[Berlin-wireless] End of stupidity?

Horst Krause offlinehorst
So Mär 2 00:20:40 CET 2008


stupidity-elektra schrieb:

> Warten wir doch einfach mal ab ob es überhaupt jemals zu einer 
> zivilrechtliche Klage gegen einen Freifunk Gatewaybetreiber gibt - und 
> wie diese ausgeht. Ich warte schon seit ein paar Jahren vergeblich darauf.

na die erwartung kann Sie sich doch leicht erfüllen:
exxessiv trafic der inkriminierten sorte erzeugen, bis es kracht.

etwas realistischer wäre ein experiment,
wo man den traffic von dritten erzeugen lässt,
der dann dem nächsten freyfake-node-admin oder
dem uplink-besitzer aufn fuss fällt...

bei weniger geduld notfalls geschickt konstruierte selbst-anzeige...
eine belastbare rechtsschutz-versicherung und einen agilen §§-reiter
setze ich bei solch herkunfts-bedingter medialer brillianz voraus.

oder will stupidity-elektra in ihrer salon-revolutionären art,
doch lieber nur anderen leute anstiften, während sie sich
aus sicherer entfernung klammheimlich ins fäustchen lacht.

feine art!

  more stupidity at freyfake
  gruss horst_104.131.10.1
    offlinehorst at web.de



On Fri, 29 Feb 2008 01:49:37 +0200
elektra <onelektra at gmx.net> wrote:

> Diese Diskussion taucht ähnlich häufig auf wie Läuse im Kindergarten. 
> Jedes Mal wenn ein Richter jemanden in Störerhaftung nimmt, gibt es 
> diese Aufschreie vom Typ 'verängstigter Wichtelzwerg mit Zipfelkappe'.  
> "End of Freifunk": Diese Mentalität geht Mir gründlich auf den Senkel.
> 
> Für ISP's gibt es keine Störerhaftung - ganz einfach weil es keinen Sinn 
> macht. Wer einen Freifunk Gateway betreibt agiert als ISP und nicht nach 
> dem Motto: Huch, da hat aus Versehen so ein pöhser Pursche einen 
> Urheberrechtsverstoss über meinen privaten ungesicherten Anschluss 
> 'begangen'. Da so etwas eine zivilrechtliche  Klage ist, muss keine 
> 'Schuld' bewiesen werden. Die Ausrede 'Ich war es nicht, es war ein 
> Unbekannter weil mein Netz unverschlüsselt war' braucht den Richter 
> nicht zu interessieren. Er muss die 'Schuld' in einem Zivilprozess nicht 
> beweisen.
> 
> Warten wir doch einfach mal ab ob es überhaupt jemals zu einer 
> zivilrechtliche Klage gegen einen Freifunk Gatewaybetreiber gibt - und 
> wie diese ausgeht. Ich warte schon seit ein paar Jahren vergeblich darauf.
> 
> cu elektra
> 
> 
> 
> 
> > Von den p2p Protokollen hat nur Bittorrent wirklich überlebt. Weil es 
> > eine etwas größer verbreitete legale Nutzung dafür gibt. Aber seien 
> > wir doch mal ehrlich, die rechtmässige Nutzung ist der Ausnahmefall. 
> > Es ist doch fast schon bedauerlich das zB große iso Dateien von 
> > Linuxdistributionen als ehrliches Filesharing beworben werden, die 
> > spielen doch nur Zugpferd für die reichhaltige bösartige Nutzung.
> >
> >
> > On Thu, Feb 28, 2008 at 9:11 PM, <charlie at vorsicht-bissig.de 
> > <mailto:charlie at vorsicht-bissig.de>> wrote:
> >
> >     Eben um 21:02 Uhr vollquottelte <limegap at gmail.com
> >     <mailto:limegap at gmail.com>>:
> >
> >     > Die Rechteinhaber haben einen Anspruch darauf dass Ihre Produkte
> >     nicht von
> >     > Filesharern verteilt werden. Einem Filesharer sollte man nicht
> >     dabei helfen
> >     > die Rechte anderer mit Füssen zu treten.
> >
> >     Was genau an "Filesharing ist nicht illegal" und "Gruppenhaft ist
> >     unangemessen" möchtest du denn jetzt eigentlich buchstabiert haben?
> >
> >     [Fullquote entsorgt]
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