[Berlin-wireless] komische Liste - Gerichtsurteile

Daniel Nitzpon nitzpon
So Mär 2 17:12:33 CET 2008


Michael Below schrieb:
> Das sit dann aber nicht der Unterschied zwischen Vorsatz und
> Fahrlässigkeit, sondern die Frage, wer Diensteanbieter nach TMG ist. Ich
> habe ja schon geschrieben, dass das Argument, Provider, also
> Diensteanbieter zu sein, nicht besonders sicher ist... (@Daniel N.:
> Liest hier eigentlich niemand die Sachen, bevor er schreibt?)

hi michael!

ich meinte das hier:

Reto Mantz schrieb:
 > Hi,
 >
 > nicht aufgeben. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist 1) mE falsch und
 > 2) ist die Störerhaftung geprägt durch eine intensive Abwägung bei der
 > Bemessung der Prüfungs- und Überwachungspflichten. Nach meiner Ansicht
 > sind offene Netze gerade DESHALB NICHT so zu beurteilen, wie es das OLG
 > Düsseldorf gemacht hat. Man muss Funktion und Motivation der Beteiligten
 > mit einbeziehen und dann fällt die Abwägung sehr schnell zugunsten der
 > Betreiber offener Netze. Alles, was die Einstellung des Betriebs
 > unweigerlich nach sich zieht, ist mit der Störerhaftung dann nicht
 > erlaubt. In einem Gerichtsverfahren muss man das dem Gericht zwar erst
 > erklären, aber ich sehe keine Möglichkeit, die Rechtsprechung des BGH
 > (Internetversteigerung I+II, Jugendgefährdende Medien bei Ebay) in
 > rechtmäßiger Weise auf eine Haftung offener Netzbetreiber zu übertragen.
 > Außerdem ist noch lange nicht von einer Konsolidierung der
 > Rechtsprechung auszugehen, das OLG Frankfurt hat ja gerade im
 > einstweiligen Rechtsschutz eher anders herum entschieden, das LG München
 > (Berufungen vorm OLG München stehen noch aus) geht ebenfalls eher in
 > Richtung einer Einschränkung der Störerhaftung.
 >
 > Grüße
 >  Reto





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