[Berlin-wireless] aus gegebenem Anlass: Kurzvortrag Stoererhaftung heute 21:30
Bernd Adam
ba10117
So Sep 13 15:39:48 CEST 2009
Am 09.09.2009, 14:40 Uhr, schrieb wulf <grenouille at c-base.org>:
> es ist zwar nicht der 3. Mi im Monat, trotzdem biete ich heute unter der
> Ueberschrift:
> "Was Freifunker wissen sollten"
> einen Kurzvortrag zum Thema:
> Stoererhaftung und sonstiges Rechtliches beim Betreiben eines
> FF-Gateways an.
Der Vortrag war übrigens super, sowohl in inhaltlicher als auch
rhetorischer Hinsicht.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, läßt sich die Lage so
zusammenfassen:
- Man muß grundsätzlich zwischen Strafrecht und Zivilrecht trennen.
- Strafrecht 1: Bei Verdacht einer Straftat über mein Gateway muß ich
damit rechnen, daß die Strafverfolgungsbehörden vorübergehend meine
komplette Computerausrüstung einkassieren, um die Sache zu klären. Es ist
deshalb ratsam, mein Gateway räumlich von meinen wirtschaftlichen
Interessen zu trennen. Im Klartext: Wenn ich z. B. freiberuflicher
Grafiker oder Fotograf bin, bringt mich eine Haussuchung mit Abtransport
der gesamten Hardware in ziemliche Bedrängnis.
- Strafrecht 2: Erfahrungsgemäß klären sich solche Verdachte relativ
unkompliziert auf, und zwar, je professioneller die jeweilige Behörde
arbeitet. Das heißt, die Leute verstehen schon die technischen Abläufe und
können nachvollziehen, daß hier nicht böswillig oder fahrlässig ein
anonymes Gateway geöffnet wird, um Kinderpornografie und
Terrorvorbereitung Tür und Tor zu öffnen.
- Strafrecht 3: Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ist
unumgänglich. Was nicht heißt, daß vorsorglich alles mögliche geloggt
werden muß.
- Zivilrecht 1: Hier sind wir beim Topic der Veranstaltung, der
Störerhaftung. In der Praxis haben wir es wahrscheinlich hauptsächlich mit
einer Abmahnung zu tun. Im Grunde muß man für diesen Fall eine gewisse
Geldsumme "vorhalten", um einem Abmahnung erstmal begegnen zu können. Eine
Erstberatung bei einem Rechtsanwalt und eventuelle Vorschüsse kosten
mehrere Hundert Euro. Dafür könnte (z. B. durch Spenden) ein Hilfsfonds
eingerichtet werden, mit dem Betroffene erstmal diesen Anfangshürden
nehmen können, ohne sich zu verschulden.
- Zivilrecht 2: Die üblichen Anschuldigungen (z. B. "der über Ihre IP per
emule angebotene Titel XYZ führte zu einem Einnahmeverlust von *** Euro")
wollen durch die Gegenseite erstmal bewiesen sein, und das ist nicht so
einfach. Also keine Panik.
- Zivilrecht 3: Als FF-Gateway-Betreiber hat man selber vor Gericht eine
starke Position gegenüber der geforderten Unterlassungserklärung:
-*Eine Schließung meines Gateways (durch Unterzeichnung einer
Unterlassungserklärung) wäre ein unzumutbarer Einschnitt in das Projekt.
-*Die Motivation meines Projekts beinhaltet keine Störer-Absicht.
-*Bei Schließung meines Gateways sinkt die Störer-Gefahr kaum, denn es
gibt genügend andere Wege.
-*Durch mein Gateway bin ich Provider, und Provider sind bekanntlich nicht
verantwortlich für das, was über ihr Gateway passiert. Ansonsten müßten ja
auch die Großen alle dichtmachen. Daß Freifunk als Organisation nicht als
Provider auftritt, hat dazu erstmal keinen Bezug.
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Bitte korrigieren, wenn ich etwas nicht präzise wiedergegeben habe.
Im Wiki finde ich zu dem Thema übrigens nur
http://wiki.freifunk.net/FAQ_Rechtliches mit ziemlich dünnem Inhalt, der
den einen oder anderen vermutlich eben doch in der Angststarre zurückläßt.
Hier sollte IMHO noch einiges ergänzt werden.
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