[Berlin-wireless] Offene Netze auch für Deutschland!

Juergen Neumann j.neumann
Mi Sep 13 13:04:53 CEST 2006


Hallo alle,

zur WOS4 wollen wir eine Campagne starten, damit das leidige Thema "Wer haftet wenn ..." endlich mal eindeutig geklärt wird. Vorab schicke ich hier den Text, denn wir auf der WOS von möglichst vielen Leuten unterzeichnen lassen UND DANN (am Freitag) an die Presse schicken wollen. 

Für Euch hier vorab zur Info, damit alle bescheid wissen, dass wir das Thema nicht auf sich beruhen lassen werden, bis es endgültig geklärt ist!

LG

JuergeN

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Offene Netzwerke auch für Deutschland!

Ins Internet von überall -- und das umsonst? Seit der Freigabe des so genannten ISM-Bands zur öffentlichen, lizenz- und registrierungsfreien Nutzung gibt es überall in der Republik eine wachsende Anzahl offener WLAN-Accesspoints. Schon heute gelangt man in vielen Cafes und auf öffentlichen Plätzen kostenlos und ohne weitere Zugangshürden per wireless LAN (WLAN) ins Internet. Die WLAN-Technik bietet alle Chancen dazu, in naher Zukunft in den Städten und Dörfern flächendeckend ins Internet zu gelangen. Dazu müssten möglichst viele Privatpersonen ihre Internet-Zugänge für alle öffnen. Diese Idee wird unter anderen von der Initiative freifunk.net vorangetrieben.

Auch heute schon ist die "digitale Nachbarschaftshilfe" eine sinnvolle Maßnahme zum Abbau der "digitalen Spaltung". So gibt es in einigen Stadtteilen Berlins und in vielen Regionen der neuen Bundesländer noch kein flächendeckendes DSL. Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang öffentlich machen, können so helfen, dass möglichst viele Menschen kostengünstigen bzw. kostenlosen ins Internet kommen. Die Anzahl derer, die dabei ihren eigenen Internetzugang anderen zur Verfügung stellen, steigt stetig.

Sowohl die kurzfristige Sicherung der Internetversorgung durch digitale Nachbarschaftshilfe als auch die Vision eines allgegenwärtigen, frei verfügbaren Netzes sind jetzt allerdings hochgradig gefährdet. Während in anderen Ländern ganze Städte und Kommunen derzeit offene Netze aufbauen, besteht in Deutschland die Gefahr, auf lange Zeit an kommerzielle Anbieter gefesselt zu sein und damit den Anschluss an das Informationszeitalter zu verpassen. Besonders problematisch ist hier ein Urteil, dass das Landgericht Hamburg kürzlich gefällt hat (AZ 308 O 407 / 06): Einer Frau, die ihren Accesspoint für die öffentliche Nutzung freigegeben hat, wurde eine Mitschuld zugesprochen, da Dritte über ihren Zugang Musikdateien getauscht hatten. In der Konsequenz bringt dieses Urteil alle, die ihren WLAN-Zugang anderen öffentlich zur Verfügung, in eine rechtliche Grauzone. Wer seinen Zugang nicht zumacht, kann jederzeit zum "Mittäter" werden -- ohne Rücksicht darauf, dass eigentlich zwischen Infrastruktur und Inhaltsangebot unterschieden werden müsste. Wer seinen Zugang wie vom Gericht gefordert verschlüsselt -- was auch keinen hundertprozentigen Schutz gegen einen eventuellen Missbrauch der im Handel befindlichen Geräte gibt -- macht eine öffentliche Nutzung unmöglich. Und auch eine etwaige Registrierung der User ist weder wünschenswert, noch technisch zumutbar, noch wirklich sicher.

Damit bewirkt dieses Urteil eine erhebliche Verunsicherung der hiesigen Bevölkerung. Wenn der Betrieb eines offenen Accesspoints dazu führen kann, dass der Besitzer mit einer Abmahnung oder Anzeige der Musikindustrie rechnen muss, dann ist das Projekt eines sozialen, frei verfügbaren Netzzugangs in Deutschland gescheitert. Digitale Nachbarschaftshilfe darf es dann nicht mehr geben.

Freie Netzwerke müssen bleiben, wenn Deutschland nicht den Anschluss an das Informationszeitalter verpassen möchte. Insbesondere wenn es um die "digitale Spaltung", um sozial schwächer gestellte Menschen und dünn besiedelte Regionen geht, reicht es nicht aus, diese Aufgabe kommerziellen Anbietern von Internetzugängen zu überlassen.

Wir fordern deswegen:

    * Eine rechtssichere Klärung der Angelegenheit -- notfalls auch durch eine Änderung des Gesetzesgrundlage --, die den besonderen Status nicht-kommerzieller Diensteanbieter berücksichtigt und es auch in Zukunft ermöglicht, den eigenen WLAN-Zugang öffentlich zugänglich zu machen, 

    * die unbedingte Umsetzung der bereits in § 6 TDG und § 7 MDStV enthaltenen Gesetzestexte: "Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich [sofern sie die Übermittlung nicht selbst veranlasst haben usw.]." 

    * sowie die politische Unterstützung entsprechender Vernetzungsinitiativen wie freifunk.net. 

Oder kurz gesagt: offene Netzwerke auch für Deutschland!

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