[Berlin-wireless] Rechtsversprechungen

Sven-Ola Tuecke sven-ola
Fr Sep 8 23:15:44 CEST 2006


Hi Flow,

das PicoPeer und eine P2P-Bremse auf der Internet-Leitung vertragen sich ganz 
prima mbMn. Guck' mal unter 4) da steht (Zitat): "Der Eigentümer ist 
berechtigt, eine akzeptierbare Benutzungsrichtlinie (use policiy) zu 
formulieren". Bisher waren wir uns recht einig, dass uebermaesziges 
Filesharing durchaus durch eine use policy gedeckelt werden kann/muss um: 

a) die Funktion des Netzes selbst zu erhalten -dies betrifft auch netzinternes 
Filesharing-  und 

b) um Konflikte mit der Inhalte-Mafia zu vermeiden. Dies betrifft 
hauptsaechlich internet-Filesharing. 

Achja: Filesharing ist nur dann wirklich schoen, wenn man ein einwaerts 
gerichtetes Portforwarding vom GW-Betreiber bekommt. Die Portnummern stehen 
in den Logs der Inhalte-Mafia und das Portforwarding koennte auch zugeordnet 
werden -> fuer nicht-anonymes Filesharing also biite den netten GW-Betreiber 
nach einen Inbound-Port-Forwarding fragen. Bitte aber Regel a) beachten: 
andere Leute wollen auch mal eine Mail oder Webseite abrufen.

Grusz, Sven-Ola 

Am Freitag, 8. September 2006 21:14 schrieb Florian Walther:
> Hi Liste,
>
> ein paar worte dazu:
>
> 2006/9/8, Robert Gürgens <robert at halfmoon-design.de>:
> > Also man sollte als Uplinkbetreiber schon bemüht sein ein P2P-Blocker am
> > laufen zu haben. Somit trifft man Vorkehrungen um Rechtsverletzungen
> > auszuschliessen.
>
> Damit bist du nicht mehr auf der Grundlage des PicoPeeringAgreements [1].
> Punkt 1. "Freier Transit" wird - meiner Auffassung nach - dadurch verletzt.
> Hat da jemand fundiertere Infos zu ?
>
> > > Freifunk-Idee. Gab es schon einmal einen ähnlichen Fall mit Freifunk?
> > > Also Rechtsverletzungen aus dem FF-Netz heraus?
>
> Das gab es bestimmt, alles andere wäre navi zu denken. ;-)
>
> Also mir ist kein Fall bekannt wo das bis vor ein Gericht gegangen wäre.
> Ich betreibe nun schon seit Jahren offene Freifunk Knoten (erst jung19
> und nun sredzki40, bald dann wahrscheinlich noch die Brehme52, und zu
> mir kam noch nie jemand wegen sowas. Keine Mail, nix.
>
> > > Bisher bin ich davon ausgegangen, dass man als "Provider" nicht haftbar
> > > gemacht werden kann. Das Hamburger Urteil könnte die Bereitschaft der
> > > Menschen ihren Anschluss freizugeben erheblich mindern :-(
>
> Ja, das ist auch so als "Provider", oder sollte so sein. Die Frage
> hier scheint zu sein: Ab wann ist man ein "Provider"? Aber der im
> heise Artikel [2] genannte Paragraph § 1004 BGB [3] sagt auch in
> Absatz 2 "Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur
> Duldung verpflichtet ist." Das bin ich ! Durch das Pico Peering
> Agreement (siehe oben).
>
> Ich werde daraus erstmal keine Konsequenzen ziehen, sondern alles so
> offen lassen wie es ist. Warum auch. Ausserdem glaube und hoffe ich
> auch das diese Urteil noch kassiert wird.
>
> Dass die Polizei bei dir einmaschiert kann immer passieren, egal ob
> man was getan hat oder nicht. Bei mir war auch schon das berliner SEK,
> ham die Tür eingetreten, die anwesenden Personen verletzt, Eigentum
> mutwillig zerstört, und warum?
> Weil die zu doof waren bis 3 zu zählen. Nein, echt, die wollten in den
> 3. Stock und sind aber bis in den 4. gerannt ! So doof muss man
> erstmal sein, LOL. Die Tür ham se bezahlt, das Snowboard und die
> Glasbong nicht. Arschgeigen, sag ich da mal zu.
>
> Cheers /~flow
>
> Referenzen:
> =========
> [1]  "Pico Peering Agreement v1.0" - <http://www.picopeer.net/PPA-de.html>
> [2] "Unverschlüsseltes WLAN hat Folgen" -
>      <http://www.heise.de/newsticker/meldung/77921>
> [3] "§ 1004 BGB" - <http://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html>

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