[Berlin-wireless] Fw: abmahnung erhalten

Volker Tanger vtlists at wyae.de
Sa Dez 23 11:36:56 CET 2017


Moin!

Am Sat, 23 Dec 2017 10:40:42 +0100
schrieb Nico <freifunk at nischwan.de>:
> 
> Die neuste Gesetzesänderung beschrieb er übrigens u.A. als Wirkungslos
> weil die "Fachabteilung" von W&F der Meinung ist, dass Portsperren
> gegen Bittorrent wirkungslos sind.  

Zusätzlich: ein normaler Torrent-Client kann zwar von allen möglichen
Ports Daten abrufen, aber nur und nur dann auch verteilen, wenn am
Router entweder

  * ein TCP-Portforwarding manuell eingerichtet wurde
oder
  * UPNP-Konfig aktiv/erlaubt ist

Und meist wird aber das Verteilen der Daten abgemahnt, nicht das
Herunterladen. Und bei wenn Hochladen wegen o.g. Sperre eingehender
Verbindungen technisch nicht möglich ist, dann ist es auch nicht
passiert und die "Detektionssoftware" hat einen Fehler.

Der häufigste:

Ein Client meldet sich IMMER am Tracker an, selbst wenn wegen o.g.
Sperren keine Daten verteilt werden können. Die Abmahn-Rechtsanwälte
nutzen aber (meist) nur die Tracker-Daten, ohne auch die Erreichbarkeit
zu prüfen.  


Wenn man es nicht selber war, sollte man dann auch fragen, welche
Client-Software auf welchem OS genutzt worden sein soll (wegen interner
Suche nach eventuellen Verursachern). Bei (insbesondere
offensichtlichem) Mismatch kann man dann besser nachtreten...

Bye

Volker

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