[Berlin-wireless] Beschwerde meinerseits bei der Internet-Polizei Berlin und Entschuldigung bei dem betroffenen Hauseigentümer.
smilebef at gmail.com
smilebef
So Jun 16 20:41:59 CEST 2013
Noch einmal ganz klar formuliert:
Der streitsüchtige Nachbar wohnt im Vorderhaus meines Hauses, aber im
Dachgeschoß.
Ich wohne im Seitenflügel, wo auch die Dachterasse ist, aber im
Erdgeschoß.
Im Nachbarhaus, also das Haus mit dem Hausfriedensbruch, da wohnt keine
der Streitenden Parteien. Die haben auch keinen echten Dachzugang.
Jch muß zugeben, je länger der Text wurde, um so schwieriger wurde es
den Faden zu behalten.
Aber man kann so viele Details noch finden, welche politische
Brisanz haben. Das war mein Problem.
Das mit dem Hausbesitzer habe ich noch vor.
Bis jetzt liegt mir eine schriftliche Anhörung zu einem
Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch vor.
Gruß
Am Sun, 16 Jun 2013 12:59:00 +0200
schrieb freifunk at bit1.pro:
> ...und ich würde das Beschwerdeschreiben wesentlich kürzen und
> ironische/sarkastische Bemerkungen weglassen. Je mehr Du schreibst,
> umso eher verstrickst Du dich selbst in Widersprüche und
> Selbstanschuldigungen. Und der gute Wille des Lesers wird
> strapaziert... Es hört sich zum größeren Teil auch eher nach dem
> Versuch einer Rechtfertigung an als nach eine Beschwerde.
> Das kommt wohl daher, dass Du eigentlich selber davon ausgehst, dass
> Du dich strafbar gemacht hast.
>
> An deiner Stelle würde ich mal Kontakt mit dem Hausbesitzer
> aufnehmen. Da merkst Du dann ja ziemlich schnell, wie der zu der
> Angelegenheit steht. Vielleicht kannst Du ja quasi rückwirkend seine
> Zustimmung zum Aufstellen der Anlage einholen, wenn Du ihn vom Sinn
> der Sache überzeugst. Meines Erachtens ist es auch seine
> Entscheidung, ob aus der Azeige ein Verfahren wird. Wenn ja, wirst Du
> ja zu einer Stellungnahme aufgefordert. Gibt's keinen Juristen unter
> den Freifunkern? Versuch es sonst mal in einem dieser
> Online-Beratungsforen, wo Du selber einen Preis ausschreiben kannst.
> Da kriegst Du ne Einschätzung durch einen richtigen Anwalt und weisst
> dann wenigstens, woran Du bist.
>
> Nach Deiner letzten Mail hört es sich so an, als ob dein
> streitsüchtiger Nachbar doch in dem Haus mit dem Dach, um das es
> geht, wohnt. Ich blick nicht ganz durch.
>
> Grüße,
> Till
>
> On 06/16/2013 08:54 AM, Sven-Ola Tuecke wrote:
> > Hey,
> >
> > ganz ehrlich: für mich klingt das nach Maschendrahtzaun 2.0. Es
> > muss einen Grund geben, weswegen Dein Nachbar "wie ein Berserker
> > kämpft". ExtremAluHut? Geht es um Verstrahlungsangst?
> >
> > N.B. auch so Beamte sind mögl. parteiisch, wenn sie eine Partei für
> > einen Spinner und die andere für rechtschaffen halten.
> > Strahlenangst? Verschlüsselungsangst? NSA-Panik? An sich wollen
> > Beamte normalerweise sowas mögl. schnell vom Tisch haben, das kann
> > ein Ansatz sein.
> >
> > Rein Taktisch: ich würde das in 2 Schreiben teilen. Formuliere eine
> > Entschuldigung für den Eigentümer des Nachbarhauses. Ohne
> > Rechtfertigung aber evt. mit kurzer Erläuterung Deiner Motivation.
> > Da fehlt der entscheidende Satz "...werde es ohne Erlaubnis nicht
> > wieder...". Und ein zweites Schreiben "Beschwerde" (kannste ja das
> > erste mit dranheften).
> >
> > Außerdem: IANAL, aber *vor* Absenden einen Rechtskundigen
> > durchlesen lassen. Da sind ruckzuck Selbstbeschuldigungen drin, die
> > anschließend *gegen* Dich verwendet werden. Hausfriedensbruch
> > könnte zudem schwerer wiegen als Sachbeschädigung. Soviel Zeit
> > sollte sein - und so teuer kann "Durchlesen" auch nicht sein (evt.
> > vorher Kostenvoranschlag "Rechtaberatung" abfragen) - könnte
> > jedenfalls billiger sein als das, was mögl danach folgt.
> >
> > Für Streitschlichtung isses zu spät?
> >
> > // Sven-Ola
> >
> >
> >
> > smilebef at gmail.com schrieb:
> >
> > morgen sende ich das hier ab, wenn es Einwende gibt, dürfen
> > diese noch angemerkt werden.
> >
> >
> > Beschwerde bei der Polizei Berlin zu Vorgang: 130606-0940-255960
> > nachdem die Anhörung der Polizei zu diesem Vorfall bei mir
> > schriftlich eingegangen ist. Eine Kopie dieser Beschwerde erhält der
> > Freifunk-Verein und der Eigentümer des betreffenden Hauses.
> >
> >
> > Enstchuldigung beim Haus-Eigentümer:
> > Hiermit entschuldige ich mich bei dem Eigentümer des
> > betreffenden Hauses für mein Begängnis und versichere Ihm,
> > mit seinem Eigentum sorgsamst umgegangen zu sein. Ich versichere
> > ebenfalls, das dies eine Ausnahme gewesen ist und dies auch nur
> > wegen der Neigung meines Nachbarn geschah, meine Funkanlage
> > regelmäßig zu entwenden zu zerstören oder sogar vom Dach zu werfen.
> > (Bleiakku, Funkgerät, 50W Solarzelle,
> > Batterie-Ladegerät)
> >
> >
> > In diesem Brief steht meine Meinung und mein begrenztes Wissen.
> > Ich habe mir beim Verfassen kein Rechtsbeistand geholt, es
> > können also Denk-Fehler enthalten sein. Diese werden wir aber
> > sicherlich gemeinsam aufklären.
> >
> >
> > Der Vorwurf gegen mich zu dieser Zeit:
> > Hausfriedensbruch durch das Betreten einer Dachfläche unseres
> > Nachbarhauses.
> >
> > Mein Beweggrund das fremde Dach zu betreten:
> > Um meine Freifunkanlage vor den mutwilligen und zerstörenden
> > Übergriffen meines aggressiven und scheinbar wild gewordenen
> > Nachbarn zu schützen.
> >
> >
> > Sachverhalt:
> > Der oben beschriebene aggressive Hausbewohner aus unserem Haus,
> > hat die Polizei gerufen, um mich, wegen des, meiner Meinung nach
> > nicht gegebenen Tatbestand des Hausfriedensbruchs (siehe unten)
> > anzuzeigen. Das geschah nachdem dieser Nachbar selbst als fremde
> > Person des Nachbargrundstücks dieses
> > Nachbargrundstück unter Zeugen betreten hat,
> > und auf diesem Dach an meiner Funkanlage alle Kabel
> > herausgerissen hat. Die Polizeibeamten hätte in diesem Fall meiner
> > Meinung nach lediglich Streitschlichtend wirken müssen. Statt
> > dessen reagiert der leitende Beamte der Polizei hier auf
> > eigenartiger Weise regelrecht parteiisch gegen mich, gegen Freifunk
> > und damit auch gegen einen Zeugen. Der Polizeibeamte suchte so
> > fieberhaft nach einer illegale Handlung meinerseits, so dass ich
> > erst im nach hinein Herrn Müller von der Funkzentrale telefonisch
> > verständlich machen konnte, das der anzeigende aggressive Nachbar
> > selbst auch auf dem Nachbardach gewesen ist, eine Minute bevor er
> > die Polizei verständigte. Obwohl die Beamten auch seine Papiere
> > aufgenommen hatten, musste ich Herrn Müller erst telefonisch im
> > Nachhinein erklären, dass der anzeigende Nachbar überhaupt nicht im
> > Nachbarhaus wohnt, sondern in meinem Haus. Und
> > dass der anzeigende
> > Nachbar damit selbst den vermeintlichen Hausfriedensbruch
> > begangen hat. Dieser Nachbar hat bei seiner Tat schon viel eher den
> > Tatbestand eines Friedensbruches begangen, da er auf dem
> > Nachbardach eine mutwillige Sachbeschädigung an meiner Funkanlage
> > durchgeführt hat. Diese Sachbeschädigung wurde unter Protest des
> > Zeugen durchgeführt. Der Zeuge wurde vor der Sachbeschädigung von
> > dem aggressiven Nachbarn beleidigt. Der Polizeibeamte benannte
> > diese Taten des Nachbarn lediglich einen Nachbarschaftsstreit, aber
> > ermittelt gegen mich im Falle eines Verstoßes gegen das
> > Telekomunikationsgesetz und wegen Hausfriedensbruch. Der aggressive
> > Nachbar, weiß mit Sicherheit nicht, was eine Bundesnetzagentur ist,
> > und hat die Beamten sicherlich nicht zu solch einer Recherche
> > bewegt. Somit ist die Recherche vermutlich von dem mobilen Beamten
> > bzw. von Herrn Müller in der Funkleitzentrale ausgegangen.*
> > Vorwurf gegen den leitenden Beamten, welcher diesen Vorgang
> > aufgenommen hat und gegen Herrn Müller, welcher während dieser Zeit
> > in der Funkzentrahle Wedekindstr. saß: Die Polizei hat sich meines
> > Erachtens nach in dieser Sache aus Unwissenheit und Vorsatz
> > Konflikt-Aufwiegelnd verhalten und ohne realer Bedrohung
> > meinerseits, oder auch ohne dringendem Handlungsbedarfes versucht
> > mir eine kriminelle Handlung anzubasteln. Das ist trotz Anzeige des
> > aggressiven Nachbarn, meiner Meinung nach eine unbegründete und
> > willkürliche Aufnahme einer Ermittlung gegen mich und den Freifunk.
> > Obwohl dem Polizeibeamten von vorn herein nicht klar war, ob
> > Freifunk tatsächlich illegal ist. Für mich bleibt es auch ein
> > Rätzel, wo der Zusammenhang, von Freifunk und illegaler Handlung im
> > Kopf dieses Beamten herkommt.
> >
> >
> > Nähere Ausführungen:
> >
> > Zum einen
> > wollten die Polizei mir eine illegale Handlung mit
> > einem*handelsüblichen Router anbasteln. Ohne einem dringenden
> > Tatverdacht, ohne einer Beschwerde der Bundesnetzagentur, und ohne
> > oder einer Beschwerde der deutschen Telekom ermittelte die Polizei
> > gegen mich, im Verstoß gegen das Telekomunikationsgesetz und
> > behauptete ich müsse diese Anlage genemigen lassen. (Dies macht
> > jedoch bereits der Hersteller) Zum anderen wollten die Polizei mir
> > den Tatbestand Hausfriedensbruch anbasteln. Zu diesem Zweck
> > informierte die Polizei die Hausverwaltung und hat eine Anzeige
> > wegen Hausfriedensbruch beim Eigentümer regelrecht angefragt. Das
> > ist schon deswegen Absurd, weil hier keine Partei des Nachbarhauses
> > diese Sache überhaupt bemerkt hatte. Es bestand eigentlich
> > überhaupt kein Grund den Eigentümer zu informieren, weil ohne dem
> > bewusstem Wissen des Eigentümers von dieser Tat zum Tatzeitpunk
> > überhaupt kein Straftatbestand des Friedensbruches vorliegen kann.
> > Zum einen muß der Hausbesitzer allen möglichen Personen vorweg ein
> > Verbot erteilen und zum anderen muß jemand einen Frieden brechen.
> > Selbst wenn sich der Eigentümer zur Anzeige entschließen sollte,
> > müssen die Umstände wirklich schlecht für mich ausfallen, wenn es
> > hier zu einer Verurteilung kommt. Da ich mich größtenteils auf der
> > Brandschutzmauer bewegt habe, bestand weder eine Beeinträchtigung
> > der Hausbewohner noch wurde die Substanz des Hauses beschädigt.
> > Weshalb die Hausbewohner meine Begängnis auch nicht bemerkten,
> > geschweige denn anzeigten. Eben deshalb wurde die Polizei auch
> > nicht von den eigentlichen betreffenden Parteien informiert,
> > sondern von dem aggesieven Nachbarn ( aus unserem Vorderhaus). (Die
> > Dachterasse liegt über dem Seitenflügel, in dem ich wohne.)
> >
> >
> > 1. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist erst dann erfüllt,
> > wenn ich trotz eines Verbotes des Eigentümers ein fremdes
> > Grundstück betreten hätte. Zu dem muß ein Friedensbruch vorliegen,
> > welcher selbst mit Verbot des Eigentümers auf dem Dach beim
> > Sonnenbad nur schwierig nachzuweisen ist.
> >
> > 2. In diesem Fall hat der Polizeibeamte regelrecht aufwiegelnd
> > gewirkt. Vielleicht frei nach dem Motto: Zeigen Sie doch bitte
> > diese Typen an. Das ist ein Freifunker, der hat lange Haare! Der
> > muß doch irgendwo kriminell sein.
> >
> > 3. Der Besitzer des Nachbarhauses, welcher sowieso Kenntniss
> > von der Nachbardachterasse und dem möglichen Betreten des Daches
> > durch unsere Hausbewohner hat, hätte sicherlich seine Bedenken
> > schon längst geäußert, wenn er an dieser Stelle Probleme sehen
> > würde. Zum anderen kommen auch Bewohner des Nachbarhauses zu uns
> > auf die Dachterasse und betreten ihr eigenes Dach auf diese Weise.
> >
> > Beschwerde:
> > Allein durch das unbegründete Informieren des Hausbesitzers
> > erzeugt die Polizei Unannehmlichkeiten und einen
> > Arbeitsaufwand
> > beim Hauseigentümer und möglicherweise ein Umdenken dieses
> > Hauseigentümers gegen uns Hausbewohner (im allgemeinen).
> > Diese Handlung wird sich ganz sicher in einer Ablehnenden
> > Haltung gegen uns Hausbewohnern äußern und selbst eine Art
> > Friedensbruch bewirken! Dafür darf ich mich schon heute bedanken!
> >
> >
> > Möglicher Bezug Freifunk:
> > Da ich, wegen Zerstörungsattacken an meinen Funkanlagen durch
> > den aggesiven Nachbarn, schon mehrfach mit der Polizei in Berührung
> > gekommen bin, war diese Funkanlage im Bezug mit dem Nachbarn
> > und dem Hausdach schon im Polizei-Computer zu finden.
> > Seltsam empfand ich nämlich das besondere Interesse der
> > Polizei-Beamten, wissen zu wollen, wass ich wohl mit diesem
> > Router im ISN-Band treibe. Dass ich eine neue Formel, zur schnellen
> > Berechnung von Verschlüsselungstechniken gefunden hätte und diese
> > auch anwenden würde, schien wohl auch den Beamten zu
> > futuristisch zu sein. Damit
> > würde ich nämlich tatsächlich illegale Handlungen treiben. Dies
> > war aber nicht Gegenstand Ihrer Recherche. Sonst hätten sie die
> > Anlage auch sicherstellen müssen. Der Leitende Beamte ging mit
> > Nachdruck auf mich zu, und wollte wissen, was ich wohl mit dieser
> > Anlage treibe. Er gaben mir sogar zu verstehen, dass alles was ich
> > sage, gegen mich verwendet werden kann. Trotzdem bestand der Beamte
> > auf meine Aussage. Unter Zeugen, wohlgemerkt! Ich denke, dass es
> > weder den Bamten noch den Polizeistab und auch nicht den
> > Innenminister etwas angeht, was ich in diesem demokratischen Staat
> > mit meinem Router auf dem Dach treibe, solange keine Beschwerde der
> > Bundesnetzagentur vorliegt. Ich gestand trotzdem, wegen meiner
> > grundehrlichen Haltung und um dem Beamten zu Zeigen, dass ich zur
> > Kooperation bereit bin, "Ich betreibe einen Freifunk Knoten". Auf
> > Grundlage meiner Aussage recherchierten die Beamten schließlich
> > akribisch über die Legalität von Freifunk und ob ich diese
> > Funkanlge bei der Bundesnetzagentur hätte zulassen müssen. Ich
> > brachte sogar die Zulassung des Herstellers TP-Link in die
> > Dienstelle um mich zu entlasten. Sie suchten ganz offensichtlich ob
> > Freifunk wohl illegal sei, ohne eine Anzeige von einer Personen mit
> > berechtigtem Interesse erhalten zu haben. Das nenne ich Willkür und
> > Generalverdacht oder gezielten Versuch der Kriminalisierung.
> >
> >
> >
> > Weitere Auswirkungen:
> > Lustig ist auch zu sehen, wenn ich mich nun bei der
> > Polizeidienststelle oder bei Hauseigentümer vorstelle, "Hallo
> > ich bin der, gegen den wegen Hausfriedensbruch und Verletzung des
> > Telekomunikationsgesetzes ermittelt wird.", wie sich die
> > Personen plötzlich abwenden und das anfänglich nette Gespräch
> > versuchen zu verkürzen. Es ist den Beamten wahrscheinlich nicht
> > klar, dass ich, wegen betretens der
> > Nachbardachfläche, noch nicht verurteilt wurde.
> > Obwohl sie eine einschlägige Ausbildung erhalten haben.
> >
> >
> >
> >
> > Nachwort:
> > Ich bin mit Sicherheit nicht der erste auf diesem Dach gewesen.
> > Das scheint dem Hausbesitzer bis jetzt jedoch nicht sonderlich
> > gestört zu haben, sonst hätten wir bereits ein generelles Verbot
> > erhalten. Ich kann mir momentan auch nichts kriminelleres
> > vorstellen, als die Aussicht auf dem Hausdach eines fremden Hauses
> > zu genießen. So wie dies täglich im Berlin tausendfach geschieht.
> > Als Argument der Polizeibeamten bekam ich immer wieder zu hören,
> > wie viel sie zu tun hätten und dass wir das mit dem
> > Nachbarschaftsstreit doch bitte unter uns zu klären hätten. Wohl
> > kaum! Das wäre Selbstjustiz, genau dafür haben wir meiner Meinung
> > nach die Polizei.
> >
> >
> > Vielen Dank für ihre Geduld, und für Ihr Verständnis.
> >
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