<html>
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<meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
<body text="#000000" bgcolor="#FFFFFF">
<p>Hallo all,</p>
Mich ärgert es maßlos wenn ich gleichzeitig von 100x WLAN
Accesspoints verstrahlt werde... die mir den Schlaf rauben, aber
keinen davon nutzen kann.
<p>Viel sinnvoller wäre tatsächlich: Ein AP pro Etage ... für alle!
Allein deswegen ist Freifunk und WLAN-sharing schon eine sinnvolle
Sache zusätzlich zur Kostenersparnis.<br>
</p>
<p>Erst mal die Philosophische Frage: Gehen wir davon aus dass 99%
aller Menschen keine Perversen sind und auch sonst Technologie
nicht bösartig einsetzen werden.</p>
<p>Ist der PKW-Hersteller schuld, wenn jemand von einem PKW
überfahren wird? (Jacque Fresco sagt Ja, aber er meint auch, der
Tesla-Autopilot wird (hoffentlich bald) besser fahren wie jeder
Mensch und die Unfallrate auf 0% drücken... naja noch ist es nicht
so weit und wann es soweit ist ist auch unklar... erstmal alles
mit 5G verstrahlen)<br>
</p>
<p><b>So wie ich es verstanden habe: Der Anbieter eines freien WLANs
(mit oder ohne WPA Password) wird nicht verfolgt, aber er kann
angehalten werden diverse Seiten zu sperren.</b></p>
<p>D.h. in diesem Falle wäre die Freifunk Gemeinde angehalten,
Freifunk-Weit diverse Seiten mit illegalem Inhalt zu sperren...
weil ein Betreiber eines Freifunk Firmware Gerätes vermutlich dazu
keine Knöpfe und Funktion hat (müsste man in's Backend einbauen
"Blacklist"?).</p>
<p><br>
</p>
<p>Hier der Golem ohne JavaScript: (bin auch kein großer Fan von
JavaScript... es ist langsam und gefährlich... was denkt ihr
eigentlich über ipv6? (ipv6 ist praktisch jedes Gerät
identifizierbar))<br>
</p>
<p>"Eigentlich sollte kein Betreiber eines offenen WLANs mehr Angst
haben, für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer zahlen zu
müssen. Dafür sollte 2017 die Abschaffung der sogenannten
Störerhaftung durch eine Neuregelung im Telemediengesetz (TMG)
sorgen. Doch noch immer gibt es Rechtsunsicherheiten, wie die
Bundesregierung in ihrer aktuellen Evaluierung feststellt.<br>
<br>
Das Wirtschaftsministerium (BMWi) fragte bei Zugangsvermittlern -
etwa Providern-, Zugangsanbietern und Rechteinhabern nach, ob mit
der Neuregelung von 2017 nun zufriedenstellende Rechtssicherheit
bestehe und ob Abmahnungen noch ein Thema seien. Die Rückmeldungen
sind durchwachsen, die TMG-Änderung habe "nur bedingt zu mehr
Rechtssicherheit" geführt, heißt es vonseiten der Provider.
Abmahnungen gebe es weiterhin, wenn auch weniger als vorher.<br>
<br>
Die Rechteinhaber rechtfertigen das damit, dass sie zu Beginn gar
nicht erkennen könnten, ob der Empfänger der Täter oder bloß der
Anbieter eines Hotspots sei. Die Anbieter hingegen glauben, die
Mahnbescheide zielten darauf ab, dass unwissende Anbieter trotzdem
zahlten.<br>
Unklare Sperrmaßnahmen<br>
<br>
Probleme gibt es laut den Providern auch mit den Sperransprüchen
der Rechteinhaber. Damit diese Urheberrechtsverletzungen nicht
machtlos gegenüberstehen, können sie von Hotspot-Betreibern
verlangen, Seiten zu sperren. Es sei nicht klar genug geregelt,
welche Sicherheitsmaßnahmen ein WLAN-Betreiber ergreifen und wie
umfangreich Sperrmaßnahmen sein müssten, mit denen
Urheberrechtsverletzungen unterbunden werden sollten. Die
Rechteinhaber wiederum sind der Meinung, ihre Interesse würden
nicht genug berücksichtigt und eine rechtliche Verfolgung von
Verstößen werde verhindert.<br>
<br>
Doch was nun? Ändern will die Bundesregierung vorerst nichts.
Stattdessen will sie die "Entwicklung der Rechtsprechung weiter
aufmerksam verfolgen". Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte etwa
zuletzt im Juli 2018 geurteilt, dass der Betreiber eines
WLAN-Zugangs und eines Tor-Exit-Nodes nicht für begangene
Urheberrechtsverletzungen als Störer haftet, aber Sperransprüche
in Betracht kommen. Da das Anbieten eines Tor-Exit-Nodes jedoch
eine drahtgebundene Vermittlung darstellt, ist die Bundesregierung
nun offenbar unsicher, ob der BGH "tatsächlich einen
Analogieschluss für alle drahtgebundenen Zugangsvermittler ziehen
wollte" oder das Urteil vorerst nur für Exit-Node-Betreiber gilt."<br>
</p>
<p>Quelle: <a moz-do-not-send="true"
href="https://www.golem.de/news/stoererhaftung-weiterhin-unsicherheit-bei-anbietern-offener-wlans-1911-145163.html">https://www.golem.de/news/stoererhaftung-weiterhin-unsicherheit-bei-anbietern-offener-wlans-1911-145163.html</a><br>
<br>
"Der Bundesgerichtshof hat die Abschaffung der Störerhaftung für
WLAN-Betreiber aus dem Jahr 2017 im Wesentlichen bestätigt. Das
Urteil (Aktenzeichen I ZR 64/17) gaben die obersten Zivilrichter
am 26. Juli 2018 bekannt. Demnach sind die Änderungen des
Telemediengesetzes (TMG) mit europäischem Recht vereinbar. Wer ein
offenes WLAN anbietet, soll nicht mehr abgemahnt werden können,
wenn jemand darüber illegale Inhalte bereitstellt.<br>
<br>
Demnach müssen Betreiber offener WLAN-Hotspots trotz
Urheberrechtsverletzungen von Nutzern keine gebührenpflichtigen
Unterlassungserklärungen mehr abgeben. Zulässig sind hingegen noch
Abmahnkosten in Fällen, die vor Inkrafttreten des neuen
Telemediengesetzes am 12. Oktober 2017 erfolgten, weil der
Betreiber als Störer für die Rechtsverletzung Dritter haftet."<br>
<br>
<a moz-do-not-send="true"
href="https://www.golem.de/news/bundesgerichtshof-stoererhaftung-bleibt-abgeschafft-1807-135704.html">Quelle:
https://www.golem.de/news/bundesgerichtshof-stoererhaftung-bleibt-abgeschafft-1807-135704.html</a></p>
<div class="moz-cite-prefix">Am 11/26/19 um 12:53 PM schrieb Harald
Stürzebecher:<br>
</div>
<blockquote type="cite"
cite="mid:98bb834b-04f1-5b99-1d5a-89e4b3a08cf5@quantentunnel.de">Hallo
<br>
<br>
Am 25.11.2019 um 22:56 schrieb Sven Roederer:
<br>
<br>
<blockquote type="cite">bei Heise gibt's den Inhalt ähnlich :
<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://www.heise.de/newsticker/meldung/">https://www.heise.de/newsticker/meldung/</a>
<br>
Regierungsbericht-WLAN-Gesetz-hat-nur-leichtes-Durchatmen-
<br>
gebracht-4594238.html
<br>
</blockquote>
<br>
In dem Zusammenhang weise ich auch immer auf die anderen Probleme
hin:
<br>
<br>
[1]
<br>
<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/05/12/dein-wlan-dein-risiko/">https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/05/12/dein-wlan-dein-risiko/</a>
<br>
[2] <a class="moz-txt-link-freetext" href="https://media.ccc.de/v/SFFFAQ">https://media.ccc.de/v/SFFFAQ</a>
<br>
<br>
Die Abschaffung der Störerhaftung - falls es dazu tatsächlich mal
kommen
<br>
sollte - reicht AFAICT nicht aus, um Freifunk gefahrlos ohne
Tunnel
<br>
laufen zu lassen.
<br>
<br>
<br>
Gruß
<br>
Harald
<br>
<br>
_______________________________________________
<br>
Berlin mailing list
<br>
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:Berlin@berlin.freifunk.net">Berlin@berlin.freifunk.net</a>
<br>
<a class="moz-txt-link-freetext" href="http://lists.berlin.freifunk.net/cgi-bin/mailman/listinfo/berlin">http://lists.berlin.freifunk.net/cgi-bin/mailman/listinfo/berlin</a>
<br>
Diese Mailingliste besitzt ein ffentlich einsehbares Archiv<br>
</blockquote>
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</pre>
</div>
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</html>