[Berlin-wireless] Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

Reiner Luett myristica
Sa Mai 17 17:25:07 CEST 2008


Rolf Pfeiffer wrote:

> Ich bin gespannt - Juristenlogik und -Sprache allgemeinverständlich 
> widerzugeben dürfte nicht ganz einfach sein.

Echt cool, IP-Adressen sind "personenbezogene Daten"
sowie DHCP Offers "Nachrichten" sind.

Jetzt weiß ich endlich, warum es "Broadcast message" heißt.
Wat für'n Schwachfug. Die Begründung zeugt nicht nur von
technischem Unvermögen, sondern ist ziemlich paradox.

Wie hätte der Richter argumentiert, wenn der Angeklagte
sich die IP selbst konfiguriert hätte? Dies wäre ebenfalls
eine "Bereicherungsabsicht" gewesen, da private IP Adressen,
welche der Eigentümer eines WLAN Routers bereits verwendet,
nicht so einfach enteignet werden dürfen.
Dies geht nun wirklich nicht.

Grüße,
Reiner

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