[Berlin-wireless] Führen wir den Schwachsinn ohne Polemik auf der Mailingliste weiter - wo er hingehört
Daniel Nitzpon
nitzpon
Di Jun 19 09:56:43 CEST 2007
johannes russek schrieb:
>> strafrechtlich belangt werden. Allerdings könnte bei Dir irgendwann
>> die
>> Polizei auf der Matte stehen und Terz machen -- also z.B. versuchen,
>> weitere Informationen von Dir zu erlangen oder Beweismittel zu
>> sichern.
>> Das beträfe z.B. Kinderpornografie, Terrorismus oder auch
>> Volksverhetzung.
>
> An eben sowas habe ich halt auch gedacht, mich würde doch sehr
> interessieren was ein Jurist dazu sagt. Gibt es hier in der Mailing-
> Liste so jemanden?
das ist schon genauso wie er schreibt. wirklich was passieren kann dir
nicht, da ein verschulden nicht nachweisbar sein wird. da ein
anfangsverdacht aber da ist, kann das trotzdem unannehmlichkeiten
bereiten, wenn z.b. dein pc ein paar wochen zur beweissicherung
beschlagnahmt ist.
>> Zivilrechtlich (illegaler Musikdownload) sieht das ganze etwas
>> komplizierter aus: es gab da ein Gerichtsurteil, in dem jemand (in
>> Hamburg) als "Mitstörer" zum Schadenersatz verurteilt wurde, der ein
>> offenes (bzw. nur minimal geschütztes) WLAN betrieben hatte.
>
> Daher auch meine Anmerkung zu den dynamischen Addressen, wenn die
> Addresszuweisung statisch ist und auf Benutzer zurückzuführen ist,
> handelt es sich doch eben nicht mehr um ein "offenes" WLAN?
> Oder sind alle Freifunk Addressen nur private Addressen und werden
> bei den Internet übergangen ge-'natted'?
1. ist das das einzige urteil, das auch stark umstritten ist (die
allgemeine ansicht ist, dass das gericht die sache mit dem offenen wlan
nicht geglaubt hat, aber zu wischiwaschi war, um es wirklich als
schutzbehauptung hinzustellen)
2. ist es vollkommen schnuppe, ob man etwas zurückverfolgen könnte, weil
du nach derzeitiger rechtslage sowieso keine verbindungsdaten loggen darfst.
3. könnte sich das alles bald ändern, weil du wenn die
vorratsdatenspeicherung durchkommt, das evtl. nicht nur darfst sondern
sogar musst. das könnte dann der tod für freifunk sein.
> letzten Endes ist das doch das gleich Dilemma das die TOR Anbieter
> mehr und mehr haben (siehe Tor-Plugin für Azureus)... weiss jemand
> wie die die rechtlichen Aspekte abgewogen haben?
s.o. es gibt nur dieses eine hamburger urteil (bei dem es sich nicht um
ff o.ä. handelte, sondern ein privates angeblich offenes wlan) und das
ist stark umstritten. mehr urteile gibt es nicht und damit sind auch
voraussagen schwierig.
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