[Berlin-wireless] komische Liste - Gerichtsurteile
Daniel Nitzpon
nitzpon
So Mär 2 17:12:33 CET 2008
Michael Below schrieb:
> Das sit dann aber nicht der Unterschied zwischen Vorsatz und
> Fahrlässigkeit, sondern die Frage, wer Diensteanbieter nach TMG ist. Ich
> habe ja schon geschrieben, dass das Argument, Provider, also
> Diensteanbieter zu sein, nicht besonders sicher ist... (@Daniel N.:
> Liest hier eigentlich niemand die Sachen, bevor er schreibt?)
hi michael!
ich meinte das hier:
Reto Mantz schrieb:
> Hi,
>
> nicht aufgeben. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist 1) mE falsch und
> 2) ist die Störerhaftung geprägt durch eine intensive Abwägung bei der
> Bemessung der Prüfungs- und Überwachungspflichten. Nach meiner Ansicht
> sind offene Netze gerade DESHALB NICHT so zu beurteilen, wie es das OLG
> Düsseldorf gemacht hat. Man muss Funktion und Motivation der Beteiligten
> mit einbeziehen und dann fällt die Abwägung sehr schnell zugunsten der
> Betreiber offener Netze. Alles, was die Einstellung des Betriebs
> unweigerlich nach sich zieht, ist mit der Störerhaftung dann nicht
> erlaubt. In einem Gerichtsverfahren muss man das dem Gericht zwar erst
> erklären, aber ich sehe keine Möglichkeit, die Rechtsprechung des BGH
> (Internetversteigerung I+II, Jugendgefährdende Medien bei Ebay) in
> rechtmäßiger Weise auf eine Haftung offener Netzbetreiber zu übertragen.
> Außerdem ist noch lange nicht von einer Konsolidierung der
> Rechtsprechung auszugehen, das OLG Frankfurt hat ja gerade im
> einstweiligen Rechtsschutz eher anders herum entschieden, das LG München
> (Berufungen vorm OLG München stehen noch aus) geht ebenfalls eher in
> Richtung einer Einschränkung der Störerhaftung.
>
> Grüße
> Reto
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