[Berlin-wireless] Nicht gut: Haftung des Anschlussinhabers

Stefan Sperling stsp
Sa Jan 13 18:38:00 CET 2007


On Sat, Jan 13, 2007 at 05:27:36PM +0000, Florian E. Teply wrote:
> Da wären so grundsätzliche Dinge, auf die unser
> Rechtssystem aufbaut, beispielsweise das Fernmeldegeheimnis (Art. 10
> GG), welches nicht nur die Inhalte einer Kommunikation schützt, sondern
> auch die Tatsache, ob eine Kommunikation stattgefunden hat oder nicht.

Gleich dazu was nettes, für die, die den Talk auf dem 23c3 bzw.
den zusammenfassenden Artikel auf heise dazu verpasst haben:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/83054

Der Link zu den Folien geht leider nicht mehr :(

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stefan
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