[Berlin-wireless] VPN0x er lebe hoch

a.schaal-osm andre.schaal at onlinesozialmarkt.de
Do Apr 20 07:59:19 CEST 2017


Hallo,

volle Zustimmung erst einmal zum Weiterbetrieb.
Die Rechtsform Stiftung halte ich hier aber für falsch. Stiftungen sind 
Vermögensverwalter von der Grundanlage.

Selbst die Form "Bürgerstiftung" ist hier bedeutend mehr reglementiert 
als z.B. Vereine. Da gibt es noch die Stiftungsaufsicht welche neben dem 
Finanzamt seien eigenen Vorschriften hat.
Und viele Kontrolleure können den Spass verderben.

Ich beraten mich die Woche mal mit dem Finanzamt und kann dann am 
kommenden Mittwoch eventuell schon einige Erkenntnisse mitbringen.

Andre Schaal
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Am 20.04.2017 um 01:14 schrieb Smilie:
> Das heutige Thema in der C-Base war wieder einmal das Abschalten des
> VPN03. Ich denke die meisten werden sich einig sein, wir brauchen
> einen neuen VPN/Betreiber. Mit einer Lösung könnten wir zumindest die
> ewige Diskussion abkürzen.
>
> Was haltet ihr also von einer "Gemeinnützige Stiftung", welche einen
> gemeinnützigen VPN betreibt.
>
> Die Frage lautet also:
> Kann eine Gemeinnützige Stiftung einen VPN betreiben?
> Wie muss die Satzung lauten?
> Wer könnte die Stiftung anstoßen?
> Wer ist der Geschäftsführer und wer der Schatzmeister?
> Kann der Verein für Freie Netze eine Stiftung anstoßen?
> Könnte so gleich die Hardware an die Stiftung übertragen werden?
>
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