[Berlin-wireless] Infosammlung Störerhaftung
contact at emhammer.org
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Di Mai 16 20:42:29 CEST 2017
Hallo Freifunk-Liste,
da im Zusammenhang mit Freifunk in Gemeinschaftsunterkünften von Seiten
der Heimleitung/Betreiber öfters mal die Frage nach der Störerhaftung
auftaucht, habe ich in folgendem Pad mal ein paar Informationen gesammelt:
https://piratenpad.de/p/Hc2uP0lULZyKL8Dt
Hier eine Kurz-Zusammenfassung:
Nach der letzten Änderung des TMG durch den Bundestag im Jahr 2016 wird
dem Betreiber eines offenen WLANS (Café, Unterkunft, etc.) aktuell zwar
das Providerprivileg zuerkannt und es wird den Gerichten "empfohlen", im
Falle von bspw. Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer keine Abmahnungen
mehr gegen den Betreiber durchzusetzen. Gerichte müssen sich aber nicht
an diese Empfehlung halten und eine explizite Außerkraftsetzung der
Störerhaftung ist auch nicht enthalten.
Dies soll sich mit dem neuen Entwurf ändern, Störerhaftung soll komplett
abgeschafft werden, es sollen aber bei Rechtsverletzungen Sperrungen von
Inhalten/Seiten/Ports bis hin zu temporären Anschlusssperren durch
Gerichte oder sogar durch die Polizei erzwungen werden können. Die
BT-Entscheidung zur Dritten Änderungen des TMG fällt nicht vor dem 29.
Juni 2017, tendenziell wohl eher später.
Für die Infosammlung besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, gerne
kann wer will zusätzliche Infos mit ins Pad reinschreiben!!
LG Eva
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