[Berlin-wireless] Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat
Fabian Schonack
freifunk
Fr Mai 16 21:22:34 CEST 2008
On Fri May 16 2008 21:00:17 Reto Mantz wrote:
> Freifunk dürfte das allerdings nicht betreffen. :)
Wird leider viel zu oft ausser acht gelassen finde ich. Kurz die Erklaerung
dazu warum nicht. Freifunk ist kein offenes Netz weil sich jeder registrieren
muss um eine IP zu bekommen sonst kommt er garnicht ins Internet. Da sorgt
der Filter vom FF-Gateway fuer. Die Wirksamkeit der Registrierung koennte
allerdings von offizieller Seite bemaengelt werden.
Jedenfalls ist Freifunk genauso anfeallig wie die ganzen Internetcaffees. Da
kann ich auch machen was ich will und keiner kennt meinen Namen. (Ja Freifunk
bisl besser da ist wenigstens eine eMailadresse bekannt+evtl IP waerend
registrierung.)
Noch der Hinweis zum DHCPSplashing. Wenn man faelschlicherweise davon ausgeht
das FF ein offenes Netz ist an dieser Stelle waere es dem Urteil nach
strafbar darueber mitzusurfen. Hier registriert man sich nicht mit einer IP
Adresse aber man muss dem Aggremment zustimmen thus "nicht offen"
sieht's jemand anders?
gruesse Fabian
--
104.198.0.16
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