[Berlin-wireless] Nicht gut: Haftung des Anschlussinhabers

Sven-Ola Tuecke sven-ola
Fr Jan 12 18:27:00 CET 2007


Hi Christoph,

mmh. Angst essen Seele auf. Stimmt schon - Alex hat recht.

In dieser verkuerzten Form ist der Spruch allerdings sowieso nicht richtig. 
Wir haben einen Rechtsstaat - immer noch. Und der regelt vieles in Form von 
"Guck gefaelligt hin, sonst Beule" und strafbar ist immer noch der Taeter. 
Exessives Logging ist eh' nicht, damit machst du dich auch strafbar -> 
Post+Telkogeheimnis anderer Leute brechen wat?. Aber eine (eine echte, nicht 
kinoFUDwerbespotinduzierte) Straftat wissentlich in Kauf nehmen und einfach 
weggucken kann ziemliche Folgen haben (vgl. Stoererhaftung, unterlassene 
Hilfeleistung usw). Also Kopf einschalten. Und nicht weggucken wenn einer 
auf der Strasse 'rumliegt oder ein Einbruch passiert. Das hilft :)

Hier gibts die Policy: Kein Filesharing ueber die Gateways. Nervt eh' und 
die Jungs (+Maedels) sollen das mit dem eigenen DSL machen. Die Telkos haben 
ein Extragesetz, damit sie das anbieten duerfen - die mussen sich auch nicht 
rechtfertigen. Wir sind dafuer (noch) nicht grosz genug. Wenn du wirklich 
ein Gateway anbieten willst, in einer WG den Anschluss teilen oder deinem 
Kind die Mitnutzung erlauben willst etc.: Guck gefaelligst ab+zu was 
passiert.

In ein paar Jahren ist die Diskussion eh' tot, das Internet hat viel zuviele 
Loecher (Eingaenge) -> versuch mal SPAM-Sender zu identifizieren oder in 
anderer Leute VPN/SSH/TOR-Verbindungen 'rumzuloggen.. Eingangsueberwachung 
wird da auf Dauer sowieso nicht helfen. Die AMI's haben das (ausnahmsweise) 
wohl schon kapiert. Aber vielleicht bekommen wir auch eintaetowierte 
IPv6-Nummern oder gleich eine eingebaute personal Backdoor. Auch nicht 
hilfreich, oder?

// Sven-Ola 


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