[Berlin-wireless] [war Offene Netze ...] doch Bauchschmerzen

wulf grenouille
Fr Sep 15 02:32:57 CEST 2006


Hi All,
> Hat denn irgendwer noch den zündenden Gedanken oder totale Bauchschmerzen?

ich weiss ich bin spaet dran ...

Ich bin mir nicht nicht so sicher, ob es klug ist so auf den hamburger
Entscheid zu reagieren.

<intro>
Ich bin kein Jurist, war lediglich 8 Jahre mit einer Volljuristin
verheiratet ...
Letztlich faende ich es sehr sinnvoll hier nochmals Leute zu befragen
die wirklich etwas davon verstehen.
</intro>


- Der Hambuger Entscheid ist die individuelle Beurteilung dieses einen
  Falles. Es ist kein Grundsatzurteil, hat also keine
  Allgemeingueltigkeit. Auch wenn zu befuerchten ist,
  dass es kuenftige Urteile beeinflussen kann. Ja, auch ich finde den
  hamburger Fall bedenklich, trotzdem ...

- Die von JuergeN bereits zitierten § 6 TDG und § 7 MDStV sind geltendes
  Recht und haben Allgemeingueltigkeit.

- Wir richten unseren Focus nun auf dieses eine Hamburger Verfahren ohne
  zu beruecksichtigen wieviele vergleichbare Faelle in "unserem Sinne"
  entschieden wurden, oder gar vor Verfahrenseroeffnung niedergelegt
  wurden. Ich moechte an dieser Stelle noch einmal auf die Erfahrungen von 
  Betreibern von  Anonymisierungsdiensten (z.B. Tor) hinweisen. Dort kommt
  es immer wieder zur Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehoerden, da diese Dienste
  leider auch fuer Straftaten missbraucht werden. Bis jetzt haben in
  diesen Faellen immer die Regelungen in § 6 TDG und § 7 MDStV
  gegriffen. Bis heute ist noch keiner der Betreiber fuer Straftaten die ueber
  sein System erfolgten zur Verantwortung gezogen worden. Es gibt meines
  Wissens auch keinen Anlass dazu, hier mit einer Aenderung der Praxis zu
  rechnen.

Hier nun meine Bedenken:

Erwecken wir nicht gerade durch den Tonfall unseres Aufrufs den Eindruck
hier sei ein Grundsatzurteil gefallen, was Allgemeingueltigkeit hat?

Stellen wir nicht selber durch unsere Formulierungen die eindeutigen
Regelungen in § 6 TDG und § 7 MDStV in Frage?

Waere es nicht klueger, uns eindeutig auf § 6 TDG und § 7 MDStV zu
beziehen und den Widerspruch das Hamburger Urteils gegen das geltende
Recht zu kritisieren?

Die Juristerei ist voll von umstrittenen Einzelentscheidungen, 
Mindermeinungen gehoeren zum guten Ton, Juristen koennen damit 
pralen, Studenten koennen sie auswendig lehrnen. Lasst uns mithelfen den 
hamburger Fall eindeutig als Mindermeinung Kenntlich zu machen. Wir
koennen die Entscheidung nicht aendern (ausser wir sammeln fuer eine
Revision) aber wir haben Einfluss darauf, wie man diese Entscheidung
beurteilt. Waere es nicht hilfreich, in "unserem Sinne" gesprochenes
Recht zu sammeln und die Veroeffentlichung dieser Faelle mehr in die
Oeffentlichkeit zu ruecken? 

In "unserem Sinne" entschiedene Faelle sind genauso wenig
Grundsatzurteile, haben genauso wenig Allgemeingueltigkeit, aber sie
haben genauso viel orientierenden Charakter. Also lasst uns diesen
orientierenden Charakter staerken. 

Waere es nicht sinnvoller alle Betreiber von offenen Wlan-Knoten zu
bestaerken, ihnen Argumentationshilfen zu geben, anstatt ihnen das
Gefuehl zu vermitteln das Hamburger Urteil sei das "letzte Wort der
Judikative"? 

Im besten Sinne 
Wulf++

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