[Berlin-wireless] Was tun, wenn der Brief vom Anwalt kommt?

Michael Below mbelow
Mo Sep 7 15:50:22 CEST 2009


Hi,

Am Mo 07 Sep 2009 13:19:46 CEST
schrieb Reiner Böhme <net-zwerge at gmx.de>:
 
> angeblich wurde ein song (ballermann-hits 2009) am 3.8. 2009 via eMule
> angeboten.
> 
> frist zur unterlassungserklärung wurde auf den 16.9. gesetzt, mit
> zahlung von 450 euro wäre es dann vom tisch.

> was tun? wie sollte der erste schritt aussehen?

Das hängt von deiner Risikobereitschaft ab. Der Standardtipp
ist es ja,  eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, ohne
Regelung der Kosten, über die Kosten kann man sich dann streiten. Das
senkt den Wert, um den Du dich streitest, und darum die Anwaltskosten
etc. Das bedeutet allerdings, dass Du für die Zukunft dann aus der
Unterlassungserklärung verpflichtet bist. Wenn Du das vermeiden willst
dann müsste man sich um alles streiten, mit entsprechend höherem
Kostenrisiko.

Melde dich gerne, wenn Du einen Anwalt brauchst -- ich hab ja selber
einen DSL-Uplink im Freifunk und bin dementsprechend an der Sache
interessiert...

Ciao
  Michael

-- 
Michael Below
Rechtsanwalt
www.judiz.de





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