[Berlin-wireless] komische Liste - Gerichtsurteile
Reto Mantz
rmantz
Do Mär 6 17:00:04 CET 2008
Hi Michael,
ich gebe Dir recht, das ist erstmal tatsächlich nur eine (meine
Meinung). Und die Gerichte wollen sich mir hier (noch) nicht
anschließen. Allerdings bin ich mit dieser Meinung nicht alleine. Den
Aufsatz von Andreas Gietl (leider nicht online, s.
http://www.andreas-gietl.de/pub.html, aber auch wichtig in diesem
Zusammenhang http://www.andreas-gietl.de/lgfam.html) haben hier
vielleicht schon ein paar gelesen und er teilt meine Meinung (und noch
ein paar andere).
Das macht das ganze keinen Deut sicherer, das gebe ich zu. Aber wenn man
sich die Störerhaftung genau ansieht, dann kann (wieder meine Meinung)
die Auffassung des OLG Düsseldorf (und auch nicht das, was das LG
Hamburg regelmäßig verzapft) nicht aufrecht erhalten werden und zwar
GERADE NICHT BEI FREIFUNK (s. meine letzte Mail). Zudem ist die
Entscheidung des OLG Düsseldorf im einstweiligen Rechtsschutz ergangen,
die Richter haben also nur "grob draufgeguckt" und nicht wirklich
geprüft... es gibt also selbst da noch Hoffnung.
Ich wollte damit zwar eigentlich noch etwas warten und es dann erst über
die Mailing-Liste laufen lassen, aber jetzt passt es gerade so gut: Ich
hatte mich vor einiger Zeit mal hier vorgestellt und da bekannt gemacht,
dass ich zum Thema "Rechtsfragen offener Netze" promoviere (bzw.
mittlerweile promoviert habe). Die Arbeit ist gerade im Druck und wird
hoffentlich in ca. 8 Wochen erscheinen. Sie wird zusätzlich unter einer
Creative Commons-Lizenz verfügbar sein, so dass man dann auch in einem
hoffentlich nicht eintretenden Gerichtsverfahren was "Verwertbares"
neben dem Aufsatz von Andreas Gietl (und ein paar Urteilsanmerkungen zum
Thema Störerhaftung von mir, s.
http://www.retosphere.de/publikationen/publikationen.php) hätte.
Noch etwas:
Daniel schrieb:
>unabhängig davon wärs natürlich schön, eine lösung ("alle gateways
laufen auf den verein", "aller traffig geht über den vereinsproxy")
anbieten zu können, bei der mensch sich wirklich keinen kopf mehr zu
machen braucht.
Das verlagert das Problem leider nur und der Verein haftet im Zweifel
(also im Rahmen der Abwägung für die Störerhaftung) sogar eher als die
Privatperson. Es wäre allerdings natürlich eine Lösung, um den einzelnen
rauszuhalten und das Risiko/die Kosten zu zentralisieren.
Grüße
Reto
--
GPG-Fingerprint: D574 7822 C7A8 D132 1521 5F57 C1EA B4C4 D126
Mehr Informationen über die Mailingliste Berlin