[Berlin-wireless] komische Liste - Gerichtsurteile

Reto Mantz rmantz
Do Mär 6 17:00:04 CET 2008


Hi Michael,

ich gebe Dir recht, das ist erstmal tatsächlich nur eine (meine 
Meinung). Und die Gerichte wollen sich mir hier (noch) nicht 
anschließen. Allerdings bin ich mit dieser Meinung nicht alleine. Den 
Aufsatz von Andreas Gietl (leider nicht online, s. 
http://www.andreas-gietl.de/pub.html, aber auch wichtig in diesem 
Zusammenhang http://www.andreas-gietl.de/lgfam.html) haben hier 
vielleicht schon ein paar gelesen und er teilt meine Meinung (und noch 
ein paar andere).
Das macht das ganze keinen Deut sicherer, das gebe ich zu. Aber wenn man 
sich die Störerhaftung genau ansieht, dann kann (wieder meine Meinung) 
die Auffassung des OLG Düsseldorf (und auch nicht das, was das LG 
Hamburg regelmäßig verzapft) nicht aufrecht erhalten werden und zwar 
GERADE NICHT BEI FREIFUNK (s. meine letzte Mail). Zudem ist die 
Entscheidung des OLG Düsseldorf im einstweiligen Rechtsschutz ergangen, 
die Richter haben also nur "grob draufgeguckt" und nicht wirklich 
geprüft... es gibt also selbst da noch Hoffnung.
Ich wollte damit zwar eigentlich noch etwas warten und es dann erst über 
die Mailing-Liste laufen lassen, aber jetzt passt es gerade so gut: Ich 
hatte mich vor einiger Zeit mal hier vorgestellt und da bekannt gemacht, 
dass ich zum Thema "Rechtsfragen offener Netze" promoviere (bzw. 
mittlerweile promoviert habe). Die Arbeit ist gerade im Druck und wird 
hoffentlich in ca. 8 Wochen erscheinen. Sie wird zusätzlich unter einer 
Creative Commons-Lizenz verfügbar sein, so dass man dann auch in einem 
hoffentlich nicht eintretenden Gerichtsverfahren was "Verwertbares" 
neben dem Aufsatz von Andreas Gietl (und ein paar Urteilsanmerkungen zum 
Thema Störerhaftung von mir, s. 
http://www.retosphere.de/publikationen/publikationen.php) hätte.

Noch etwas:
Daniel schrieb:

 >unabhängig davon wärs natürlich schön, eine lösung ("alle gateways 
laufen auf den verein", "aller traffig geht über den vereinsproxy") 
anbieten zu können, bei der mensch sich wirklich keinen kopf mehr zu 
machen braucht.

Das verlagert das Problem leider nur und der Verein haftet im Zweifel 
(also im Rahmen der Abwägung für die Störerhaftung) sogar eher als die 
Privatperson. Es wäre allerdings natürlich eine Lösung, um den einzelnen 
rauszuhalten und das Risiko/die Kosten zu zentralisieren.

Grüße
 Reto

-- 
GPG-Fingerprint: D574 7822 C7A8 D132  1521 5F57 C1EA B4C4 D126





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