[Berlin-wireless] Es bewegt sich was ...

Reto Mantz rmantz
Di Jul 8 15:40:39 CEST 2008


Hallo Freifunker,

gerade bin ich über eine Meldung über ein Urteil des OLG FFM vom 
1.7.2008 gestolpert: Keine Haftung für Betreiber eines offenen WLAN...

http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/keine-einstandspflicht-des-inhabers-eines-internetanschlusses-fur-die-unberechtigte-nutzung-einer-wlan-verbindung/

Das OLG hat das Urteil des LG FFM aufgehoben. Interessant wird es 
zusätzlich, da das OLG die Revision zum BGH zugelassen hat - mal sehen, 
ob die Kläger diese Möglichkeit ergreifen.

Die Position des LG Hamburg, die - wie ich ja schon mehrfach erklärt 
habe meiner Auffassung nach falsch ist - wird dadurch mit einer 
gewichtigen Gegenstimme erschüttert... Das Nord-Süd-Gefälle droht zu 
kippen :)

Den Volltext des Urteils hab ich noch nicht (wer ihn in die Hände 
bekommt - bitte Nachricht an mich - danke). Ich werde mal sehen, ob ich 
in den nächsten Tagen in meinem Blog etwas mehr dazu schreiben kann. Das 
hier also nur als kleines "Heads up".

Grüße
Reto

-- 
GPG-Fingerprint: D574 7822 C7A8 D132  1521 5F57 C1EA B4C4 D126




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