[Berlin-wireless] Interessantes zum Thema Recht

smilebef at gmail.com smilebef
Mi Jan 8 11:26:35 CET 2014


Die Bedrohung gegen meinen Hausbewohner, welcher mich krankenhausreif
schlagen, dafür dass ich ihn angezeigt habe wurde fallen gelassen.

Die Begründung lautete so in etwa:

Eine Bedrohung lag nicht vor, da für den Tatbestand der Bedrohung ein
Verbrechen angedroht werden muß. Krankenhausreif prügeln ist lediglich
ein Vergehen.


(:


Wie schön, wenn mir der nächste Passant über den Weg läuft werde ich
ihn erst mal Prügel androhen. Ich werde dann folgendes sagen:

Hallo werter Passant, wenn du nicht in zehn Minuten auf der Laterne
bist werde ich dir deinen Kehlkopf eindrücken. Zu deiner
Information ist es nicht meine Pflicht dir einen Krankenwagen zu rufen.
Im Grunde hast du eine Chance zu überleben, wie kann mir egal sein.


Die Aussage Krankenhausreif birgt in meinen Augen auch die Option auf
Tod. 

Man vergleiche diese beiden Aussagen:
Ich hau dir gleich eine aufs Maul.
Ich bring dich um.

Nach meinem Empfinden kann man die Morddrohung als wenig realistisch
betrachten.
Die Androhung von Schlägen jedoch, scheint mir dagegen sehr
realistisch. 








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