus). (Die Dachterasse liegt
>>     über dem Seitenflügel, in dem ich wohne.)
>>
>>
>>     1. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist erst dann erfüllt,
>>     wenn ich trotz eines Verbotes des Eigentümers ein fremdes Grundstück
>>     betreten hätte. Zu dem muß ein Friedensbruch vorliegen, welcher selbst
>>     mit Verbot des Eigentümers auf dem Dach beim Sonnenbad nur schwierig
>>     nachzuweisen ist.
>>
>>     2. In diesem Fall hat der Polizeibeamte regelrecht aufwiegelnd gewirkt.
>>     Vielleicht frei nach dem Motto: Zeigen Sie doch bitte diese Typen an.
>>     Das ist ein Freifunker, der hat lange Haare! Der muß doch irgendwo kriminell sein.
>>
>>     3. Der Besitzer des Nachbarhauses, welcher sowieso Kenntniss von der
>>     Nachbardachterasse und dem möglichen Betreten des Daches durch unsere
>>     Hausbewohner hat, hätte sicherlich seine Bedenken schon längst geäußert,
>>     wenn er an dieser Stelle Probleme sehen würde.
>>     Zum anderen kommen auch Bewohner des Nachbarhauses zu uns auf die
>>     Dachterasse und betreten ihr eigenes Dach auf diese Weise.
>>
>>     Beschwerde:
>>     Allein durch das unbegründete Informieren des Hausbesitzers
>>     erzeugt die Polizei Unannehmlichkeiten und einen
>>     Arbeitsaufwand
>>     beim Hauseigentümer und möglicherweise ein Umdenken dieses
>>     Hauseigentümers gegen uns Hausbewohner (im allgemeinen).
>>     Diese Handlung wird sich ganz sicher in einer Ablehnenden Haltung
>>     gegen uns Hausbewohnern äußern und selbst eine Art Friedensbruch
>>     bewirken! Dafür darf ich mich schon heute bedanken!
>>
>>
>>     Möglicher Bezug Freifunk:
>>     Da ich, wegen Zerstörungsattacken an meinen Funkanlagen durch den
>>     aggesiven Nachbarn, schon mehrfach mit der Polizei in Berührung
>>     gekommen bin, war diese Funkanlage im Bezug mit dem Nachbarn und dem
>>     Hausdach schon im Polizei-Computer zu finden.
>>     Seltsam empfand ich nämlich das besondere Interesse der
>>     Polizei-Beamten, wissen zu wollen, wass ich wohl mit diesem Router im
>>     ISN-Band treibe. Dass ich eine neue Formel, zur schnellen Berechnung
>>     von Verschlüsselungstechniken gefunden hätte und diese auch anwenden
>>     würde, schien wohl auch den Beamten zu
>>     futuristisch zu sein. Damit
>>     würde ich nämlich tatsächlich illegale Handlungen treiben. Dies war
>>     aber nicht Gegenstand Ihrer Recherche. Sonst hätten sie die Anlage auch
>>     sicherstellen müssen. Der Leitende Beamte ging mit Nachdruck auf mich
>>     zu, und wollte wissen, was ich wohl mit dieser Anlage treibe. Er gaben
>>     mir sogar zu verstehen, dass alles was ich sage, gegen mich verwendet
>>     werden kann. Trotzdem bestand der Beamte auf meine Aussage. Unter
>>     Zeugen, wohlgemerkt! Ich denke, dass es weder den Bamten noch den
>>     Polizeistab und auch nicht den Innenminister etwas angeht, was ich in
>>     diesem demokratischen Staat mit meinem Router auf dem Dach treibe,
>>     solange keine Beschwerde der Bundesnetzagentur vorliegt.
>>     Ich gestand trotzdem, wegen meiner grundehrlichen Haltung und um dem
>>     Beamten zu Zeigen, dass ich zur Kooperation bereit bin,  "Ich betreibe
>>     einen Freifunk Knoten". Auf Grundlage meiner Aussage recherchierten die
>>     Beamten schließlich akribisch über die Legalität von Freifunk und ob
>>     ich diese Funkanlge bei der Bundesnetzagentur hätte zulassen müssen.
>>     Ich brachte sogar die Zulassung des Herstellers TP-Link in die
>>     Dienstelle um mich zu entlasten. Sie suchten ganz offensichtlich ob
>>     Freifunk wohl illegal sei, ohne eine Anzeige von einer Personen mit
>>     berechtigtem Interesse erhalten zu haben. Das nenne ich Willkür und
>>     Generalverdacht oder gezielten Versuch der Kriminalisierung.
>>
>>
>>
>>     Weitere Auswirkungen:
>>     Lustig ist auch zu sehen, wenn ich mich nun bei der
>>     Polizeidienststelle oder bei Hauseigentümer vorstelle, "Hallo ich bin
>>     der, gegen den wegen Hausfriedensbruch und Verletzung des
>>     Telekomunikationsgesetzes ermittelt wird.", wie sich die Personen
>>     plötzlich abwenden und das anfänglich nette Gespräch versuchen zu
>>     verkürzen. Es ist den Beamten wahrscheinlich nicht klar, dass ich,
>>     wegen betretens der
>>     Nachbardachfläche, noch nicht verurteilt wurde.
>>     Obwohl sie eine einschlägige Ausbildung erhalten haben.
>>
>>
>>
>>
>>     Nachwort:
>>     Ich bin mit Sicherheit nicht der erste auf diesem Dach gewesen. Das
>>     scheint dem Hausbesitzer bis jetzt jedoch nicht sonderlich gestört zu
>>     haben, sonst hätten wir bereits ein generelles Verbot erhalten. Ich kann
>>     mir momentan auch nichts kriminelleres vorstellen, als die Aussicht auf
>>     dem Hausdach eines fremden Hauses zu genießen. So wie dies täglich im
>>     Berlin tausendfach geschieht. Als Argument der Polizeibeamten bekam ich
>>     immer wieder zu hören, wie viel sie zu tun hätten und dass wir das mit
>>     dem Nachbarschaftsstreit doch bitte unter uns zu klären hätten. Wohl
>>     kaum! Das wäre Selbstjustiz, genau dafür haben wir meiner Meinung nach
>>     die Polizei.
>>
>>
>>     Vielen Dank für ihre Geduld, und für Ihr Verständnis.
>>
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