[Berlin-wireless] BNetzA: WLAN nur bis 5 dB-

Fabian Horst fabian.horst at freifunk-flensburg.de
Di Mär 12 17:23:28 CET 2019


Hier steht viel wildes drinnen: Du darfst 18 dB Antennen verwenden
solange die Sendeleistung deines Routers so eingestellt ist das du die
maximale EIRP nicht überschreitest! Aus den bisherigen Mails ging nicht
hervor das du das weist bzw. dies getan hast daher ist ein nicht
angepasster Standard Router an solchen Antennen nicht legal eingestellt
da er nicht manuell gedrosselt/angepasst wurde.

MFG

Am 12.03.2019 um 17:03 schrieb fftbm01 at mailbox.org:
> Das heißt also im Prinzip man darf nicht einfach andere Antennen
> draufschrauben, sondern immer die mitgelieferten?
>
>
>
> Am 12. März 2019 13:53:40 MEZ schrieb Thomas <thomas_berlin at freenet.de>:
>
>     Es geht wohl eher um die Sendeleistung in Verbindung mit der Antenne.
>
>     Sinnbildlich:
>     Mit großen Ohren lauschen ist erlaubt aber dann nur flüsternd reden (da mehr 
>     dBi).
>     Wenn beide Stationen dies so handhaben verstehen sie sich dennoch gut 
>     untereinander.
>
>     -----Ursprüngliche Nachricht----- 
>     From: FreifunkAnhalterBf+Berlin-wireless_ML at openwireless.de
>     Sent: Tuesday, March 12, 2019 1:39 PM
>     To: berlin at berlin.freifunk.net
>     Subject: [Berlin-wireless] BNetzA: WLAN nur bis 5 dB-
>
>     D. h. die Ubiquiti NanoStations sind illegal? (Damit das
>     Freifunknetz/Backbone über den Dächern von Berlin..?)
>
>     NSM5: 16 dBi
>     NSM2: 11 dBi
>
>
>
>     Am 12.03.19 um 09:10 schrieb Andreas Glaeser:
>
>         Telefonische Nachfrage bei Frau Friedrich ergab, dass
>         höchstens eine 5dB-Antenne erlaubt ist, man drürfe sich nicht
>         einfach selbst als Teil eines offenen Provider-Netzes
>         verstehen, sondern die Frequenzen dafür müssten von der
>         Netzagentur erst zugeteilt werden, auf Antrag. Mit einer
>         Antenne über 12 dB wäre es nicht ausgeschlossen, dass Nachbarn
>         eventuell in ihrer eigenen WLAN-Nutzung gestört werden.
>         Bußgeld wird vorläufig nicht fällig, obwohl die Anlage schon
>         einige Jahre so läuft, jedoch muss ich in der Tat die externe
>         Antenne abrüsten. Hoffentlich bringt Euch das ein bisschen
>         Klarkeit über die rechtlichen Details. Gruß A. On 11/03/2019
>         13:00, Funkstoerung at BNetzA.de wrote:
>
>             Sehr geehrter Herr Gläser, die Allgemeinzuteilung für WLAN
>             von der Bundesnetzagentur beinhaltet eine Standard-
>             Antenne mit 5dB-. Wenn sie mit mehr Leistung senden,
>             begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer
>             Geldstrafe geahndet wird. Mit freundlichen Grüßen Das Team
>             der Störungsannahme (StöA/Friedrich)
>             ------------------------------------------------------------------------
>             Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
>             Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Rufnummer der
>             Funkstörungsannahme: 0 48 21/89 55 55 E-Mail:
>             funkstoerung at bnetza.de Internet: www.bundesnetzagentur.de 
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