[Berlin-wireless] explodierende und menschenerschlagende Router

Juergen Neumann j.neumann
Mi Okt 1 18:37:24 CEST 2014


Hallo Maria,

für alle Fälle gibt es für die BBB Installationen auch eine
Haftplichtversicherung beim Förderverein. Diese wird aber erst bezahlen,
wenn alle anderen Haftungspflichten (Gebäude, Personen) durch dekliniert
sind.

LG

JuergeN

Am Dienstag, den 30.09.2014, 21:41 +0200 schrieb wg1337:
> Hallo,
> 
> was kann ich antworten, wenn ich mit einem potentiellen Standort spreche
> und folgende Frage aufkommt:
> 
> Wer haftet wenn eine Nanostation vom Dach fällt und einem Menschen den
> Kopf einschlägt oder das Haus abbrennt, weil der Router explodiert ist?
> 
> (ich wusste erstmal keine Antwort, aber ich hab Donnerstag noch ein
> anderes Gespräch...Weiß jemand was? Oder was habt ihr geantwortet?
> Ein "das passiert schon nicht" ist leider nicht sehr überzeugend.
> In dem Gebäudevertrag steht ja, das der Gebäudemensch nicht für Schäden
> an der Installation haftet (7.) und für Beschädigungen des Gebäudes der
> Förderverein haftet (6.) ist damit nur das Anbringen der Router gemeint
> oder deckt das die Frage oben mit ab?)
> 
> Schöne Grüße
> maria
> 
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