[Berlin-wireless] Zukunft VPN03x
hefrimu
erkner1.ffb at arcor.de
Di Jun 13 22:26:23 CEST 2017
Monic,
vielen Dank für deine ausführlichen Erklärungen. Ich bin gespannt auf
die Aufzeichnung vom WCW
Nochmal zur Wahlfreiheit beim VPN:
Aus meiner Sicht wird von Freifunktern, die Ihren Internetanschluss
teilen und von der eigenen Flatrate (deren Kosten sie sowieso monatlich
zu bezahlen haben) nun indirekt verlangt, für einen (professionellen)
VPN-Dienst zusätzliche Kosten zu tragen. Darunter wird meines Erachtens
die Bereitschaft nachlassen, einen Knoten zu betreiben. (Warum sollte
ich für das "Verschenken" einer Leistung noch etwas zuzahlen, nur um
durch das "Verschenken" selber in keinen eventuellen Gesetzeskonflikt zu
geraten?)
Hier fand ich die Lösung mit dem Berliner VPN einen guten Kompromiss.
Wie gesagt - es war und ist ein Kompromiss.
Man könnte aber auch den Berliner VPN beibehalten und es den
Knotenbetreibern trotzdem freistellen, ob sie diesen VPN, einen anderen
(kostenpflichtigen) oder gar keinen verwenden. Aber wie es aussieht hat
der Verein seine Entscheidung getroffen. Das muss man akzeptieren, aber
nicht unbedingt Hurra schreien. Ich will damit nur sagen, daß m. E. der
VPN einigen Freifunkern die Entscheidung erleichtert hat mitzumachen.
Sicher hätte der eine oder andere ohne diese "gemeinnützige Hilfskrücke"
nicht mitgemacht. Was man nun nach dem Abschalten macht, wird jeder
Knotenbetreiber für sich selber entscheiden (müssen). Die derzeitige
Gesetzeslage halte ich für mein persönliches Empfinden noch nicht für
ausreichend meinen Knoten ohne VPN zu betreiben. Ich bin gespannt, ob
die 3. Novelle das verbessert.
Viele Grüße
hefrimu
Am 13.06.2017 um 19:40 schrieb Monic Meisel:
> Auch wenn es nicht so freundlich klingt … Gebe ich gerne folgende Stichpunkte:
>
> - Das von dir skizzierte Angst-/Schreckensszenario ist im Freifunk Kontext (über 15 Jahre, davon viele ohne VPN) noch nie eingetreten. Sondern nur bei TorExits … da gibt es ein anderes Interesse der Behörden. Darum empfehlen wir schon immer auch dies nicht zu vermischen!
> - Generell wird die Wahrscheinlichkeit von allen bislang dazu konsultierten Juristen als extrem gering eingeschätzt.
> - Seit der 2. TMG Novelle ist genau dieses Providerprivileg für WLAN Betreiber klargestellt, das war ein erster wichtiger Schritt.
>
> - Die 3. Gesetzesnovelle zum TMG liegt zur Notifizierung bei der EU (Stillhaltefrist um die Konformität mit EU Recht zu prüfen), wir gehen davon aus, diese noch vor der Wahl beschlossen zu sehen. Die Störerhaftung im WLAN und das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte werden damit zerstört.
>
> Die viel und auch durch den Förderverein kritisierten Netzsperren, sind dabei ggf. als Kompromiss-Kröte zu schlucken.
> http://freifunkstattangst.de/2017/03/10/stellungnahme-zum-entwurf-fuer-ein-3-gesetz-zur-aenderung-des-telemediengesetzes-3-tmgaendg/
>
> Da diese so konstruiert sind, dass sie praktisch ebenfalls nicht eintreten werden. (Kosten beim Rechteinhaber, nur im konkreten Fall, erst zum Webseitenbetreiber, dann zum Hostprovider, erst dann zum Accessprovider/WLAN-Anbieter (jeder einzelne Knoten) und wenn die Firmware keine Blacklists supportet, ist es nicht zumutbar, zu erwarten das eine Knotenbetreiber diese programmiert …)
> Im Übrigen wäre im Falle der Befürchtungen hier ein AuslandsVPN anzuraten …
>
> Dazu wünsche ich mir jetzt die Aufzeichung des Talks von Reto (Richter und Autor des Buches „WLAN und Recht") auf dem WCW herbei … diese wird gerade noch von cven aufbereitet.
>
> - Schliesslich verlangt ja keiner, dass Du keinen VPN haben darfst, sondern nur das jede*r abwägen kann, weil alle Infos und eine
> Wahlmöglichkeit sprich Einstellung in der Firmware vorhanden :)
>
> Dazu habe ich gerade auch einen Vorschlag auf der WLANnews gemacht … nämlich genau die Varianten mit Vor-und Nachteilen zu sammeln und übersichtlich zusammen gefasst darzustellen. Das würde dem Freifunk Gedanken der Bildung gerecht … mal sehen, ob sich so komplexe und unterschiedliche Bedürfnisse in eine Übersicht bringen lassen.
>
> BG Monic
>
>
>
> Am 13.06.2017 um 18:50 schrieb erkner1.ffb at arcor.de:
>
>> Hallo,
>>
>> zum Thema Aufgeklärtheit wünsche ich mir als Knotenbetreiber, der seinen Internetanschluss teilt, Informationen darüber, was passiert, wenn ich den Knoten ohne VPN betreibe und ein Nutzer über meinen Anschluss z.B. Kinderpornographie oder ähnlichen Sch... verbreitet, der strafbar ist.
>> Ich bin Privatmensch, genieße also kein Providerprivileg. Wer bekommt also dann Besuch von den Ermittlungsbehörden?
>>
>> Gibt es dazu Neues? Habe ich was nicht mitbekommen? Was meinte Monic mit dem 29.6.? Kann man hier in der Mailingliste zu dieser Frage aufgeklärt werden?
>> Viele Grüße
>> hefrimu
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