[Berlin-wireless] komische Liste - Gerichtsurteile

Michael Below mbelow
So Mär 2 17:32:48 CET 2008


Daniel Nitzpon schrieb:
> Reto Mantz schrieb:

>> nicht aufgeben. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist 1) mE falsch und
>> 2) ist die Störerhaftung geprägt durch eine intensive Abwägung bei der
>> Bemessung der Prüfungs- und Überwachungspflichten. Nach meiner Ansicht
>> sind offene Netze gerade DESHALB NICHT so zu beurteilen, wie es das OLG
>> Düsseldorf gemacht hat. Man muss Funktion und Motivation der Beteiligten
>> mit einbeziehen und dann fällt die Abwägung sehr schnell zugunsten der
>> Betreiber offener Netze. Alles, was die Einstellung des Betriebs
>> unweigerlich nach sich zieht, ist mit der Störerhaftung dann nicht
>> erlaubt. In einem Gerichtsverfahren muss man das dem Gericht zwar erst
>> erklären, aber ich sehe keine Möglichkeit, die Rechtsprechung des BGH
>> (Internetversteigerung I+II, Jugendgefährdende Medien bei Ebay) in
>> rechtmäßiger Weise auf eine Haftung offener Netzbetreiber zu übertragen.

Naja, das habe ich schon gelesen. Das ist natürlich eine Meinung, die
mir sehr sympathisch ist, aber es ist halt die Bewertung eines einzelnen
Juristen. Ich selber würde es für durchaus zumutbar halten, zB die
verfügbaren Filter gegen Tauschbörsennutzung, von denen ich hier heute
immer wieder schreibe, einzuschalten, von einer Aufgabe des Netzes muss
da garkeine Rede sein.

Wie Reto so richtig schreibt ist die Rechtsprechung sehr im Fluss, und
ich würde mich in so einer Situation nicht auf Einzelmeinungen
verlassen. Gerade bei derartigen Abwägungen sind Gerichtsentscheidungen
schwer zu prognostizieren.

Darum spricht in meinen Augen alles dafür, zur Vorsicht zu raten,
immerhin droht sonst eine erhebliche Haftung.

Ciao
  Michael




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