[Berlin-wireless] Gemeinnützigkeit Erfahrungswerte

Lars larsg at systemli.org
Fr Mär 26 15:52:04 CET 2021


Liebe Leute,

ich gründe gerade eine gGmbH mit Freifunk-Schwerpunkt und habe gerade
die erste unverbindliche Stellungnahme vom Finanzamt bekommen. Zu der
gGmbH würde ich nochmal ausführlich etwas erzählen wenn es soweit ist,
aber ich möchte hier schon mal Erfahrungswerte bzgl. Gemeinnützigkeit
teilen.

Die Satzung [2] die ich eingereicht habe wurde so mit nur einem kleinen
Änderungsvorschlag [1] für okay befunden. Insbesondere Forschung und
Entwicklung scheint also okay zu sein. Bitte beachtet aber dass die
Satzung unter gesellschaftsrechtlichem Blickpunkt noch nicht ausreichend
ist, dafür werde ich noch einen Notar hinzuziehen.

Viele Grüße,
Lars

[1] "§5 sollte umfolgende Formulierung ergänzt werden: '[...], der es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder
kirchliche Zwecke zu verwenden hat.'"

[2] § 1

Die Stadtfunk gGmbH (Gesellschaft) mit Sitz Berlin verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Freifunks.

Der Satzungszweck wird verwirklicht inbesondere durch folgende Maßnahmen:

- Aufbau, Wartung und Betrieb von Freifunk-Standorten

- Vermittlung und Bereitstellung von Internetanschlüssen zur frei
verfügbaren Nutzung im Freifunk

- Unterstützung von Ehrenamtlichen im Freifunk durch Weiterbildung,
Arbeitsmaterial, Gerätschaften, Versicherungen

- Forschung und Entwicklung zur technischen Weiterentwicklung des
Freifunks, insbesondere Routing-Protokolle, Geräte-Firmware und
Endnutzer-Freifunk-Software. Ergebnisse werden grundsätzlich kostenlos
und unter einer gemeinfreien Lizenz veröffentlicht.

- Bereitstellung von temporärem Freifunk für Veranstaltungen, die der
Allgemeinheit zugänglich sind


§ 2

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 3

Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in
ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen
aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.


§ 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 5

Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es
die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert
der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den
Förderverein Freie Netzwerke e.V.


§ 6

Der Gesellschafter Lars Gierth erhält bei seinem Ausscheiden oder
Auflösen der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert
seiner geleisteten Sacheinlagen zurück.




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