[Berlin-wireless] [WLANnews] Abmahnungen, Störerhaftung, Feststellungsklage
Stefan / Keksdosenmann
autoverkauf
Sa Jan 10 12:03:18 CET 2015
Eben auf der Seite der Bundesnetzargentur entdeckt [1]:
[?]
Die Vorlage einer Meldung nach § 6 TKG stellt weder ein Gütesiegel dar, noch erhält der Anbieter einen besonderen Status. Beispielsweise gilt ein Unternehmen durch Angabe einer Meldung nicht bereits als Internetserviceprovider. Ebenso entbindet die Abgabe einer Meldung einen Betreiber eines Hotspots nicht von der sogenannten Störerhaftung.
[?]
Heißt das nun, das die gelisteten Unternehmen (und damit auch die vielen Freifunkgruppen) nun nochmals einen richtigen "Providerstatus" beantragen müssen?
Grüße
Keks
[1] http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html
Am 26.12.2014 um 12:32 schrieb Monic Meisel <monic at monic.de>:
> Liebe freifunkas,
>
> hier findet Ihr noch ein paar Hintergrundinfos zur laufenden Feststellungsklage:
> http://freifunkstattangst.de/2014/12/26/hintergrundinfos-zur-laufenden-feststellungsklage/
>
> Wer von Euch aktuell mit Abmahnungen zu kämpfen oder Fragen dazu hat, schickt mir bitte ne Mail,
> ggf. mit kurzer Schilderung was wann passiert ist.
>
> Auf dem 31c3 gibt es die Möglichkeit sich mit Bea, mir und anderen dazu persönlich zu besprechen :)
>
> Bis morgen,
> LG Monic
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