[Berlin-wireless] Nicht gut: Haftung des Anschlussinhabers
Reto Mantz
rmantz
Fr Jan 12 19:30:09 CET 2007
Manuel Munz schrieb:
> das Problem sehe ich auch so. Andere seinen Internetanschluß mitbenutzen
> zu lassen, ist leider nicht ganz risikolos. Ohne die unsichere
> Rechtslage wäre hier vieles einfacher.
Ja, genau da liegt das Problem. Die Tendenz der Rechtsprechung ist
leider klar dahingehend, dass die Haftung eher angenommen wird, lässt
sich aber hoffentlich noch beeinflussen...
Ansonsten gilt für Freifunkler das selbe wie für kommerzielle Provider:
sie haben die selben Privilegien. Wenn jemand dann an die Tür klopft,
reicht es mE als erster Beweis, dass man selber so einen Freifunk-Knoten
betreibt, um zumindest die Schadensersatzhaftung ausschließen zu können
(vor dem LG Hamburg hat ja sogar schon der Hinweis gereicht, dass das
Netz offen war, vermutlich haben die Rechteinhaber dann schon die
Schadensersatzansprüche nicht weiter verfolgt, so dass es nur um die
Störerhaftung ging). Gegen die Störerhaftung hilft das halt (leider)
nicht. Vielleicht lässt sich ja mit dem Hinweis von Ole auf die Nähe zur
Meinungsäußerungsfreiheit (der "offene" Gedanke ist halt irgendwo auch
in der Nähe von Open Source etc.) in Zukunft noch was hinbiegen...
Grüße
Reto
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