[Berlin-wireless] Infosammlung Störerhaftung

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Di Mai 16 20:42:29 CEST 2017


Hallo Freifunk-Liste,

da im Zusammenhang mit Freifunk in Gemeinschaftsunterkünften von Seiten 
der Heimleitung/Betreiber öfters mal die Frage nach der Störerhaftung 
auftaucht, habe ich in folgendem Pad mal ein paar Informationen gesammelt:

https://piratenpad.de/p/Hc2uP0lULZyKL8Dt

Hier eine Kurz-Zusammenfassung:

Nach der letzten Änderung des TMG durch den Bundestag im Jahr 2016 wird 
dem Betreiber eines offenen WLANS (Café, Unterkunft, etc.) aktuell zwar 
das Providerprivileg zuerkannt und es wird den Gerichten "empfohlen", im 
Falle von bspw. Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer keine Abmahnungen 
mehr gegen den Betreiber durchzusetzen. Gerichte müssen sich aber nicht 
an diese Empfehlung halten und eine explizite Außerkraftsetzung der 
Störerhaftung ist auch nicht enthalten.

Dies soll sich mit dem neuen Entwurf ändern, Störerhaftung soll komplett 
abgeschafft werden, es sollen aber bei Rechtsverletzungen Sperrungen von 
Inhalten/Seiten/Ports bis hin zu temporären Anschlusssperren durch 
Gerichte oder sogar durch die Polizei erzwungen werden können. Die 
BT-Entscheidung zur Dritten Änderungen des TMG fällt nicht vor dem 29. 
Juni 2017, tendenziell wohl eher später.

Für die Infosammlung besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, gerne 
kann wer will zusätzliche Infos mit ins Pad reinschreiben!!

LG Eva




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