[wlanfhain] Re: ES FUNKT! (Betrifft Lizenz Klasse 3)

newsletter at topfstedt.de newsletter
So Mai 18 19:21:07 CEST 2003


Zum Thema Lizenzen bei WLAN-Netzen habe ich gerade heute morgen einen
interessanten Artikel in der Internet World, Ausgabe April 2003, gelesen.
Ich versuche mal sinngemäß den Inhalt wiederzugeben:

- Nach §4 TKG (Telekommunikationsgesetz) müssen Aufnahme, Änderung und
Beendigung von Telekommunikationseinrichtungen innerhalb eines Monats
angezeigt werden (Ort, Datum der Inbetriebnahme und Angaben zur Antenne),
wenn ...
1) Die Einrichtung gewerblich genutzt wird (Also mit
Gewinnerzielungsabsicht, die beim Verein wohl nicht zutrifft) oder
2) Die Einrichtung sich über die Grundstückgrenze hinaus erstrecken soll.
Dabei sind neben gewerblichen Netzwerken auch Nachbarschaftsnetzwerke (das
trifft zu) gemeint, bei denen Gelder zur Kostendeckung aber nicht zur
Gewinnerzielung erhoben werden.

Wird keine Mitteilung an die RegTP rausgeht handelt es sich um eine
Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000? bestraft
werden kann.


- RegTP-Lizenz:
Lizenzierungsverwahren sei aufwendig, die Lizenzgebühr mit 4260 Euro
(ermäßigt 1000 Euro) hoch und mit der Lizenz bekommt die RegTP Eingriffs-
und Kontrollmöglichkeiten.
Nach §6I Nr.1 TKG bedarf einer Lizenz, wer Übertragungswege betreibt, welche
die Grenze eines Grundstücks überschreiten (hierbei wird die gezielte
Überschreitung gemeint, das Abstrahlen des eigenen handelsüblichen APs ist
okay ... und schlecht verhinderbar) und für
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit genutzt werden.
(Hier bin ich mir sehr unsicher, ob die "Vereinsmitglieder" eine
geschlossene Benutzergruppe darstellen...  Internet World veranschaulicht am
Beispiel von registrierten Nutzern eines Hotspot-Anbieters, dass diese
Gruppe "die Öffentlichkeit" darstellt, da sie keinen gemeinsamen Zweck
verfolgt, der über die Kommunikation hinausgeht. Das Gegenbeispiel, also
eine "geschlossene Benutzergruppe", sei ein Firmen-WLAN.)

UND JETZT DER WICHTIGSTE TEIL:
Die Europäische Union hat eine Richtlinienpaket verabschiedet nach der die
Lizenzpflicht wegfallen soll, das der deutsche Gesetzgeber bis spätestens
25.07.2003 ins deutsche Recht umsetzen muss.

Neben der Lizenzierung geht der Artikel noch auf die rechtlichen Pflichten
von Hotspot-Betreibern ein die als Access Provider fungieren: D.h.
Verantwortung, Datenschutz, vertrauliche Nutzerdaten & Vertragsgestaltung.

Die Anmeldeformulare für die RegTP gibt es zum Download auf
www.internetworld.de unter dem "webcode" 0304044.

Soweit also erstmal mein Kenntnisstand...
Viele Grüße, Fabian


----- Original Message ----- 
From: <wlan at hausseite.de>
To: <wlanfhain at databang.org>
Sent: Sunday, May 18, 2003 5:17 PM
Subject: [wlanfhain] Re: ES FUNKT!

- Hat mal jemand wirklich geklärt, ob innerhalb eines Vereins (der würde
dann bei Hagen auf dem Dach beginnen müssen) WLAN-Links
grundstückübergreifend keine Lizenz Klasse 3 benötigen? (ein Bekannter von
mir hatte neulich mal mit jemandem von der RegTP telefoniert wegen einer
ähnlichen Aktion, und da war ganz klar zu hören, dass sobald
grundstücksübergreifend -> Lizenz; eigentlich könnte es uns ja egal sein,
und wir sollten froh sein, dass es funktioniert, da aber eine Lizenz keine
hohen Kosten bedeutet, könnte man eben auch einfach eine beantragen; dann
aber vielleicht lieber nur einmal im Rahmen von Freifunk für ganz D, als
nachher für jeden Stadtteil bzw. jedes Dorf eine neue Lizenz ...);
wahrscheinlich habt Ihr das schon längst geklärt, ich war mir nur nicht
sicher ...








Mehr Informationen über die Mailingliste Berlin