elektra schrieb: > Für ISP's gibt es keine Störerhaftung - ganz einfach weil es keinen Sinn > macht. Wer einen Freifunk Gateway betreibt agiert als ISP und nicht nach bei der BNetzA kann man sich auch als ISP/Gateway Betreiber anmelden, mit allen Rechten und Pflichten. Falls dann wirklich was kommt hätte man eine "sie kommen aus dem Gefängnis frei" - Karte. Dirk