[Berlin-wireless] Abmahnung
Bianco Veigel
freifunk
Di Jun 10 22:04:50 CEST 2014
Hallo,
tl;dr:
1. Gibt es im Freifunk einen Anwalt, oder Erfahrungen mit Anwälten aus
der Umgebung, die mich beraten können und wollen?
2. Gibt es ein Budget für rechtliche Fragen, wodurch ich unterstützt
werden könnte? Ich habe gehört, dass der Freifunk Rheinland
Rückstellungen für solche Fälle hat.
ich habe am Sonnabend (07.06.2014) zwei Abmahnungen wegen angeblich über
meinen Internetanschluss begangener Urheberrechtsverletzungen bekommen.
Direkt vorweg: Es ist ausgeschlossen, dass diese von mir begangen wurden
(ich nutze kein Bittorrent und habe von den abgemahnten Filmen vorher
nie gehört).
Rein formal scheint die Abmahnung und die angebotene
Unterlassungserklärung korrekt zu sein. Die IP-Adresse war mir zu diesem
Zeitpunkt zugewiesen, Anschrift und Teilnehmernummer sind korrekt, der
Rechteinhaber ist angegeben und auch der Gerichtsbeschluss zur
Datenweitergabe liegt bei.
Der Grund, warum ich das hier schreibe, ist, dass wir an diesem Tag
unser Freifunk umgebaut und den Link zum Rathaus Neukölln in Betrieb
genommen haben. Bei dieser Umstellung ist mir der Fehler unterlaufen,
dass der Traffic aus dem Freifunk für einige Stunden nicht durch den VPN
Tunnel geleitet wurde, sondern direkt über meinen Telekomanschluss
geroutet wurde. Ich gehe daher davon aus, dass die
Urheberrechtsverletzung von einem der FreifunkNUTZER begangen wurde.
Nun habe ich vier Optionen:
1. Abgabe der Unterlassungserklärung und bezahlen: Sind insgesamt 1630
¤, ist also keine Option
2. Abgabe der Unterlassungserklärung und NICHT bezahlen: Die
Unterlassungserklärung könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden,
da der Anspruch auf Abgabe nur gegenüber dem Täter besteht und ich würde
mich dem Risiko einer Vertragsstrafe aussetzen, unabhängig ob die
nächste Urheberrechtsverletzung von mir begangen wird. Da der Anspruch
zur Abgabe nicht besteht, will ich das auch nicht.
3. Nichts tun: Es wird an verschiedenen Stellen davon abgeraten, aber
ich habe auch mehrfach gehört, dass dann einfach nichts passiert. Im
schlimmsten Fall kommt dann eine einstweilige Verfügung und dann brauch
ich einen Anwalt.
4. Anwalt suchen und antworten: Ich muss den Anwalt bezahlen und bleibe
auf den Kosten sitzen (allein 150 ¤ für die Erstberatung). Dafür wäre
danach Ruhe.
Das Problem ist, dass nur Option 4 als sinnvoll erscheint, aber ich
glaube an die Unschuldsvermutung und Gerechtigkeit und sehe daher nicht
ein, warum ich am Ende auch nur einen Cent bezahlen soll.
Ich habe versucht einige Informationen und Urteile zum Thema
Urheberrechtsverletzung bei Freifunk zu finden und bin dann auf [1]
gestoßen. Was mich stört, ist dass es keine gerichtliche Entscheidung
gibt, dass der Betreiber von Freifunknetzen nicht haftbar ist, sondern
anscheinend immer alles eingestellt wird, bevor es vor Gericht landet.
Ich WILL, dass den Abmahnanwälten die Geschäftsgrundlage zerstört wird,
da es wie in meinem Fall zu oft die Falschen trifft. Ich könnte mich
einfach rausreden und wahrscheinlich würden die das auch einstellen,
wenn ich Freifunk erwähne, aber die haben mir meine Pfingsten versaut
und dafür sollen die bluten.
Mein Plan wäre daher, das mit einer negativen Feststellungsklage zu
erwiedern, oder auf die Einstweilige Verfügung zu warten und dann vor
Gericht zu klären. Das Problem dabei sind die Risken, der Aufwand und am
Ende auch die Kosten. Ich kann das finanzielle Risiko momentan nicht
einschätzen, denke aber ich bin durchaus in der Lage das leisten zu
können und (was ich wichtiger finde) zu wollen.
Ich würde mich über schnelle Antworten freuen, da die Frist am
16.06.2014 abläuft und ich vom 13.06. bis 15.06. Urlaub machen wollte
(wenn die mir den nicht auch versauen).
Grüße
Bianco
[1]
http://www.wider-die-windmuehlen.de/2013/09/freifunker-streicht-sieg-ein-gegen-abmahnindustrie/
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