[Berlin-wireless] F�hren wir den Schwachsinn ohne Polemik auf der Mailingliste weiter - wo er hingeh�rt

Sven-Ola Tuecke mail2news
Di Jun 19 09:35:45 CEST 2007


Hallo,

Datenschutz durch Adressverschleierung behindert uns auch untereinander weil 
man ja seinen Nachbarn nicht mehr identifizieren kann. Und ist i.d.R. nicht 
ausreichend. Zum Lesen wuerde ich die hervorragenden Telepolis-Artikel zum 
Thema "Technischer Datenschutz" empfehlen:

Teil1 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24778/1.html
Teil2 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24929/1.html
Teil3 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25116/1.html
Teil4 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25273/1.html
Teil5 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25471/1.html

Und etwas OT - finde ich aber lesenswert (Sicherheit rund um den Reichstag)

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25502/1.html

// Sven-Ola

"johannes russek" <johannes.russek at io-consulting.net> schrieb im Newsbeitrag 
news:255C4E10-8940-442A-84CE-24145D064119 at io-consulting.net...
Hallo Ole,
danke für die ausführliche Antwort!


Am 18.06.2007 um 21:37 schrieb Ole Streicher:
> Der *straf*rechtliche Teil ist eigentlich unproblematisch: Du
> kannst ja
> (m.E., bin kein Jurist) nur strafrechtlich belangt werden, wenn Du
> gegen
> ein Gesetz verstößt. Das Anbieten eines (anonymen) Internetzugangs
> verstößt aber gegen kein Gesetz, deshalb kannst Du auch nicht
> strafrechtlich belangt werden. Allerdings könnte bei Dir irgendwann
> die
> Polizei auf der Matte stehen und Terz machen -- also z.B. versuchen,
> weitere Informationen von Dir zu erlangen oder Beweismittel zu
> sichern.
> Das beträfe z.B. Kinderpornografie, Terrorismus oder auch
> Volksverhetzung.

An eben sowas habe ich halt auch gedacht, mich würde doch sehr
interessieren was ein Jurist dazu sagt. Gibt es hier in der Mailing-
Liste so jemanden?

>
> Zivilrechtlich (illegaler Musikdownload) sieht das ganze etwas
> komplizierter aus: es gab da ein Gerichtsurteil, in dem jemand (in
> Hamburg) als "Mitstörer" zum Schadenersatz verurteilt wurde, der ein
> offenes (bzw. nur minimal geschütztes) WLAN betrieben hatte.

Daher auch meine Anmerkung zu den dynamischen Addressen, wenn die
Addresszuweisung statisch ist und auf Benutzer zurückzuführen ist,
handelt es sich doch eben nicht mehr um ein "offenes" WLAN?
Oder sind alle Freifunk Addressen nur private Addressen und werden
bei den Internet übergangen ge-'natted'?

>
> Ich denke, dass hier eine Art Abwägung erfolgen sollte: einerseits
> gibt
> es dieses Urteil, andererseits ist der Betrieb des Freifunks ein
> demokratisches Gut, welches durchaus schützenswert ist und ein Gericht
> würde nicht umhin kommen, die Besonderheiten von Bürgernetzen zu
> berücksichtigen.
>
> Das würde m.E. aber davon abhängig sein, wie "üblich" das Anbieten des
> Internet-Zugangs im Rahmen von Freifunk ist: wenn man nachweisen kann,
> dass sich hier viele beteiligen und dass das ein inhärenter Teil vom
> Freifunk ist, ist die Lage sicher besser als wenn es nur 1-2 Hanseln
> gibt, die da alle Verantwortung auf sich nehmen.
>
> Gegen illegale Downloads sind im Freifunk meist die dafür genutzten
> Ports blockiert, ein 100%iger Schutz ist das natürlich nicht.

letzten Endes ist das doch das gleich Dilemma das die TOR Anbieter
mehr und mehr haben (siehe Tor-Plugin für Azureus)... weiss jemand
wie die die rechtlichen Aspekte abgewogen haben?

>
> Jeder muss dieses Risiko letztlich für sich selbst abwägen. Aber von
> jedem "Mutigen", der sich dafür entscheidet, Internet anzubieten,
> werden
> letztlich alle profitieren. Ist halt ein bißchen wie das
> Gefangenendilemma in der Spieltheorie
>
> Viele Grüße
>
> Ole
>
> ____________

wie gesagt, nochmal danke für die ausführliche Antwort.
Gruss,
Johannes
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