[Berlin-wireless] [golem.de] Gefahrlos offene WLANs bleiben Utopie

Sam Johnsen sam.johnsen
Sa Feb 21 10:15:05 CET 2015


Gefahrlos offene WLANs bleiben Utopie

Die Bundesregierung will WLAN-Betreiber aus der Störerhaftung befreien,
doch die geplanten Vorschriften werden Privatpersonen kaum ermutigen. Im
schlimmsten Fall müssen sie jeden Benutzer namentlich kennen. Auch für
Filehoster soll es neue Vorschriften geben.

Die Bundesregierung plant nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der
Spiegel ein Gesetzvorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, das den
ungefährlichen Betrieb von offenen WLANs ermöglichen soll. Darunter
versteht die Bundesregierung jedoch etwas anderes als der gemeine Nutzer.

Vielmehr sollen, wie der Spiegel berichtet, die Betreiber von
Internet-Hotspots von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter nur befreit
werden, wenn sie "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um einen möglichen
Missbrauch ihres Anschlusses zu verhindern.

Die Anbieter sollen nach den geplanten Ergänzungen des Paragraf 8 des
Telemediengesetzes (TMG) "in der Regel durch Verschlüsselung oder
vergleichbare Maßnahmen" verhindert, dass sich "außenstehende Dritte"
einen unerlaubten Zugang zu dem bereitgestellten Internetzugang
verschaffen. Das heißt: Ohne Anmeldung darf kein Zugang möglich sein.
Das ist in Cafés, Hotels und ähnlichen Orten längst üblich, weil der
zahlende Gast bei Bestellung oder Ankunft dort einen Zettel mit
individuellen Zugangsdaten erhält. Außer im Hotel wird er sich dafür
bisher kaum ausgewiesen haben.

Ein noch in Klammern und damit nicht endgültig geplanter Absatz in dem
Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, dass Privatpersonen, die ihren Zugang
mit Anderen teilen, den Namen der anderen Nutzer kennen müssen. Ob das
letztlich heißt, dass sie sich den Ausweis zeigen und die Daten notieren
müssen, hängt von der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes ab. Unabhängig
davon wäre diese Regelung auch für Gruppen wie die Freifunk-Initiative
ein großes Problem: Sie kennen ihre Nutzer schlicht nicht namentlich.

Selbst wenn es dieser kritische Absatz nicht in das Gesetz schaffen
sollte, steht davor noch die Vorschrift, nach der die angemeldeten
Nutzer einwilligen müssen, "im Rahmen der Nutzung keine
Rechtsverletzungen zu begehen". Ob es ausreicht, auf einem Webformular
ein Häkchen bei der Anmeldung zu setzen oder doch ein Formular zu
unterschreiben, wird sich noch zeigen. Bisher werden bei vielen
teilöffentlichen Hotspots etwa in Hotels entsprechende
Nutzungsbedingungen aufgeführt und müssen akzeptiert werden, bevor der
Zugang gewährt wird. Private Routerzugänge bieten solche Vorschaltseiten
bisher eher nicht.

Nicht uninteressant ist auch die geplante Änderung des Paragraf 10 des
Telemediengesetzes. Er stellt Dienstanbieter bisher von der Haftung
frei, doch damit soll es vorbei sein, wenn ihre Dienste überwiegend auf
illegale Nutzung ausgelegt sind oder sie diese Dienste sogar noch
fördern und es keine Möglichkeit für die Rechteinhaber gibt, die
rechtswidrigen Inhalte entfernen zu lassen. Die geplante Änderung
richtet sich klar direkt gegen Filehoster, fraglich ist aber, ob ihnen
zum Beispiel nachgewiesen werden kann, dass eine überwiegende Anzahl der
bei ihnen gespeicherten Daten rechtswidrige Inhalte enthält, so der
Spiegel abschließend.

http://www.golem.de/news/stoererhaftung-gefahrlos-offene-wlans-bleiben-utopie-1502-112516.html





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