[Berlin-wireless] Beschwerde meinerseits bei der Internet-Polizei Berlin und Entschuldigung bei dem betroffenen Hauseigentümer.
freifunk at bit1.pro
freifunk
So Jun 16 13:10:14 CEST 2013
P.S. Hatte selber mal ne Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Das Verfahren
wurden (wegen Nichtigkeit?) eingestellt...
>
> On 06/16/2013 08:54 AM, Sven-Ola Tuecke wrote:
>> Hey,
>>
>> ganz ehrlich: für mich klingt das nach Maschendrahtzaun 2.0. Es muss
>> einen Grund geben, weswegen Dein Nachbar "wie ein Berserker kämpft".
>> ExtremAluHut? Geht es um Verstrahlungsangst?
>>
>> N.B. auch so Beamte sind mögl. parteiisch, wenn sie eine Partei für
>> einen Spinner und die andere für rechtschaffen halten. Strahlenangst?
>> Verschlüsselungsangst? NSA-Panik? An sich wollen Beamte normalerweise
>> sowas mögl. schnell vom Tisch haben, das kann ein Ansatz sein.
>>
>> Rein Taktisch: ich würde das in 2 Schreiben teilen. Formuliere eine
>> Entschuldigung für den Eigentümer des Nachbarhauses. Ohne
>> Rechtfertigung aber evt. mit kurzer Erläuterung Deiner Motivation. Da
>> fehlt der entscheidende Satz "...werde es ohne Erlaubnis nicht
>> wieder...". Und ein zweites Schreiben "Beschwerde" (kannste ja das
>> erste mit dranheften).
>>
>> Außerdem: IANAL, aber *vor* Absenden einen Rechtskundigen durchlesen
>> lassen. Da sind ruckzuck Selbstbeschuldigungen drin, die anschließend
>> *gegen* Dich verwendet werden. Hausfriedensbruch könnte zudem
>> schwerer wiegen als Sachbeschädigung. Soviel Zeit sollte sein - und
>> so teuer kann "Durchlesen" auch nicht sein (evt. vorher
>> Kostenvoranschlag "Rechtaberatung" abfragen) - könnte jedenfalls
>> billiger sein als das, was mögl danach folgt.
>>
>> Für Streitschlichtung isses zu spät?
>>
>> // Sven-Ola
>>
>>
>>
>> smilebef at gmail.com schrieb:
>>
>> morgen sende ich das hier ab, wenn es Einwende gibt, dürfen diese noch
>> angemerkt werden.
>>
>>
>> Beschwerde bei der Polizei Berlin zu Vorgang: 130606-0940-255960
>> nachdem die Anhörung der Polizei zu diesem Vorfall bei mir schriftlich
>> eingegangen ist. Eine Kopie dieser Beschwerde erhält der
>> Freifunk-Verein und der Eigentümer des betreffenden Hauses.
>>
>>
>> Enstchuldigung beim Haus-Eigentümer:
>> Hiermit entschuldige ich mich bei dem Eigentümer des betreffenden
>> Hauses für mein Begängnis und versichere Ihm,
>> mit seinem Eigentum sorgsamst umgegangen zu sein. Ich versichere
>> ebenfalls, das dies eine Ausnahme gewesen ist und dies auch nur wegen
>> der Neigung meines Nachbarn geschah, meine Funkanlage regelmäßig zu
>> entwenden zu zerstören oder sogar vom Dach zu werfen. (Bleiakku,
>> Funkgerät, 50W Solarzelle,
>> Batterie-Ladegerät)
>>
>>
>> In diesem Brief steht meine Meinung und mein begrenztes Wissen.
>> Ich habe mir beim Verfassen kein Rechtsbeistand geholt, es können also
>> Denk-Fehler enthalten sein. Diese werden wir aber sicherlich gemeinsam
>> aufklären.
>>
>>
>> Der Vorwurf gegen mich zu dieser Zeit:
>> Hausfriedensbruch durch das Betreten einer Dachfläche unseres
>> Nachbarhauses.
>>
>> Mein Beweggrund das fremde Dach zu betreten:
>> Um meine Freifunkanlage vor den mutwilligen und zerstörenden
>> Übergriffen meines aggressiven und scheinbar wild gewordenen Nachbarn
>> zu schützen.
>>
>>
>> Sachverhalt:
>> Der oben beschriebene aggressive Hausbewohner aus unserem Haus, hat
>> die Polizei gerufen, um mich, wegen des, meiner Meinung nach nicht
>> gegebenen Tatbestand des Hausfriedensbruchs (siehe unten) anzuzeigen.
>> Das geschah nachdem dieser Nachbar selbst als fremde Person des
>> Nachbargrundstücks dieses
>> Nachbargrundstück unter Zeugen betreten hat,
>> und auf diesem Dach an meiner Funkanlage alle Kabel herausgerissen hat.
>> Die Polizeibeamten hätte in diesem Fall meiner Meinung nach lediglich
>> Streitschlichtend wirken müssen. Statt dessen reagiert der leitende
>> Beamte der Polizei hier auf eigenartiger Weise regelrecht parteiisch
>> gegen mich, gegen Freifunk und damit auch gegen einen Zeugen. Der
>> Polizeibeamte suchte so fieberhaft nach einer illegale Handlung
>> meinerseits, so dass ich erst im nach hinein Herrn Müller von der
>> Funkzentrale telefonisch verständlich machen konnte, das der anzeigende
>> aggressive Nachbar selbst auch auf dem Nachbardach gewesen ist, eine
>> Minute bevor er die Polizei verständigte. Obwohl die Beamten auch seine
>> Papiere aufgenommen hatten, musste ich Herrn Müller erst telefonisch im
>> Nachhinein erklären, dass der anzeigende Nachbar überhaupt nicht im
>> Nachbarhaus wohnt, sondern in meinem Haus.
>> Und
>> dass der anzeigende
>> Nachbar damit selbst den vermeintlichen Hausfriedensbruch begangen hat.
>> Dieser Nachbar hat bei seiner Tat schon viel eher den Tatbestand eines
>> Friedensbruches begangen, da er auf dem Nachbardach eine mutwillige
>> Sachbeschädigung an meiner Funkanlage durchgeführt hat. Diese
>> Sachbeschädigung wurde unter Protest des Zeugen durchgeführt. Der Zeuge
>> wurde vor der Sachbeschädigung von dem aggressiven Nachbarn beleidigt.
>> Der Polizeibeamte benannte diese Taten des Nachbarn lediglich einen
>> Nachbarschaftsstreit, aber ermittelt gegen mich im Falle eines
>> Verstoßes gegen das Telekomunikationsgesetz und wegen
>> Hausfriedensbruch. Der aggressive Nachbar, weiß mit Sicherheit nicht,
>> was eine Bundesnetzagentur ist, und hat die Beamten sicherlich nicht zu
>> solch einer Recherche bewegt. Somit ist die Recherche vermutlich von
>> dem mobilen Beamten bzw. von Herrn Müller in der Funkleitzentrale
>> ausgegangen.*
>> Vorwurf gegen den leitenden Beamten, welcher diesen Vorgang aufgenommen
>> hat und gegen Herrn Müller, welcher während dieser Zeit in der
>> Funkzentrahle Wedekindstr. saß: Die Polizei hat sich meines Erachtens
>> nach in dieser Sache aus Unwissenheit und Vorsatz Konflikt-Aufwiegelnd
>> verhalten und ohne realer Bedrohung meinerseits, oder auch ohne
>> dringendem Handlungsbedarfes versucht mir eine kriminelle Handlung
>> anzubasteln. Das ist trotz Anzeige des aggressiven Nachbarn, meiner
>> Meinung nach eine unbegründete und willkürliche Aufnahme einer
>> Ermittlung gegen mich und den Freifunk. Obwohl dem Polizeibeamten von
>> vorn herein nicht klar war, ob Freifunk tatsächlich illegal ist. Für
>> mich bleibt es auch ein Rätzel, wo der Zusammenhang, von Freifunk und
>> illegaler Handlung im Kopf dieses Beamten herkommt.
>>
>>
>> Nähere Ausführungen:
>>
>> Zum einen
>> wollten die Polizei mir eine illegale Handlung mit einem*handelsüblichen Router anbasteln. Ohne einem dringenden Tatverdacht,
>> ohne einer Beschwerde der Bundesnetzagentur, und ohne oder einer
>> Beschwerde der deutschen Telekom ermittelte die Polizei gegen mich, im
>> Verstoß gegen das Telekomunikationsgesetz und behauptete ich müsse
>> diese Anlage genemigen lassen. (Dies macht jedoch bereits der
>> Hersteller) Zum anderen wollten die Polizei mir den Tatbestand
>> Hausfriedensbruch anbasteln. Zu diesem Zweck informierte die Polizei
>> die Hausverwaltung und hat eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch beim
>> Eigentümer regelrecht angefragt. Das ist schon deswegen Absurd, weil
>> hier keine Partei des Nachbarhauses diese Sache überhaupt bemerkt
>> hatte. Es bestand eigentlich überhaupt kein Grund den Eigentümer zu
>> informieren, weil ohne dem bewusstem Wissen des Eigentümers von dieser
>> Tat zum Tatzeitpunk überhaupt kein Straftatbestand des Friedensbruches
>> vorliegen kann. Zum einen muß der
>> Hausbesitzer allen möglichen Personen
>> vorweg ein Verbot erteilen und zum anderen muß jemand einen Frieden
>> brechen. Selbst wenn sich der Eigentümer zur Anzeige entschließen
>> sollte, müssen die Umstände wirklich schlecht für mich ausfallen, wenn
>> es hier zu einer Verurteilung kommt. Da ich mich größtenteils auf
>> der Brandschutzmauer bewegt habe, bestand weder eine Beeinträchtigung
>> der Hausbewohner noch wurde die Substanz des Hauses beschädigt.
>> Weshalb die Hausbewohner meine Begängnis auch nicht bemerkten,
>> geschweige denn anzeigten. Eben deshalb wurde die Polizei auch nicht
>> von den eigentlichen betreffenden Parteien informiert, sondern von dem
>> aggesieven Nachbarn ( aus unserem Vorderhaus). (Die Dachterasse liegt
>> über dem Seitenflügel, in dem ich wohne.)
>>
>>
>> 1. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist erst dann erfüllt,
>> wenn ich trotz eines Verbotes des Eigentümers ein fremdes Grundstück
>> betreten hätte. Zu dem muß ein Friedensbruch vorliegen, welcher selbst
>> mit Verbot des Eigentümers auf dem Dach beim Sonnenbad nur schwierig
>> nachzuweisen ist.
>>
>> 2. In diesem Fall hat der Polizeibeamte regelrecht aufwiegelnd gewirkt.
>> Vielleicht frei nach dem Motto: Zeigen Sie doch bitte diese Typen an.
>> Das ist ein Freifunker, der hat lange Haare! Der muß doch irgendwo kriminell sein.
>>
>> 3. Der Besitzer des Nachbarhauses, welcher sowieso Kenntniss von der
>> Nachbardachterasse und dem möglichen Betreten des Daches durch unsere
>> Hausbewohner hat, hätte sicherlich seine Bedenken schon längst geäußert,
>> wenn er an dieser Stelle Probleme sehen würde.
>> Zum anderen kommen auch Bewohner des Nachbarhauses zu uns auf die
>> Dachterasse und betreten ihr eigenes Dach auf diese Weise.
>>
>> Beschwerde:
>> Allein durch das unbegründete Informieren des Hausbesitzers
>> erzeugt die Polizei Unannehmlichkeiten und einen
>> Arbeitsaufwand
>> beim Hauseigentümer und möglicherweise ein Umdenken dieses
>> Hauseigentümers gegen uns Hausbewohner (im allgemeinen).
>> Diese Handlung wird sich ganz sicher in einer Ablehnenden Haltung
>> gegen uns Hausbewohnern äußern und selbst eine Art Friedensbruch
>> bewirken! Dafür darf ich mich schon heute bedanken!
>>
>>
>> Möglicher Bezug Freifunk:
>> Da ich, wegen Zerstörungsattacken an meinen Funkanlagen durch den
>> aggesiven Nachbarn, schon mehrfach mit der Polizei in Berührung
>> gekommen bin, war diese Funkanlage im Bezug mit dem Nachbarn und dem
>> Hausdach schon im Polizei-Computer zu finden.
>> Seltsam empfand ich nämlich das besondere Interesse der
>> Polizei-Beamten, wissen zu wollen, wass ich wohl mit diesem Router im
>> ISN-Band treibe. Dass ich eine neue Formel, zur schnellen Berechnung
>> von Verschlüsselungstechniken gefunden hätte und diese auch anwenden
>> würde, schien wohl auch den Beamten zu
>> futuristisch zu sein. Damit
>> würde ich nämlich tatsächlich illegale Handlungen treiben. Dies war
>> aber nicht Gegenstand Ihrer Recherche. Sonst hätten sie die Anlage auch
>> sicherstellen müssen. Der Leitende Beamte ging mit Nachdruck auf mich
>> zu, und wollte wissen, was ich wohl mit dieser Anlage treibe. Er gaben
>> mir sogar zu verstehen, dass alles was ich sage, gegen mich verwendet
>> werden kann. Trotzdem bestand der Beamte auf meine Aussage. Unter
>> Zeugen, wohlgemerkt! Ich denke, dass es weder den Bamten noch den
>> Polizeistab und auch nicht den Innenminister etwas angeht, was ich in
>> diesem demokratischen Staat mit meinem Router auf dem Dach treibe,
>> solange keine Beschwerde der Bundesnetzagentur vorliegt.
>> Ich gestand trotzdem, wegen meiner grundehrlichen Haltung und um dem
>> Beamten zu Zeigen, dass ich zur Kooperation bereit bin, "Ich betreibe
>> einen Freifunk Knoten". Auf Grundlage meiner Aussage recherchierten die
>> Beamten schließlich akribisch über die Legalität von Freifunk und ob
>> ich diese Funkanlge bei der Bundesnetzagentur hätte zulassen müssen.
>> Ich brachte sogar die Zulassung des Herstellers TP-Link in die
>> Dienstelle um mich zu entlasten. Sie suchten ganz offensichtlich ob
>> Freifunk wohl illegal sei, ohne eine Anzeige von einer Personen mit
>> berechtigtem Interesse erhalten zu haben. Das nenne ich Willkür und
>> Generalverdacht oder gezielten Versuch der Kriminalisierung.
>>
>>
>>
>> Weitere Auswirkungen:
>> Lustig ist auch zu sehen, wenn ich mich nun bei der
>> Polizeidienststelle oder bei Hauseigentümer vorstelle, "Hallo ich bin
>> der, gegen den wegen Hausfriedensbruch und Verletzung des
>> Telekomunikationsgesetzes ermittelt wird.", wie sich die Personen
>> plötzlich abwenden und das anfänglich nette Gespräch versuchen zu
>> verkürzen. Es ist den Beamten wahrscheinlich nicht klar, dass ich,
>> wegen betretens der
>> Nachbardachfläche, noch nicht verurteilt wurde.
>> Obwohl sie eine einschlägige Ausbildung erhalten haben.
>>
>>
>>
>>
>> Nachwort:
>> Ich bin mit Sicherheit nicht der erste auf diesem Dach gewesen. Das
>> scheint dem Hausbesitzer bis jetzt jedoch nicht sonderlich gestört zu
>> haben, sonst hätten wir bereits ein generelles Verbot erhalten. Ich kann
>> mir momentan auch nichts kriminelleres vorstellen, als die Aussicht auf
>> dem Hausdach eines fremden Hauses zu genießen. So wie dies täglich im
>> Berlin tausendfach geschieht. Als Argument der Polizeibeamten bekam ich
>> immer wieder zu hören, wie viel sie zu tun hätten und dass wir das mit
>> dem Nachbarschaftsstreit doch bitte unter uns zu klären hätten. Wohl
>> kaum! Das wäre Selbstjustiz, genau dafür haben wir meiner Meinung nach
>> die Polizei.
>>
>>
>> Vielen Dank für ihre Geduld, und für Ihr Verständnis.
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