[wlanfhain] Re: ES FUNKT! (Betrifft Lizenz Klasse 3)
Hagen Overdick
hagen
Mi Mai 21 11:48:05 CEST 2003
Hallo /*,
habe direkt Kontakt mit der RegTP aufgenommen:
"Da die Regelung ja auf jeden Fall kommt, erwarten wir von
Neuinstallationen keine Lizenz mehr, Anmeldung (bin ja gewerblich)
genügt."
Cheers
)-(agen
Am Sonntag, 18.05.03, um 19:21 Uhr (Europe/Berlin) schrieb
<newsletter at topfstedt.de>:
>
> Zum Thema Lizenzen bei WLAN-Netzen habe ich gerade heute morgen einen
> interessanten Artikel in der Internet World, Ausgabe April 2003,
> gelesen.
> Ich versuche mal sinngemäß den Inhalt wiederzugeben:
>
> - Nach §4 TKG (Telekommunikationsgesetz) müssen Aufnahme, Änderung und
> Beendigung von Telekommunikationseinrichtungen innerhalb eines Monats
> angezeigt werden (Ort, Datum der Inbetriebnahme und Angaben zur
> Antenne),
> wenn ...
> 1) Die Einrichtung gewerblich genutzt wird (Also mit
> Gewinnerzielungsabsicht, die beim Verein wohl nicht zutrifft) oder
> 2) Die Einrichtung sich über die Grundstückgrenze hinaus erstrecken
> soll.
> Dabei sind neben gewerblichen Netzwerken auch Nachbarschaftsnetzwerke
> (das
> trifft zu) gemeint, bei denen Gelder zur Kostendeckung aber nicht zur
> Gewinnerzielung erhoben werden.
>
> Wird keine Mitteilung an die RegTP rausgeht handelt es sich um eine
> Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000? bestraft
> werden kann.
>
>
> - RegTP-Lizenz:
> Lizenzierungsverwahren sei aufwendig, die Lizenzgebühr mit 4260 Euro
> (ermäßigt 1000 Euro) hoch und mit der Lizenz bekommt die RegTP
> Eingriffs-
> und Kontrollmöglichkeiten.
> Nach §6I Nr.1 TKG bedarf einer Lizenz, wer Übertragungswege betreibt,
> welche
> die Grenze eines Grundstücks überschreiten (hierbei wird die gezielte
> Überschreitung gemeint, das Abstrahlen des eigenen handelsüblichen APs
> ist
> okay ... und schlecht verhinderbar) und für
> Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit genutzt
> werden.
> (Hier bin ich mir sehr unsicher, ob die "Vereinsmitglieder" eine
> geschlossene Benutzergruppe darstellen... Internet World
> veranschaulicht am
> Beispiel von registrierten Nutzern eines Hotspot-Anbieters, dass diese
> Gruppe "die Öffentlichkeit" darstellt, da sie keinen gemeinsamen Zweck
> verfolgt, der über die Kommunikation hinausgeht. Das Gegenbeispiel,
> also
> eine "geschlossene Benutzergruppe", sei ein Firmen-WLAN.)
>
> UND JETZT DER WICHTIGSTE TEIL:
> Die Europäische Union hat eine Richtlinienpaket verabschiedet nach der
> die
> Lizenzpflicht wegfallen soll, das der deutsche Gesetzgeber bis
> spätestens
> 25.07.2003 ins deutsche Recht umsetzen muss.
>
> Neben der Lizenzierung geht der Artikel noch auf die rechtlichen
> Pflichten
> von Hotspot-Betreibern ein die als Access Provider fungieren: D.h.
> Verantwortung, Datenschutz, vertrauliche Nutzerdaten &
> Vertragsgestaltung.
>
> Die Anmeldeformulare für die RegTP gibt es zum Download auf
> www.internetworld.de unter dem "webcode" 0304044.
>
> Soweit also erstmal mein Kenntnisstand...
> Viele Grüße, Fabian
>
>
> ----- Original Message -----
> From: <wlan at hausseite.de>
> To: <wlanfhain at databang.org>
> Sent: Sunday, May 18, 2003 5:17 PM
> Subject: [wlanfhain] Re: ES FUNKT!
>
> - Hat mal jemand wirklich geklärt, ob innerhalb eines Vereins (der
> würde
> dann bei Hagen auf dem Dach beginnen müssen) WLAN-Links
> grundstückübergreifend keine Lizenz Klasse 3 benötigen? (ein Bekannter
> von
> mir hatte neulich mal mit jemandem von der RegTP telefoniert wegen
> einer
> ähnlichen Aktion, und da war ganz klar zu hören, dass sobald
> grundstücksübergreifend -> Lizenz; eigentlich könnte es uns ja egal
> sein,
> und wir sollten froh sein, dass es funktioniert, da aber eine Lizenz
> keine
> hohen Kosten bedeutet, könnte man eben auch einfach eine beantragen;
> dann
> aber vielleicht lieber nur einmal im Rahmen von Freifunk für ganz D,
> als
> nachher für jeden Stadtteil bzw. jedes Dorf eine neue Lizenz ...);
> wahrscheinlich habt Ihr das schon längst geklärt, ich war mir nur nicht
> sicher ...
>
>
>
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