[Berlin-wireless] VPN + Zapp + Netzneutralität
Ruben Kelevra
cyrond
Mi Mai 29 02:24:58 CEST 2013
Oh mist. Sind sogar drei:
"Auch wenn man noch keine urheberrechtliche Abmahnung wegen
angeblicher Tauschbörsennutzung erhalten hat, sollte man vorsorglich
derlei Router-Logdateien fertigen und aufbewahren. Es kommt vor, dass
Verstöße abgemahnt werden, die vor zwei Jahren passiert sein sollen.
Bis zu drei Kalenderjahre darf die Erfassung einer illegalen Handlung
zurückliegen. Erst dann verfällt für den Rechteinhaber die
Möglichkeit, kostenpflichtig abzumahnen (Verjährung)."
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html
LG Ruben
On Mon, May 27, 2013 at 9:45 AM, André Gaul <gaul at web-yard.de> wrote:
> Am 26.05.2013 19:36, schrieb Ruben Kelevra:
>> Das Recht lässt ihnen einen Spielraum von 2 Jahren AFAIK.
>
> Hast du da eine Referenz zur Hand?
>
> Merci,
> André
>
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