[Berlin-wireless] komische Liste - Gerichtsurteile
Daniel Paufler
dpaufler
So Mär 2 15:06:32 CET 2008
Hallo Dirk
dirk wrote:
> Daniel Paufler schrieb:
>> verschlüsseln wollen. Ist so ähnlich wie mit dem Auto und dem
>> abschließen ...
>
> ähm...nicht abgeschlossene Autos werden umgehend abgeschleppt.
> Fahrlässigkeit, Schutz des Eigentums, etc. als Gründe werden von der
> Politesse dann aufgeführt.
Echt? War mit nicht bekannt und zweifel ich immernoch an. Ich wollte
jedoch darauf hinaus, dass es nicht illegal ist, sein Auto nicht
abzuschließen. Es gibt imo kein Gesetz dass es verbietet. Was die
Politesse tun zu glauben meint ist davon nicht betroffen.
@Michael: Das mit dem Geweg ist imo schon eine verankerte Pflicht, wenn
du Hauseigentümer bist. Also "illegal" wenn du den Weg nicht räumst. Imo
gibt es keine Pflicht, sein WLAN abzusichern, d.h. offenes WLAN ist
nicht illegal. Die mit offenen WLAN verbundenden Pflichten sind in der
Klärung - siehe Gerichte - aber verschlüsseln müssen gehört imo nicht dazu.
Das mit dem Provider-Argument zielt imo in die Richtung, dass Freifunk
das nicht "aus Versehen" macht, sondern vorsätzlich. Die verklagten
Privatpersonen hatte imo das WLAN aus Versehen offen. Wir wollen die
Nutzung - imo ist das der kleine große Unterschied.
Grüße
Daniel
--
Dipl. Inf. (FH) Daniel Paufler
Angewandte Informatik - Computer Aided Facility Management
-------------- nächster Teil --------------
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