[Berlin-wireless] Abmahnung

Bianco Veigel freifunk
Di Jun 10 22:04:50 CEST 2014


Hallo,

tl;dr:

1. Gibt es im Freifunk einen Anwalt, oder Erfahrungen mit Anwälten aus 
der Umgebung, die mich beraten können und wollen?
2. Gibt es ein Budget für rechtliche Fragen, wodurch ich unterstützt 
werden könnte? Ich habe gehört, dass der Freifunk Rheinland 
Rückstellungen für solche Fälle hat.

ich habe am Sonnabend (07.06.2014) zwei Abmahnungen wegen angeblich über 
meinen Internetanschluss begangener Urheberrechtsverletzungen bekommen. 
Direkt vorweg: Es ist ausgeschlossen, dass diese von mir begangen wurden 
(ich nutze kein Bittorrent und habe von den abgemahnten Filmen vorher 
nie gehört).

Rein formal scheint die Abmahnung und die angebotene 
Unterlassungserklärung korrekt zu sein. Die IP-Adresse war mir zu diesem 
Zeitpunkt zugewiesen, Anschrift und Teilnehmernummer sind korrekt, der 
Rechteinhaber ist angegeben und auch der Gerichtsbeschluss zur 
Datenweitergabe liegt bei.

Der Grund, warum ich das hier schreibe, ist, dass wir an diesem Tag 
unser Freifunk umgebaut und den Link zum Rathaus Neukölln in Betrieb 
genommen haben. Bei dieser Umstellung ist mir der Fehler unterlaufen, 
dass der Traffic aus dem Freifunk für einige Stunden nicht durch den VPN 
Tunnel geleitet wurde, sondern direkt über meinen Telekomanschluss 
geroutet wurde. Ich gehe daher davon aus, dass die 
Urheberrechtsverletzung von einem der FreifunkNUTZER begangen wurde.

Nun habe ich vier Optionen:

1. Abgabe der Unterlassungserklärung und bezahlen: Sind insgesamt 1630 
¤, ist also keine Option

2. Abgabe der Unterlassungserklärung und NICHT bezahlen: Die 
Unterlassungserklärung könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden, 
da der Anspruch auf Abgabe nur gegenüber dem Täter besteht und ich würde 
mich dem Risiko einer Vertragsstrafe aussetzen, unabhängig ob die 
nächste Urheberrechtsverletzung von mir begangen wird. Da der Anspruch 
zur Abgabe nicht besteht, will ich das auch nicht.

3. Nichts tun: Es wird an verschiedenen Stellen davon abgeraten, aber 
ich habe auch mehrfach gehört, dass dann einfach nichts passiert. Im 
schlimmsten Fall kommt dann eine einstweilige Verfügung und dann brauch 
ich einen Anwalt.

4. Anwalt suchen und antworten: Ich muss den Anwalt bezahlen und bleibe 
auf den Kosten sitzen (allein 150 ¤ für die Erstberatung). Dafür wäre 
danach Ruhe.

Das Problem ist, dass nur Option 4 als sinnvoll erscheint, aber ich 
glaube an die Unschuldsvermutung und Gerechtigkeit und sehe daher nicht 
ein, warum ich am Ende auch nur einen Cent bezahlen soll.

Ich habe versucht einige Informationen und Urteile zum Thema 
Urheberrechtsverletzung bei Freifunk zu finden und bin dann auf [1] 
gestoßen. Was mich stört, ist dass es keine gerichtliche Entscheidung 
gibt, dass der Betreiber von Freifunknetzen nicht haftbar ist, sondern 
anscheinend immer alles eingestellt wird, bevor es vor Gericht landet.

Ich WILL, dass den Abmahnanwälten die Geschäftsgrundlage zerstört wird, 
da es wie in meinem Fall zu oft die Falschen trifft. Ich könnte mich 
einfach rausreden und wahrscheinlich würden die das auch einstellen, 
wenn ich Freifunk erwähne, aber die haben mir meine Pfingsten versaut 
und dafür sollen die bluten.

Mein Plan wäre daher, das mit einer negativen Feststellungsklage zu 
erwiedern, oder auf die Einstweilige Verfügung zu warten und dann vor 
Gericht zu klären. Das Problem dabei sind die Risken, der Aufwand und am 
Ende auch die Kosten. Ich kann das finanzielle Risiko momentan nicht 
einschätzen, denke aber ich bin durchaus in der Lage das leisten zu 
können und (was ich wichtiger finde) zu wollen.

Ich würde mich über schnelle Antworten freuen, da die Frist am 
16.06.2014 abläuft und ich vom 13.06. bis 15.06. Urlaub machen wollte 
(wenn die mir den nicht auch versauen).

Grüße
Bianco

[1] 
http://www.wider-die-windmuehlen.de/2013/09/freifunker-streicht-sieg-ein-gegen-abmahnindustrie/





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