[Berlin-wireless] Nicht gut: Haftung des Anschlussinhabers
Daniel Nitzpon
nitzpon
Sa Jan 13 00:21:16 CET 2007
Reto Mantz schrieb:
> (vor dem LG Hamburg hat ja sogar schon der Hinweis gereicht, dass das
> Netz offen war, vermutlich haben die Rechteinhaber dann schon die
> Schadensersatzansprüche nicht weiter verfolgt, so dass es nur um die
> Störerhaftung ging). Gegen die Störerhaftung hilft das halt (leider)
> nicht.
naja, das mit der störerhaftung in hh war ein schräges konstrukt, das
eher als keule gegen eine schutzbehauptung aufgefahren wurde denn als
eigener tatbestand und auch dementsprechend viel kritik geerntet hat.
dieser fall taugt glaube ich nicht viel als präzedenzfall und andere
entscheidngen sind durchaus möglich.
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