[Berlin-wireless] Aktueller Stand zur Stoererhaftung

Sven Röllig roellig at stiftung-freie-software.org
Fr Feb 17 19:03:06 CET 2017


JAAAAAA, nach wie vor!
Mittlerweile wird nicht mal mehr reingeschrieben um was es überhaupt geht.

Keine IP, kein Anschlussinhaber, nicht mal das Vergehen. Also was
irgendein Recht verletzt hat.

Stattdessen soll man(n) mal eben 880 oder 1500 € überweisen.

Auch schon mit Klagevorbereitung wird gedroht.
Aber in allen Schreiben wir nie gesagt um was es genau geht.
Ich mach mir nicht mal mehr die Mühe und zeig das
meinem Haus und Hof Juristen. Ich will nicht das
der vor Lachen irgendwann mal nen Infarkt bekommt.

Mein Router hat nach wie vor zwei WAN Anschlüsse.
Einer Privat (KD/Vodafone) der andere Firma (Rosa Riese)

Ich hab bisher NIE auf diese schreiben geantwortet da ich denen
nicht unbedingt auch noch Futter vorwerfen will.

Grüße
Sven


Quoting Monic Meisel <monic at monic.de>:

> Hallo,
>
> das TMG §8 wurde um den Absatz 3 erweitert:
> https://dejure.org/gesetze/TMG/8.html
>
> Also auch ohne VPN möglich.
>
> Sollte dennoch was reinflattern, können wir es abwehren … der  
> https://abmahnbeantworter.ccc.de/ funktioniert für Privatleute seit  
> dem Launch sehr gut.
>
> Institutionen und Unternehmen sollten keine Schwierigkeiten haben,  
> sofern die Anschlüsse auf diese registriert sind und sie publik  
> machen oder auf Anfrage erklären, öffentlich Zugang anzubieten.
>
> Sollte es entgegen aller Erwartung, dennoch zu einer Klage kommen,  
> bin ich und unsere Anwälte sehr an einem entsprechendem Kontakt  
> interessiert.
>
> LG Monic
>
> PS: Hat aktuell noch irgendjemand Schwierigkeiten? Dann meldet Euch  
> gern bei mir.
>
> Am 02.02.2017 um 16:31 schrieb Reiner Luett <myristica at web.de>:
>
>> Hallo Martin,
>>
>> vielen Dank für Deine Antwort.
>>
>> Handelt es sich hier um eine gewerblichen (Restaurant, Cafe´, etc) oder
>> um einen privaten WLAN Zugang.
>>
>> Viele Grüße,
>> Reiner
>>
>>
>> On 02.02.2017 12:25, Martin Mittelstädt wrote:
>>> Hallo,
>>> ich habe im November noch ein Abmahnschreiben von einer Kanzlei
>>> bekommen, wegen eines angeblichen Torrent Downloads. Das war jetzt nicht
>>> weiter schlimm, da es im Sande verlaufen ist (bis jetzt), aber es nervt
>>> und man muss wieder Zeit fürs Briefe schreiben und Porto mit einplanen.
>>> Ich für meinen Teil gehe nun wieder übers VPN statt das Wlan komplett
>>> offen zu lassen. Ist zwar weniger Bandbreite für die Nutzer, aber ich
>>> schone meine Nerven.
>>> MfG
>>>
>>> Am 1. Februar 2017 um 20:44 schrieb Reiner Luett <myristica at web.de
>>> <mailto:myristica at web.de>>:
>>>
>>>    Hallo!
>>>
>>>    Wie ist momentan der aktuelle Stand zur Störerhaftung für
>>>    unverschlüsseltes WLAN in der Gastromie?
>>>
>>>    Wird da noch ein VPN Tunnel benötigt oder reicht ein DHCP Splash aus?
>>>
>>>    Ich würde mich über ein paar kurze Informationen dazu freuen ohne jetzt
>>>    die gesamte Rechtsprechung von EuGH, etc. zu verfolgen.
>>>
>>>    Danke!
>>>
>>>    Viele Grüße,
>>>    Reiner
>>>
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