[Berlin-wireless] Bescheinigungen des Fördervereins zur Störerhaftung

Monic Meisel monic
Fr Sep 18 20:41:30 CEST 2015


Hallo Liste,

nachdem die Frage zum Teil schon um Thread beantwortet wurde ? Initiative freifunk.net in Templin (Uckermark)

Gibt es immer 2 Fragen ...

1) Welchen VPN benutzt du zum Schutz vor der Störerhaftung? (Dienstbetreiber)

a) selbst nen VPN bei nem Anbieter für die Installation im Ausland wo es keine Störerhaftung gibt und gemeinschaftlich die Kosten teilen, dazu gibt es verschiedene Anbieter -> den VPN Key eintragen (diese Angebote skalieren aber nur bis zu einem bestimmten Punkt, bei viel Traffic schlecht)

b) mit dem VPN03 routet ihr den Traffic zum Förderverein freie Netzwerke e.V.  (bei der BNetzA gemeldet)
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/TKDiensteanbieterPDF.pdf;jsessionid=B90C24CC60A3D1A904B5CE01EF71C131?__blob=publicationFile&v=37
Bescheinigungen irgendwelcher Art stellen wir nicht aus, dies muss reichen.

Der Verein galt bis vor einiger Zeit absurderweise in den Augen der BNetzA als gewerblich und meldepflichtig, da wir das Netz aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, Fördergeldern finanzieren ? Cafes hingegen nicht, da sie mit dem WLAN-Zugang keine Geld verdienen (?) ?
Nun hat die BNetzA sich in einem Amtsblatt zur Meldepflicht von gemeinnützigen Vereinen wieder anders geäussert. Wir sind aber nun schon eingetragen.

Egal Fakt ist, wer den VPN benutzt hat keine Sorgen :)

Idealerweise brauchen wir den ganzen VPN foo nicht mehr, wenn die Störerhaftung entfällt -> schnelleres Netz, weniger Skalierungsprobleme, weniger Kosten, weniger Aufwand ? siehe freifunkstattangst.de

2) In wessen Eigentum/Nutzung (das kann unterschiedlich sein) wird die Hardware sein? (Netzbetreiber)

a) hier ist immer verteilter Privatbesitz die unkomplizierteste Lösung ? der Standort/ die Person/ der Träger schafft die Hardware selbst an, es besteht bei kleinen Setups keine Meldepflicht bei der BNetzA

b) Vereine werden sich auf die Dauer mit dem Besitz & Betrieb von größerer Infrastruktur aber schwertun im Bezug auf die Gemeinnützigkeit ? es gab bereits verständlicherweise Komplikationen mit Finanzämtern bei Vereinsgründungen, wenn das in der Satzung stand ? ein Verein kann aber nur tun, was in der Satzung steht ?

-> Aktuell sind die Setups/ Hardware, die sich im Eigentum des Vereins befinden, aber noch überschaubar und zu Forschungs- und Bildungs-/Vorführzwecken
-> Der Förderverein arbeitet bereits an einer mittelfristigen, guten Lösung, später mehr dazu ? erstmal weiter machen :)

LG Monic

(PS: Wer mutig gegen die Störerhaftung kämpfen will und keine Angst hat, Abmahnungen zu erhalten und diese mit dem Verein zu behandeln, benutzt keinen VPN .. so wie das einige Freifunkas tun. Wir wurden in 13 Jahren nie verklagt ? haben die Abmahner stattdessen bereits 2 mal umgekehrt verklagt ? und gewonnen ? Ist aber keine Empfehlung für Newbee Standorte, die eher unsicher sind und sich mit der Prozedur nicht auskennen ... SCNR)

?
Fingerprint C121 3F15 via pool.sks-keyservers.net





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